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Tierrechtsforum:
Strafe bei Tierbefreiungen

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 23

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Strafe bei Tierbefreiungen

Autor: frage | Datum:
Meine Anfrage ist Folgende:

Mit welcher Höchststrafe muss man schlimmstenfalls bei einer Tierbefreiung in Deutschland rechnen?
Das wär sehr wichtig zu erfahren, da viele Familie haben und das Risiko unbedingt einkalkuliert werden muss.

Liebe Grüße
Frage

Re: Strafe bei Tierbefreiungen

Autor: Achim Stößer | Datum:
>Mit welcher Höchststrafe muss man schlimmstenfalls bei einer Tierbefreiung >in Deutschland rechnen?
>Das wär sehr wichtig zu erfahren, da viele Familie haben und das Risiko >unbedingt einkalkuliert werden muss.

Das ist dank Willkürjustiz schwer einzuschätzen.

Es gab schon (z.T. nach Selbstanzeige) Freisprüche bei Tierbefreiungen. Bei den Maqi-Tierbefreiungen gab es bisher noch keine Konsequenzen, obwohl (oder weil?) wir das ganz offen machen - siehe http://maqi.de/bilder/befreiungen.html .

Anders dagegen der Fall im Beitrag "Fast 50000 DM Strafe für Tierbefreiung"
http://www.veganismus.ch/foren/read.php?f=1&i=245&t=245 .

Von einer Gefängnisstrafe (abgesehen von U-Haft) weiß ich so aus dem Gedächtnis nichts.

Allerdings ist in Zukunft mit verschärften Maßnahmen zu rechnen.

Theoretisch in Betracht zu ziehen ist auch Schußwaffengebrauch gegen die Befreier durch die Täter (in Deutschland noch nicht, aber in Finnland z.B. wurden schon Tierbefreier von einem Nerz"farm"betreiber angeschossen).

Hinweis: diese Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich ;-) .

Achim

Mehr Strafe in Zukunft?

Autor: Etienne | Datum:

>
>Allerdings ist in Zukunft mit verschärften Maßnahmen zu rechnen.

Warum eigentlich?Wegen verschärfter Befreiungen?

Schärfere Strafen

Autor: Thomas Winter | Datum:
Moin!

>>Allerdings ist in Zukunft mit verschärften Maßnahmen zu rechnen.
>
>Warum eigentlich?Wegen verschärfter Befreiungen?

Jein. Verschärfen könnte sich die Häufigkeit, weil immer mehr Menschen erkennen, daß das, was anderen Tieren in unserer Gesellschaftn angetan wird, Unrecht ist.

Daher wird auch die Empfindlichkeit des Establishments gegenüber Befreiern zunehmen. Starfverschärfungen und mehr Willkürjustiz sind normale Folgen. Nachdem zum Beispiel Jagdstörungen (für die Jäger) zum echten Problem wurden, wurde dies in einigen Bundesländern flugs zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Daß das illegal ist (Urteil des EuGH vom November 1999) juckt hier niemanden.

Eigentlich müßte sich mal jemand finden lassen, der sämtliche Bundesländer, die diese Praxis verfolgen, vor dem EuGH verklagt. Der Sieg wäre doch eigentlich sicher, oder?

Verschärfte Maßnahmen

Autor: Achim Stößer | Datum:
>>Allerdings ist in Zukunft mit verschärften Maßnahmen zu rechnen.

>Warum eigentlich?Wegen verschärfter Befreiungen?

U.a., mehr Tierrechtsaktivitäten bedeuten natürlich entsprechende Gegenmaßnahmen.

Praktisch dafür ist
>>>
§ 248a. Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen. Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
<<<

Wer also drei Hühner im "Wert" von ein paar Pfennigen befreit, kann dann (wenn die Tatsache, daß es kein Diebstahl ist, ignoriert wird) auch ohne Antrag des Tierqualprofiteurs verfolgt werden.

