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Irreführende Werbung für Lebensmittel passé?

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Irreführende Werbung für Lebensmittel passé?

Autor: Dirk Micheel | Datum:
Irreführende Werbung für Lebensmittel passé?

In Zukunft sollen unbewiesene Aussagen über die Wirkung von Lebensmitteln oder vielmehr auch von "Lebensmitteln" in der Werbung nicht mehr möglich sein.
Ob es dadurch auch leichter wird, vegane Ernährung als ernährungsphysiologisch problemlos möglich und zu keinerlei Mängeln führend, was sie definitiv ist, darzustellen, ist schwer zu sagen. Die CMA könnte auf jeden Fall einige Probleme bekommen, wenn die Richtlinien zur Überprüfung ihrer "Produkte" nicht pseudowissenschaftlich gehandhabt werden; in der Quelle klingt es beim Abschnitt Kalzium jedenfalls fast schon so ...

Dirk

Irreführende Lebensmittel-Werbung verboten

Autor: Dirk Micheel | Datum:
Brüssel (dpa) - Europas Lebensmittelwerbung soll ehrlicher werden. «Fettfrei», «gut gegen Stress» und «macht schlank» - nicht immer halten Margarine, Früchtetee oder Yoghurt, was die einprägsamen Slogans versprechen. Deshalb brachte EU-Verbraucherkommissar David Byrne in Brüssel eine Richtlinie auf den Weg, die Schluss mit den Mogelpackungen machen soll.

Der Vorschlag an die EU-Staaten zielt darauf, irreführende Werbung für gesundheitliche Vorzüge von Lebensmitteln zu verbieten. Der Verbraucher soll auf Verpackungen nur nachprüfbare Aussagen finden. Was dem Kommissar wichtig ist: Kein Lebensmittel soll durch die Richtlinie verboten werden. Auch geht es nicht darum, zu klären, ob Süßigkeiten Kinder glücklich machen, Erfrischungsgetränke Teenager in prickelnde Erregung versetzen, oder Bohnenkaffee den häuslichen Frieden stärkt.

Byrne will dem Verbraucher Sicherheit geben. Die Menschen wissen heute mehr über den Zusammenhang von Ernährung und Krankheit, achten auf ihr Gewicht und betreiben Gesundheitsvorsorge schon im Supermarkt. Diese Richtlinie sei gut für Verbraucher und Industrie. «Beide Seiten profitieren von der korrekten Verwendung von Angaben», sagte Byrne. Konsumenten erhielten wissenschaftlich begründete Informationen. Die Lebensmittelindustrie könne nachprüfbare Angaben in der Werbung offensiv nutzen.

Was ist also ballaststoffreich und nutzt der Verdauung? Ein Müsli, dass mindestens 6 Gramm Ballaststoffe je 100 Gramm Müsli aufweist, soll als ballaststoffreich gelten. Umgekehrt will der Kommissar gegen Bezeichnungen wie «mindestens 90 Prozent fettfrei» vorgehen. Denn auch wenn diese Angaben korrekt seien, gaukelten sie dem Verbraucher doch vor, das Produkt habe einen geringen Fettanteil. Weit gefehlt, meint Byrne, denn ein Fettgehalt von 10 Prozent sei in Wirklichkeit realitiv hoch. Für all diese Nährwert bezogenen Angaben soll es klare Vorschriften für die Hersteller geben, was auf dem Etikett stehen muss oder nicht mehr stehen darf.

Noch rigoroser soll bei den Angaben aufgeräumt werden, die Aussagen über eine wohltuende Wirkung für die Gesundheit machen. «Dieser Heilkräutersaft verbessert ihr Gedächtnis» ist ein Slogan, der es schwer haben dürfte, nach Verabschiedung der Richtlinie zu überleben. Denn bei solch kaum nachprüfbaren Versprechungen müsste der Hersteller den Beweis antreten. Die Kommission will binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie, die vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden muss, eine Positivliste vorlegen. Sie wird - wissenschaftlich untermauert - der Nahrungsmittelindustrie vorgeben, was erlaubt ist.

Beispielsweise gilt als unumstritten, dass Kalzium gut für Knochen und Zähne ist. Und auch der Hinweis, dass Vollkornkost hilft, das Herz in Schuss zu halten, könnte auf die Liste kommen. Aber auch die Hersteller hätten Chancen, in die Offensive zu gehen. Können sie beweisen, dass ein Lebensmittel der Gesundheit nützt, winkt grünes Licht von der Brüsseler Behörde. Keine Kompromisse will Byrne bei Schlankmachern und Getränken mit Alkoholanteil machen. Hat ein Getränk mehr als 1,2 Prozent Alkohol kann seine Wirkung laut Kommission nicht gesundheitsfördernd sein.

Die Verbraucherzentralen haben den Vorstoß der EU-Kommission begrüßt. Der Entwurf bereite dem jahrelangen Gerangel um mehr Klarheit und Wahrheit ein Ende und schütze vor Täuschung bei Lebensmitteln, teilte der Bundesverband am Mittwoch in Berlin mit.

