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Pressespiegel:
Vegetarier: Psychofolter in deutschen Gefängnissen

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Vegetarier: Psychofolter in deutschen Gefängnissen

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ein Vegetarier (ein "strenger", vielleicht ist gar ein Veganer gemeint) im Knast muß aus Leichentöpfen essen. Der Richter meint, die könnten ja "gereinigt" werden.

Dabei geht doch eigentlich aus einer aktuellen Untersuchung von Psychologen der Universität Jena deutlich hervor, daß das Psychofolter ist (auch wenn es sicher noch härtere Foltermethoden gibt).

Mal sehen, was der Richter sagt, wenn die Militante Veganfront ihn entführt und ihn dann zwingt, natürlich nach einer "Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel", aus seinem Nachttopf zu essen und einer gebrauchten Urne zu trinken - als Eßtisch könnte eine Bahre aus der Anatomie dienen. Vielleicht kapiert er's dann.

Ob Gefangene, die sich koscher ernähren, gezwungen werden, "milchiges" und "fleischiges" Geschirr (was bei Orthodoxen keinesfalls miteinander in Berührung kommen darf) zu verwenden - ach so, nein, das hat ja nichts mit Ethik zu tun, sondern mit religiösen Wahnvorstellungen und ist somit zu respektieren.

Keine Extrawurst für Vegetarier

Autor: Achim Stößer | Datum:
SABINE DECKWERTH

versteht, dass Gefangene hinter Gittern kochen wollen

Essen hält bekanntlich Leib und Seele zusammen. Man kennt viele Freunde, die da sagen, "hatte ich Stress, wird abends gekocht". Weil man sich am Herd angeblich gut entspannt. Erst recht gilt das für die Gefängnisse in dieser Stadt. Nirgendwo anders sind diese wohl so trist wie in Berlin. Und was soll einer hinter Gittern sonst mit seiner Freizeit tun außer Tischtennis spielen und Fernsehen gucken. Zumal im Fernsehen ja auch zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Kochshow läuft.

Nun gut, die wahren Leckerbissen kann man in einer Haftanstalt nicht erwerben. Dafür kommt es wohl um so mehr auf die Zubereitung eines Schlemmermahls an. Ein Häftling jedenfalls hat sich so immens an den Kochtöpfen seiner Anstalt gestört, dass er sich klagend an das Sozialamt wandte.

Nein, es ging nicht nur um einen Kochtopf, es ging ihm um ein ganzes Kochgeschirr nebst zugehörigem Löffel. Möglichst eilig soll-ten die Richter verfügen, dass er zwecks Anschaffung eigener Kochutensilien eine einmalige Beihilfe vom Sozialamt erhält. Denn leider müsse er immer die Töpfe aus der Gemeinschaftsküche benutzen, und das sei unzumutbar für ihn. Weil die anderen Mitgefangenen nämlich Fleischesser seien und in den Töpfen ihre Fleischbraten braten, was ihn als strengen Vegetarier unheimlich stört.

Das Sozialgericht hat tatsächlich schnell entschieden. Es wies die Klage ab, da kein "besonderer Hilfebedarf im Sinne des Sozialgesetzbuchs" bestehe. Dem Vegetarier sei durchaus zuzumuten, das Geschirr aus der Gemeinschaftsküche zu benutzen. Denn, so argumentierte der Richter ganz praktisch: "Fleischrückstände auf dem Kochgeschirr können erfahrungsgemäß durch die übliche Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel wirkungsvoll beseitigt werden." Es scheint, auch Richter kümmern sich um ihren Abwasch selbst.
Berliner Zeitung, 27.06.2006

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/563287.html

Kein Geld für eigenes Geschirr

Autor: Achim Stößer | Datum:
Vegetarier gibt es auch im Knast. Und manche sind auch dort sehr eigen. So hat ein Insasse im Maßregelvollzug kürzlich gegen das Sozialamt geklagt. Der Mann wollte sein eigenes Geschirr und Besteck. In der Gemeinschaftsküche des Maßregelvollzugs können sich Häftlinge ihr Essen selber zubereiten - also auch fleischfreies. Aber: Töpfe, Teller und Tassen werden von jedermann benutzt.