Achim

Strafe

Autor: Ricky | Datum:
Hallo,

also nach meiner meinung müssten solche leute die in ställe und auch in anderen gebäuden einbrechen und noch sachbeschädigung betreiben die höchste strafe erhalten die es dafür gibt:-) Denn diejenigen die jetzt z:.B. nur beim Bauer einbrechen und Hühner klauen machen sich ja in einer weise strafbar des einbruchs und des diebstahls. Also aufn punkt zu kommen diejenigen die das machen sind selber transchult wenn sie verurteilt werden. Ich bin auch in hisigen tierschutzverein und arbeite Ehrenamtlich im Tierheim und man kann mir nichts über tierschutz erzählen mit den mitteln mit den "die sogenannten Tierschützer" die einbrechen und denken das sie was rechtens gemacht haben die irren den die Otto normal bürger Lachen doch über solche leute. Also ich und meine Vereinskolegen verurteilen dieses vorgehn aufs schärfste und meinen das diese leute mal nachdenken könnten bevor sie sich strafbar machen den es gibt auch andere wege und bessere:-)

Sorry Herr stößer den das ist meine Meinung den die art wie du das machst hat nicht viel von Tierschutz zutun

"tierschutzverein"

Autor: philipp | Datum:
in sogenannten "tierschutzvereinen" wird ja fleischverzehr oft als nichts
verwerfliches abgehandelt. wie stehst du dazu?

philipp

Tierschutz <-> Tierrecht

Autor: Thomas Winter | Datum:
Moin!

>beim Bauer einbrechen und Hühner klauen machen sich ja in einer weise >strafbar des einbruchs und des diebstahls.

Tatsächlich? Für den Diebstahl fehlt die Zueignungsabsicht, denn die Tiere werden danach weggegeben.

>Sorry Herr stößer den das ist meine Meinung den die art wie du das machst hat nicht viel von Tierschutz zutun

Stimmt. Das hat nicht mit ausbeuterischem Tier"schutz" zu tun, sondern mit Tierrechten.

????

Autor: Anonymus 2 | Datum:
Kapier ich nicht.

Wenn ich also ein Auto klau und es dann irgendwo stehen lass oder in einer Garage abstell, ohne es zu nutzen, ist das KEIN Diebstahl?

Nein

Autor: Thomas Winter | Datum:
Moin!

§ 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das ist jetzt nicht verbindlich, aber soweit ich weiß, sind schon Tierbefreier aufgrund der fehlenden Zueignungsabsicht vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen worden. Schließlich geht es den Befreiern nicht darum, sich das Tier anzueignen, sondern es zu Befreien und ihm ein Leben in Freiheit und mit der Möglichkeit der Ausübung seiner natürlichen Verhaltensweisen zu ermöglichen.

§§§

Autor: Achim Stößer | Datum:
Einige Anmerkungen zur Gesetzeslage.

Zunächst einmal ist festzughalten, daß Gesetze vom ethischen Standpunkt aus irrelvant sind, schon, weil sie je nach Ort und Zeit unterschiedlich sind (Beispielsweise haben das biblische Gesetz, Hexen zu töten, die Nazi-"Rassenschandegesetze", das Verbot der Republikflucht in der DDR, das Verbot in einem amerikanischenBundesstaat, sich Pennies in die Ohren zu stecken usw. heute in Deutschland wenig offene Befürworter; interessant ist z.B. auch der Vergleich der Strafbarkeit bzw. Legalität der "Euthanasie"/"aktiven Sterbehilfe" hier vor 60 Jahren und heute, aber auch heute hier und in Holland. Oder die Be´zeichnung von Tieren als Sache - in der Schweiz, soweit ich mih erinnere, gibt es schon lange den Versuch, dies zu ändern, in Deutschland steht im BGB explizit, daß Tiere keine Sachen sind, wenn auch erst seit wenigen Jahren. Diese wenigen Beispiele sollten klar machen, was entscheidend ist.

Im folgenden beziehe ich mich auf die Rechtslage, nicht auf das tatsächlich ethisch notwendige (so können natürlich aus ethischer Sicht nichtmeschliche Tiere ebensowenig "Eigentum" sein wie Menschen, die gegenwärtige Rechtssprechung sieht das -weitgehen(?) global - jedoch anderes, auch wenn z.B. in einigen Teilen der USA der Begriff "owner", "Besitzer" durch einen anderen - hat ihn zufällig jemand parat, ich komme gerade nicht darauf? - ersetzt wurde).

