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Tierrechtsforum:
Tierbefreiung Diebstahl?

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 5

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Tierbefreiung Diebstahl?

Autor: Frank Albrecht | Datum:
Ich habe vom Gerichtsverfahren gegen Achim Stösser gelesen:

Vielleicht hilft folgendes Gerichtsurteil weiter:

"Freispruch für Vorsitzende. Die Befreiung von zwei Schweinbabys aus einem schleswig-holsteinischen Mastbetrieb vor zwei Jahren (1997) war kein Diebstahl. So urteilte das Landgericht Kiel in zweiter Instanz. schließlich wollte sich die Tierrechtlerin an den ferkeln nicht bereichern sondern vermittelte sie an ein Tierheim. das landgericht verwarf damit nach fünfminütiger Verhandlung das Urteil des Amtsgericht Bad segeberg, das die Vorsitzende zu 40 tagessätzen verurteilt hatte."

AP Aktionsreport Dezember 1999

Frank Albrecht

Re: Tierbefreiung Diebstahl?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Ich habe vom Gerichtsverfahren gegen Achim Stösser gelesen:

Gemeint ist wohl http://maqi.de/presse/tierbefreiungsprozess.html.

> Vielleicht hilft folgendes Gerichtsurteil weiter:

Im Prinzip vielleicht, wenn Du das Aktenzeichen hast? In der Stellungnahme wird ja beriets ein ähnlicher Fall (Pferdebefreiung) angeführt, von dem ich die Akten hatte.

Achim

Re: Tierbefreiung Diebstahl?

Autor: Frank Albrecht | Datum:
Ein Aktenzeichen habe ich leider nicht.

Der Anwalt von Silke R. hieß Jörg Sklebitz.

Adresse oder Telefonnummer habe ich leider auch nicht.

Vielleicht hilft das aber weiter.

Frank Albrecht

Re: Tierbefreiung Diebstahl?

Autor: Frank Albrecht | Datum:
Habe gerade im Internet gestöbert und die Konatktadresse des Anwaltes gefunden:

Jörg Sklebitz
Briennerstrasse 56
80333 München
Tel.: 089/ 3838260

Quelle: http://www.anwalt24.de/pages/results/1055783927?PHPSESSID=dce0694d0b31e0db53584c8956a1e9be

Vielleicht kann er ja mit dem Aktenzeichen und mehr helfen.

Frank

Re: Tierbefreiung Diebstahl?

Autor: VolkerK | Datum:

Ich glaub, Silkes Anwalt hätte Achim auch so rausbekommen ;-)

Notfalls hab ich die Nummer irgendwo rumfliegen.

Tatsache ist aber leider, dass in dieser Hinsicht Rechtssicherheit erst durch ein Urteil vom BGH oder Bundesverfassungsgericht gegeben ist. Die RichterInnen urteilen, wie ihnen das Thema bekommt. Für denselben Tatbestand der Jagdstörung gibt's in NRW wahlweise Freisprüche, reduzierte Bußgelder oder funfstellige Euro-Zwangsgelder bei Wiederholung.

Volker.