Die Gesellschaft für Konsumforschung hat bei den Bundesbürgern ab 14 Jahren eine Umfrage durchgeführt, auf welche Merkmale sie beim Kauf von Leichenteilen achten.
Neben sog. "Qualitätsmerkmalen" steht an erster Stelle, dass das "Fleisch" aus "artgerechter Haltung" stammt. Dabei verlassen sich die Verbraucher auf die Angaben des Herstellers.
Das Europäische Verbraucherzentrum weiß darauf hin, dass die Kennzeichnung "artgerechte Tierhaltung" weder definiert ist noch gesetzlich geschützt ist. Was in keiner Weise verwundert, denn wie soll auch ein Widerspruch, es gäbe eine Art deren Natur es entspricht eingesperrt zu sein und getötet zu werden, definiert sein?
Neben sog. "Qualitätsmerkmalen" steht an erster Stelle, dass das "Fleisch" aus "artgerechter Haltung" stammt. Dabei verlassen sich die Verbraucher auf die Angaben des Herstellers.
Das Europäische Verbraucherzentrum weiß darauf hin, dass die Kennzeichnung "artgerechte Tierhaltung" weder definiert ist noch gesetzlich geschützt ist. Was in keiner Weise verwundert, denn wie soll auch ein Widerspruch, es gäbe eine Art deren Natur es entspricht eingesperrt zu sein und getötet zu werden, definiert sein?