> (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht

Trotz BGB gelten Tierein diesem Kontext weiterhin als Sache. Nicht gegenstand des Diebstahls können übrigens "herrenlose Sachen", also solche, die "von Natur aus in niemandes Eigentum stehen, wie z.B. wilde, in Freiheit befindliche Tiere. Auch die jagdbarenwilden Tiere stehen nicht im eigentum des Jagdberechtigten" (Schönke-Schröder, Strafgesetzbuchkommentar, 10. Aufl.)
und Sachen, "die in niemandes Eigentum stehen können." (a.a.O.), gegenwörtig die atmosphörische Luft, Meerwasser, menschliche (speziesistisch!) Körper (Ausnahme: z.B. abgetrennte Körperteile, die eigentum dessen sind, an dem sie sich befanden, Übergabe der Leiche an die Anatomie etc.).

>wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird
>mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vorsatz ist notwendig. Dazu zählt "das Bewußtsein, daß die Sache in fremdem Eigentum [...] steht" (a.a.O.). Ein "Bewußtsein", das in diesem Fall ja nun bei Antispeziesisten eindeutig fehlt.

"Das Wesen der Zueignung besteht darin, daß die Sache selbst oder [der] Sachwert vom Täter dem Eigenen ermögen einverleibt wird" (a.a.O.), hier offensichtlich auch nicht der Fall. Gegenbeispiel: Wegnahme von Gefängnisschlüsseln bei einem Ausbruch "in der Absicht, sie später wegzuwerfen" (a.a.O.).

"Kein Zueignung stellt auch die bloße Sachentziehung dar" (a.a.O.). Klingt doh recht eindeutig, oder?

"Rechtswidrig ist die Zueignung dann, wenn für sie kein Rechtsgrund in der Maßgeblichen Rechtsordnung gegeben ist" (a.a.O.).

Übrigens: "Die Motive des Täters [...] sind für die Strafzumessung stet von erheblicher Bedeutung." (a.a.O.)

"Einbrechen" ist übrigens "das gewaltsame Öffnen einer Umschließung, die dem Eintritt in das Gebäude entgegensteht" (a.a.O.) - also z.B. nicht das einfache Betreten einer Legebatterie durch eine unveschlossene Tür, das ist nichteinma "Einsteigen" (also das Betreten auf "einem dafür regelmäßig nicht bestimmten Wege" (a.a.O.), schon gar nicht "Erbrechen von Behältnissen" (alle drei Kriterien für "schweren Diebsstahl").

Wie immer: obiges ist nicht rechtsverbindlich.

Achim

Gesetze

Autor: Eric | Datum:
>Zunächst einmal ist festzughalten, daß Gesetze vom ethischen Standpunkt aus >irrelvant sind, schon, weil sie je nach Ort und Zeit unterschiedlich sind

Ein anderes Beispiel sind Jagdstörungen: in manchen Bundesländern sind sie zulässig, in anderen sind sie Ordnungswidrigkeiten.

- Eric

Beispiel für Gesetzeswillkür

Autor: Achim Stößer | Datum:
>Ein anderes Beispiel sind Jagdstörungen: in manchen Bundesländern sind sie
>zulässig, in anderen sind sie Ordnungswidrigkeiten.

Ja, schönes Beispiel, zumal JS laut Europäischem Gerichtshof(?) zulässige Meinungsäußerungen sind und somit nicht bestraft werden dürften ...

Sehr nett sind auch die in etwas älteren Ausgaben des StGB stehenden Gesetze, die jetzt "weggefallen" sind, am bekanntesten wohl der §175.

Achim

§ 175?

Autor: Thomas Winter - Logi | Datum:
Moin!

>Sehr nett sind auch die in etwas älteren Ausgaben des StGB stehenden Gesetze, die jetzt "weggefallen" sind, am bekanntesten wohl der §175.

Was war das für einer?

Unzucht zwischen Männern

Autor: Achim Stößer | Datum:
>>>
§ 175 [Unzucht zwischen Männern]

Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von der Strafe absehen.
<<<

Z.B.: "1955 wurden 1628 Personen nach §175 [...] verurteilt [...] Die Dunkelziffer wird auf 1:100 geschätzt" (Schönke-Schröder, wie oben)

$175a war übrigens "schwere Unzucht zwischen Männern", "Zuchthaus bis zu zehn Jahren", z.B. Abs. 3: wenn "Täter" über, der "Verführte" unter 21 war.

Wie gesagt, sehr schönes Beispiel. Zumal ja beispielsweise das biblische Homosexuellentötungsgebot für Christen eigentlich immer noch gilt (wenn es auch nur wenige offen befürworten, siehe http://achim-stoesser.de -> Atheismus -> FAQ).

