Der Wirt des Restaurant «Storchen» in Iberg bei Winterthur will mit Muttermilch kochen. Laut kantonalem Labor ist das nicht erlaubt – aber auch nicht verboten.
Zürcher Geschnetzeltes und Suppen will der experimentierfreudige Wirt mit Muttermilch verfeinern und im Rahmen von mehreren «Aktionswochen» auf die Speisekarte nehmen. Schliesslich sei das Kochen mit Muttermilch nichts Anstössiges. «Wir sind alle damit aufgezogen worden. Weshalb sollte Muttermilch jetzt nicht mehr zu unserem Speiseplan gehören», sagt Hans Locher auf Anfrage der SDA. Er selber habe schon im privaten Rahmen damit experimentiert und sehr gute Ergebnisse erzielt.
Wirt such per Flugblatt «Lieferantinnen»
Es schmecke wirklich, versicherte Locher. Muttermilch sei süsslich und viel fetthaltiger als normale Kuhmilch. Um die Saucen sämig hinzukriegen, sei es aber wichtig, Rahm darunterzumischen. Zudem müsse man die Milch vor Gebrauch abkochen.
Wie der Winterthurer «Landbote» am Dienstag berichtet, sucht der Wirt per Flugblatt «Lieferantinnen». Gratis müssen die Mütter ihre Milch nicht hergeben. Für einen Vier-Deziliter-Becher bezahlt Locher 6.50 Franken. Zudem blieben die Mütter anonym, versichert er.
Zu einem Verkauf ist es bis jetzt allerdings nicht gekommen. Er habe zwar schon mehrere Reaktionen von Müttern bekommen. «Es ist aber offenbar noch eine Hemmschwelle da, die Milch auch tatsächlich herzugeben.»
Kochen in der Gesetzeslücke
Ein weiteres Problem könnte von Seiten der Behörden auf den Wirt zukommen. Laut dem Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter gehört der Mensch nämlich nicht zu jenen Säugetieren, deren Produkte man verarbeiten darf.
Konkret verboten sei dies allerdings auch nicht. «Der Mensch ist als Lieferant einfach nicht vorgesehen. Er steht nicht auf der Liste der zulässigen Milchlieferantinnen wie Kühe und Schafe, aber auch nicht auf der Verbotsliste wie beispielsweise Affen und Halbaffen.»
Etter ist der Meinung, dass das Kochen mit Muttermilch trotzdem gegen das Lebensmittelgesetz verstösst. Der «Storchen»-Wirt lässt sich davon nicht beeindrucken. Man müsse ihm zuerst beweisen, dass er gegen ein Gesetz verstosse. Bis es soweit ist, hofft er auf zahlreiche mutige Spenderinnen. Richtig loslegen könne er nämlich erst, wenn er vier bis fünf Liter beieinander habe.
(tif/sda)
Erstellt: 16.09.2008, 12:28 Uhr
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