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Tierrechtsforum:
Kündigung

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 7

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Kündigung

Autor: Butterfly | Datum:
hallo alle zusammen. habe mich dummerweise am samstag auch in der innenstadt belabern lassen. habe jetzt eine fristgerechten widerruf abgeschickt. zunächst nur per einschreiben. habe aber heute noch einen brief per einschreiben mit rückschein geschickt. VERGESST DAS BITTE NIE, wenn ihr was kündigen wollt. ich habe da gestern angerufen, da ich mir aufgrund meiner fördermitgliedschaft nicht sicher war, ob ich überhaupt ein widerrufsrecht habe. aber der typ an der anderen leitung erklärte mir freundlich, dass dies innerhalb von 14 tagen möglich sei, da auf meinem kleinem vertrag steht 'es gelten die gesetzlichen widerrufsfristen'. GOTT SEI DANK in dem fall, da es bei einer fördermitgliedschaft normalerweise KEINE widerrufsmöglichkeit gibt, außer der vertragspartner räumt dies ein. ach übrigens wenn ihr ne schriftliche bestätigung eures widerrufs wollt, müsst ihr dem verein ein frankierten rückumschlag mitschicken ;). ich werde berichten, wenn ich weiß wies weitergeht. würde mich auch noch über ein paar threads bzgl. kündigung und erfahrungen damit freuen :)

liebe grüße

Re: Kündigung

Autor: Schlunz | Datum:
Ich glaube, dieser Beitrag gehört in den Thread zum Thema Bund Deutscher Tierfreunde, oder?

Re: Kündigung

Autor: dom | Datum:
Bei JEDEM Vertrag, den Du Dir in der Fussgaengerzone aufdraengen laesst kannst Du innerhalb von 14 Tagen wieder zuruecktreten.

Re: Kündigung

Autor: Butterfly | Datum:
ja es gehört zum bund deutscher tierfreunde. lool. hätte man vielleicht dazu schreiben sollen. hab übrigens ne antwort von denen bekommen mit nem stempel und eingegangen...na ja, wenigstens jetzt einen beweis. werde trotzdem mein konto gut im auge behalten :)...
in der fußgängerzone hast du übrigens NICHT immer ein widerrufsrecht, bei fördermitgliedschaften nicht. unseriöse vereine nutzen oft diese rechtslücke, um sich verträge von unschuldigen zu ergattern. also besser nichts unterschreiben.

Re: Kündigung

Autor: Sören | Datum:
Hallo,

also das Widerrufsrecht aus einem Vertrag, gleich welcher Art, auszuschließen, wenn ein Vertragspartner kein Kaufmann im Sinne des HGB ist ist soweit ich weiß sowieso unzulässig. Falls euch mal jemand was anderes erzählt würd ich das immer hinterfragen. Besonders wer sich auf der Straße was aufschnacken lässt (stw. Haustürgeschäft, genauso wie Online-Geschäft) hat grundsätzlich immer ein Rücktrittsrecht.

Re: Kündigung

Autor: Nada | Datum:
Hallo,
meine Erfahrung ist: Straßenverträge und Haustürengeschäfte sind rechtswidrig und man ist an NICHTS gebunden d.h., man kann ohne weiteres noch am gleichen Tag zurücktreten - wichtig ist: man muss den Rücktritt später glaubhaft machen können daher schriftlich per
Einschreiben mit Rückschein, geht auch per E-Mail oder per Fax, da man dann den ausgedruckten Journal als Beleg hat.lG Nada

2 Fragen zur Kündigung

Autor: Ferrot | Datum:
Warum muss man überhaupt zurücktreten, wenn Straßenverträge und Haustürengeschäfte rechtswidrig sind?

Wieso soll E-Mail auch gehen, wenn man einen Beleg braucht?