Daran nahm der "strenge" Vegetarier Anstoß. Er forderte eine - im übertragenen Sinne - Extra-Wurst: eine amtliche Beihilfe, also Geld für Geschirr, um seine Mahlzeiten in Pötten kochen zu können, in denen kein Fleisch geschwommen war.

Das Sozialgericht hat ihm nun die Suppe versalzen und seine Klage und einen entsprechenden Eil-Antrag abgelehnt. Kostenlos gab es einen guten Tip dazu: Fleischrückstände mit Wasser und Reinigern abzuspülen.
tal
Aus der Berliner Morgenpost vom 27. Juni 2006

http://www.morgenpost.de/content/2006/06/27/berlin/837851.html

Keine Extra-Wurst für eingesperrte Vegetarier

Autor: Achim Stößer | Datum:
Häftling klagte auf einen eigenen Topf: "In den anderen werden Teile von toten Tieren gebraten!"


Berlin - Richtig verstehen können die Not dieses Berliner Häftlings wahrscheinlich nur Vegetarier. Aber die – und das sind ja viele – werden ihm sofort beipflichten: Was da in unseren Knästen läuft, ist echte Fleischfolter!

Dagegen hatte ein Vegetarier jetzt vorm Sozialgericht geklagt. Der Mann hatte es einfach nicht mehr ausgehalten, dass er in der Gemeinschaftsküche mit der Pfanne seine anbrät, im dem vorher Buletten brutzelten. Noch schlimmer mit den Kochtöpfen: Er hatte Lust auf Nudeln, aber zuvor wurden darin stundenlang Knochen für einen Fond eingekocht. Fand er eklig, und egal, wie sehr er scheuerte und putzte: Irgendwie kam es ihm immer so vor, als ob sich die Fleischsäfte und Blutreste ganz tief in die Töpfe und Pfannen eingefressen hätte. Jedenfalls beantragte er bei der Anstaltsleitung eine Extra-Garnitur Pfannen und Töpfe und Ess-Geschirr. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Danach bat er beim Sozialamt um einen einmaligen Zuschuss für den Kauf seines Vegetarier-Ausstattung: Ebenfalls abgelehnt. Gegen diesen Beschluss reichte er Klage ein. Jetzt die Entscheidung, und da musste der arme Mann schlucken: Klage abgewiesen, keine Extrawurst für Vegetarier.
Berliner Kurier, 27.06.2006

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/127820.html

Keine eigenen Töpfe für Vegetarier im Knast

Autor: Achim Stößer | Datum:
Vegetarier haben im Gefängnis keinen Anspruch auf eigenes Kochgeschirr. Das Sozialamt müsse einem Häftling keine eigenen Töpfe bezahlen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin. Zur Begründung hieß es, eventuelle Fleischreste am Kochgerät gingen durch gründliches Spülen weg.

Der Häftling hatte erklärt, er sei strenger Vegetarier. Weil die Töpfe in der Gemeinschaftsküche des Gefängnisses von Mitgefangenen auch für Fleischgerichte benutzt würden, sei es ihm unzumutbar, in den selben Töpfen zu kochen. Deshalb müsse das Sozialamt ihm ein eigenes Kochgeschirr bezahlen.

Das Sozialgericht Berlin wies Klage und Eilantrag gleich in einem Aufwasch ab: Ein besonderer sozialrechtlicher „Hilfebedarf” bestehe nicht. Der Vegetarier könne durchaus das Gemeinschaftsgeschirr benutzen. Denn, so das Gericht: „Fleischrückstände auf dem Kochgeschirr können erfahrungsgemäß durch die übliche Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel wirkungsvoll beseitigt werden.” (Az: S 18 SO 3512/05) (Quelle: AFP)

http://www.meinberlin.de/nachrichten_und_aktuelles/31841.html