Der Deutsche Werberat in Bonn kritisierte das beabsichtigte Verbot als verbraucherfeindlich. Es erschwere die Einführung neuer Produkte auf dem Markt, sagte Werberat-Sprecher Volker Nickel.



© dpa - Meldung vom 16.07.2003 14:28 Uhr

Schluss mit den Mogelpackungen bei Lebensmitteln

Autor: Dirk Micheel | Datum:
Brüssel (dpa) - Europas Lebensmittelwerbung soll ehrlicher werden. «Fettfrei», «gut gegen Stress» und «macht schlank» - nicht immer halten Margarine, Früchtetee oder Yoghurt, was die einprägsamen Slogans versprechen. Deshalb brachte EU-Verbraucherkommissar David Byrne in Brüssel eine Richtlinie auf den Weg, die Schluss mit den Mogelpackungen machen soll.

Der Vorschlag an die EU-Staaten zielt darauf, irreführende Werbung für gesundheitliche Vorzüge von Lebensmitteln zu verbieten. Der Verbraucher soll auf Verpackungen nur nachprüfbare Aussagen finden.

Was dem Kommissar wichtig ist: Kein Lebensmittel soll durch die Richtlinie verboten werden. Auch geht es nicht darum, zu klären, ob Süßigkeiten Kinder glücklich machen, Erfrischungsgetränke Teenager in prickelnde Erregung versetzen, oder Bohnenkaffee den häuslichen Frieden stärkt.

Byrne will dem Verbraucher Sicherheit geben. Die Menschen wissen heute mehr über den Zusammenhang von Ernährung und Krankheit, achten auf ihr Gewicht und betreiben Gesundheitsvorsorge schon im Supermarkt. Diese Richtlinie sei gut für Verbraucher und Industrie. «Beide Seiten profitieren von der korrekten Verwendung von Angaben», sagte Byrne. Konsumenten erhielten wissenschaftlich begründete Informationen. Die Lebensmittelindustrie könne nachprüfbare Angaben in der Werbung offensiv nutzen.

Was ist also ballaststoffreich und nutzt der Verdauung? Ein Müsli, dass mindestens 6 Gramm Ballaststoffe je 100 Gramm Müsli aufweist, soll als ballaststoffreich gelten. Umgekehrt will der Kommissar gegen Bezeichnungen wie «mindestens 90 Prozent fettfrei» vorgehen. Denn auch wenn diese Angaben korrekt seien, gaukelten sie dem Verbraucher doch vor, das Produkt habe einen geringen Fettanteil. Weit gefehlt, meint Byrne, denn ein Fettgehalt von 10 Prozent sei in Wirklichkeit realitiv hoch. Für all diese Nährwert bezogenen Angaben soll es klare Vorschriften für die Hersteller geben, was auf dem Etikett stehen muss oder nicht mehr stehen darf.

Noch rigoroser soll bei den Angaben aufgeräumt werden, die Aussagen über eine wohltuende Wirkung für die Gesundheit machen. «Dieser Heilkräutersaft verbessert ihr Gedächtnis» ist ein Slogan, der es schwer haben dürfte, nach Verabschiedung der Richtlinie zu überleben. Denn bei solch kaum nachprüfbaren Versprechungen müsste der Hersteller den Beweis antreten. Die Kommission will binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie, die vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden muss, eine Positivliste vorlegen. Sie wird - wissenschaftlich untermauert - der Nahrungsmittelindustrie vorgeben, was erlaubt ist.

Beispielsweise gilt als unumstritten, dass Kalzium gut für Knochen und Zähne ist. Und auch der Hinweis, dass Vollkornkost hilft, das Herz in Schuss zu halten, könnte auf die Liste kommen. Aber auch die Hersteller hätten Chancen, in die Offensive zu gehen. Können sie beweisen, dass ein Lebensmittel der Gesundheit nützt, winkt grünes Licht von der Brüsseler Behörde. Keine Kompromisse will Byrne bei Schlankmachern und Getränken mit Alkoholanteil machen. Hat ein Getränk mehr als 1,2 Prozent Alkohol kann seine Wirkung laut Kommission nicht gesundheitsfördernd sein.

Die Verbraucherzentralen haben den Vorstoß der EU-Kommission begrüßt. Der Entwurf bereite dem jahrelangen Gerangel um mehr Klarheit und Wahrheit ein Ende und schütze vor Täuschung bei Lebensmitteln, teilte der Bundesverband in Berlin mit. Der Deutsche Werberat in Bonn kritisierte das beabsichtigte Verbot als verbraucherfeindlich. Es erschwere die Einführung neuer Produkte auf dem Markt, sagte Werberat-Sprecher Volker Nickel.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat den Vorschlag der EU-Kommission scharf kritisiert. Eine Zensur für gesundheitsbezogene Werbeaussagen hätte verheerende Folgen, teilte der HDE am Mittwoch in Berlin mit. Getroffen würden vor allem innovative Produkte, die dem Preisverfall trotzten. Auch Botschaften wie «Haribo macht Kinder froh» oder «Red Bull verleiht Flügel» könnten auf dem Index landen. Mündige Verbraucher könnten Werbung selbst richtig einschätzen.



© dpa - Meldung vom 16.07.2003 16:31 Uhr