Forenübersicht RSS

Tierrechtsforum:
befreiung aus krähenfallen?

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 5

Hinweis: Momentan können keine Beiträge erstellt werden.

befreiung aus krähenfallen?

Autor: mara | Datum:
hallo,
wie seht ihr es, gefangene tiere in krähenfallen zu befreien.
ab august wird wieder jagd auf die rabenvögel gemacht, in form der norwegischen krähenfalle, mit anschliessendem totschlag, in leer.
welches tierleid hinter der ganzen aktion, die sich "studie" nennt, steht, muss ich hier nicht weiter ausbauen.
als spaziergänger dort, kann es passieren, dass ich solchen fallen plötzlich gegenüber stehe und vögel darin vorfinde.
ich könnte wirklich nicht tatenlos vorbeigehen. eine befreiung würde ich persönlich sofort in gange setzen.
mache ich mich dadurch strafbar oder kann man es als "übergesetzlichen Notstand" bezeichnen,vorausgesetzt, ich hab kein Betretungsverbot, z. B. des gesamten Geländes, mißachtet.
mfg
mara

Re: befreiung aus krähenfallen?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> wie seht ihr es, gefangene tiere in krähenfallen zu befreien.

Selbstverständlich ethisch notwendig.

> ab august wird wieder jagd auf die rabenvögel gemacht, in

"Abe August wieder"? Ich dachte, das wird seit Februar gemacht, wurde es zwischenzeitlich eingestellt?

> mache ich mich dadurch strafbar oder kann man es als
> "übergesetzlichen Notstand" bezeichnen,vorausgesetzt, ich hab

Zunächst der Hinweis, daß wir hier keine Rechteratung erteilen können ;-) .

Soweit ich weiß, sind das Lebendfallen (sowohl die normergischen Massenkrähenfallen als auch die Einzelfallen, die offenbar ebenfalls eingesetzt werden), die Vögel werden erst später von den an der "Studie" beteiligten Jägern erschlagen. Damit bestünde die Befreiung in einem Freilassen, da eine weitere (z.B. ärztliche) Versorgung und damit eine Inobhutnahme (die juristisch gelegentlich fälschlich als Diebstahl - siehe http://maqi.de/presse/lebenretteniststrafbar.html - gewertet wird, in diesem Fall wohl "Wilderei" o.ä.) nicht vorliegt. Mir fällt kein Strafgesetzbuchparagraph ein, gegen den das verstoßen würde. Eventuell käme eine Ordnungswidrigkeit (z.B. ein Verstoß gegen das Jagdgesetz ;-)) in Frage. Ob ein rechtfertigender Notstand vorliegt, ist auch hier wieder eine Frage der Willkürjustiz (vgl. oben verlinkte Tierbereiung). Letztendlich läßt sich das Ergebnis, falls es denn zu einer Verhandlung käme, kaum voraussagen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch die Frage, wie eine Beschädigung bzw. Entfernung der Fallen (zur Vorbeugung gegen weiterers Fangen von Krähen) juristisch (die ethische Wertung liegt auf der Hand) zu werten wäre, dürfte wohl Sachbeschädigung bzw. Diebstahl sein (sprich, allenfalls eine - geringe - Geldstrafe, falls a) das überhaupt verfolgt b) der "Täter" überführt und c) deswegen verurteilt wird).

Achim

Re: befreiung aus krähenfallen?

Autor: mara | Datum:
danke achim,
momentan ist schonzeit für rabenvögel, da brutzeit und junge grossziehen, jetzt gnädigerweise vom jäger geduldet wird. ab august weht wieder ein anderer wind. dann tritt die pseudo-studie wieder in kraft, mit all ihren grausamkeiten.
in österreich wurden tierschützer tätig und befreiten vögel und zerstörten die fallen. ich hoffe, es gelingt hier in deutschland im langkreis leer auch.
ja, dass ihr keine rechtsberatung geben dürft, wird mir jetzt auch klar. na ja, man kann sich öffentlich wohl einige gedanken dazu machen. dagegen wird rechtlich nichts einzuwenden sein.

betretungsrechte somit verstösse sind hier in den wenigsten faellen gegeben,, es sind freie flächen , f jederman zugänglich, hab ich heute erfahren.
mfg
mara
www.vogel-oase.de

Re: befreiung aus krähenfallen?

Autor: Hagen | Datum:
Wenn die Fallen auf freien Flächen stehen, sind sie dann nicht illegal? Man kann doch nicht einfach so irgendwo Fallen aufstellen...

Re: befreiung aus krähenfallen?

Autor: plenocervix | Datum:
naja, sie koennten gegen die gefahrenabwehrverordnung verstoszen.