Achim

Unterschied zwischen Auto und Lebewesen

Autor: Frank Höneck | Datum:
>Wenn ich also ein Auto klau und es dann irgendwo stehen lass oder in einer Garage abstell, ohne es zu nutzen, ist das KEIN Diebstahl?

So gesehen hättest Du Recht, jedoch gibt es da einen großen Unterschied zwischen nichtmenschliche Tiere und einer Maschine (nicht nur ethischen Aspekt), den mitlerweile auch einige (leider wenige) Juristen und Richter erkannt haben.

Daher gibt es hier eine harte Strafe und hier (übrigens wurde erstmalig Silke Ruthenberg, einst Animal Peace, für eine schweinebefreiung freigesprochen) eine Freisprechung.

Hier nochmal die klarsten Unterschiede:

Maschine: Metall, Stahl, leblos, tot, nicht schmerzempfindlich, kein Nervenzentralsystem, Motor, Elektronik, sprachlos, angstlos, wehrt sich nicht vor der Verschrottung, hat keine Gefühle usw.

nichtmenschliche Tier: Lebewesen, aus Fleisch und Blut (wie du), lebt, lebendig, sehr schmerzempfindlich, hat Nervenzentralsysten, ein Herz, ein Gehirn, besitzt Sprache, empfindet auch Angst, setzt sich zur Wehrman es töten will oder Schmerz zufügen will (hohe Lebensinteresse), hat Gefühle usw.

Frank Höneck



Schweinebefreiung

Autor: Eric | Datum:
>Daher gibt es hier eine harte Strafe und hier (übrigens wurde erstmalig
>Silke Ruthenberg, einst Animal Peace, für eine schweinebefreiung >freigesprochen) eine Freisprechung.

Mit welcher offiziellen Begründung?

- Eric

Absicht

Autor: Achim Stößer | Datum:
>Kapier ich nicht.

>Wenn ich also ein Auto klau und es dann irgendwo stehen lass oder in einer >Garage abstell, ohne es zu nutzen, ist das KEIN Diebstahl?

Wo steht im Diebstahlparagraphen (§242 StGB) etwas von "nutzen"?

Welcher Teil von "Absicht" ist denn so unverständlich?

Wenn ich in einem Notfall in der Pampa um einen Verblutenden rechtzeitig ins Krankenhaus zu bringen (weit und breit niemand anders, kein Handy etc.) ein Auto nehme, dann ist das eben kein "Diebstahl", so wie es keine "Körperverletzung" ist, wenn ich jemandem den Hals aufschlitze und ein Kugelschreiberröhrchen reinstecke, weil er sonst erstickt (immer vorausgesetzt, ich kann ein Auto kurzschließen und einen Luftröhrenschnitt durchführen), und es ist auch keine "Sachbeschädigung", wenn ich die Scheibe eines Feuermelders einschlage (vorausgesetzt, es brennt).

Achim

Autodiebstahl

Autor: Eric | Datum:
>>Wenn ich also ein Auto klau und es dann irgendwo stehen lass oder in einer >>Garage abstell, ohne es zu nutzen, ist das KEIN Diebstahl?
>
>Wo steht im Diebstahlparagraphen (§242 StGB) etwas von "nutzen"?

Dafür gibt's aber einen eigenen Paragraphen:

§ 248b. Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs. (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

- Eric

Re

Autor: Anonymus 2 | Datum:
>>Kapier ich nicht.
>
>>Wenn ich also ein Auto klau und es dann irgendwo stehen lass oder in einer >Garage abstell, ohne es zu nutzen, ist das KEIN Diebstahl?
>
>Wo steht im Diebstahlparagraphen (§242 StGB) etwas von "nutzen"?
>
>Welcher Teil von "Absicht" ist denn so unverständlich?
>
>Wenn ich in einem Notfall in der Pampa um einen Verblutenden rechtzeitig ins Krankenhaus zu bringen (weit und breit niemand anders, kein Handy etc.) ein Auto nehme, dann ist das eben kein "Diebstahl",

Wenn Du es anschließend dem Eigentümer zurückbringst, hat er sicher Verständnis.


so wie es keine "Körperverletzung" ist, wenn ich jemandem den Hals aufschlitze und ein Kugelschreiberröhrchen reinstecke, weil er sonst erstickt (immer vorausgesetzt, ich kann ein Auto kurzschließen und einen Luftröhrenschnitt durchführen), und es ist auch keine "Sachbeschädigung", wenn ich die Scheibe eines Feuermelders einschlage (vorausgesetzt, es brennt).

Das ist auch Sinn und Zweck eines Feuermelders
>
>Achim

Nicht kapieren oder nicht kapieren wollen?

Autor: Achim Stößer | Datum:
>>Wo steht im Diebstahlparagraphen (§242 StGB) etwas von "nutzen"?
>>
>>Welcher Teil von "Absicht" ist denn so unverständlich?
>>
>>Wenn ich in einem Notfall in der Pampa um einen Verblutenden rechtzeitig
>>ins Krankenhaus zu bringen (weit und breit niemand anders, kein Handy
>>etc.) ein Auto nehme, dann ist das eben kein "Diebstahl",

>Wenn Du es anschließend dem Eigentümer zurückbringst, hat er sicher >Verständnis.

Wo steht im Diebstahlparagrahen etwas von Verständnis? Auch wenn er kein Verständnis dafür hat, ist es kein Diebstahl. Weil eben die Zueignungsabsicht fehlt (und weil diese gerade bei Fahrzeugen so schwer nachzuweisen war, wurde eben der von Eric genannte Zusatzparagraph eingeführt).

Und bei der Tierbefreiung fehlt eben auch die Zueignungsabsicht, aber die Tiere sind keine Fahrzeuge. Oh, muß das schwer zu begreifen sein.

>>so wie es keine "Körperverletzung" ist, wenn ich jemandem den Hals
>>aufschlitze und ein Kugelschreiberröhrchen reinstecke, weil er sonst
>>erstickt (immer vorausgesetzt, ich kann ein Auto kurzschließen und einen
>>Luftröhrenschnitt durchführen), und es ist auch keine "Sachbeschädigung",
>>wenn ich die Scheibe eines Feuermelders einschlage (vorausgesetzt, es
>>brennt).

>Das ist auch Sinn und Zweck eines Feuermelders

Seufz. Also anderes Beispiel: wenn ich eine Tür eintrete, weil es brennt, und hinter der Tür ist ein Säugling eingeschlossen, der sonst sterben würde, est es keine Sachbeschädigung, obwohl es nicht "Sinn und Zweck" der Tür ist, eingetreten zu werden.

Achim

War Sklavenbefreiung also auch kriminell?

Autor: Frank Höneck | Datum:
Nach deiner Aussage wäre dies auch kriminell und hätte nichts mit Menschenrechten zu tun:

Menschen befreiten (teilweise heimlich und illegal, also gegen bestehende Gesetze) einige oder mehrere Sklaven oder KZ-Häftlinge, die geschunden, geprügelt, misshandelt, gequält (viele ihrer Freunde und Verwandten wurden zuvoir ermordet)worden.

Lieber "Tierschützer" ich bedauere deine Unwissenheit und ich schäme mich für Dich, vor den Tieren.

Frank Höneck

Administrativer Hinweis

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ich mußte gerade zahlreiche Beiträge entfernen. Für Leute wie "Ricky", "Mario Jozzie", "Markus Holler", "Anonymus 2", die nicht willes oder in der Lage sind, sich an die Realität sowie eine akzeptable Ethik (und somit die Forenrichtlinien) zu halten: Foren, in denen solche Schwachsinnsbeiträge geduldet (und dafür Fakten gelöscht) werden gibt es genug - hier ist dafür kein Platz.

Ansonsten empfehle ich, vor dem Posten zumindest die Forenrichtlinien zu lesen und sich ggf. von jemandem erklären zu lassen, der nicht zu dämlich ist, sie zu verstehen, und sich über die Grundlagen zu informieren, beispielsweise
- Diebstahl / Mord: http://maqi.de -> Artikel -> Glossar
- Tierbefreiung: http://veganismus.de -> Fragen -> Tierbefreiungen
- KZ-Analogie: http://maqi.de -> Artikel -> "Legen macht frei"
Sinn dieser Foren ist die Förderung der Tierrechte, nicht die Produktion von informationellem Rauschen durch Leute, die ethisch auf Cromagnonniveau steckengeblieben sind und nichts anderes zu tun haben, als ethisch Denkenden und Handelnden Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

An alle anderen nocheinmal der Hinweis: auf Beiträge, die gegen die Forenrichtlinien verstoßen, bitte nicht antworten.

Die terminlich bedingte vorübergehende unzureichende Moderation bitte ich zu entschuldigen.

Achim