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Tiere als Müllschlucker

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Tiere als Müllschlucker

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ein Wormser will keine Müllgebühren bezahlen, weil er "Gänse und Hühner als Müllschlucker" für Küchenabfälle gefangenhält. Geeignet für die Tiere ist diese Ernährung sicher nicht, doch das scheint keinen zu interessieren - vermutlich werden sie, wie bei Tierausbeutern üblich, ohnehin umgebracht, ehe die Fehlernährung ihren "Wert" mindert.

Gänse und Hühner als Müllschlucker

Autor: Achim Stößer | Datum:
Wormser will keine Müllgebühren bezahlen / Gericht gibt Bedenkzeit - Stadt lehnt Befreiung ab

Vom 20.07.2004


Der Kläger mochte sich noch so ärgern, es blieb dabei: "Wer in Worms wohnt und lebt, braucht mindestens eine Restmülltonne und muss auch dafür zahlen!" Dies machte die 4. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts nun einem Anwohner des Mittelochsenplatzes klar.


Von unserer

Mitarbeiterin

Silvia Dott

Der 55-Jährige bewohnt mit Frau und Tochter ein Einfamilienhaus auf einem 900 Quadratmeter großen Grundstück am Stadtrand. Im November 2003 wurde das Anwesen an die städtische Müllabfuhr angeschlossen, geliefert wurde je eine 60 Liter Restmüll- und eine Biotonne. Dagegen legte der Wormser erbost Widerspruch ein: "Bei uns fällt so gut wie kein Müll an!"

Der Stadtrechtsausschuss ließ in soweit mit sich reden, als er auf die Biotonne verzichtet, wenn der Kläger eine ordnungsgemäße Kompostierung der organischen Abfälle nachweist. Dieses Zugeständnis genügte dem 55-Jährigen indessen nicht. Er klagte beim Verwaltungsgericht. "Blechdosen, Milchkartons, Glas und Kunststoffverpackung kommen ins Duale System. Kartons gehen sofort an die Geschäfte zurück. Die Küchenabfälle fressen unsere Gänse und Hühner!" Gartenabfälle würden kompostiert. Sperrmüll liefere er selbst bei der Stadt an, trumpfte der Mann auf.

"Und wo landen die Staubsaugerbeutel?", wollte ein Richter wissen. Antwort: "Die wandern in den blauen Sack!" In insgesamt drei Jahren habe er lediglich zwei blaue Säcke mit Restabfällen inklusive Staubsaugerbeuteln gehabt, erklärte der Mann.

Die Richter versuchten noch einmal zu erklären, dass in einem von drei Personen bewohntem Haus generell Müll anfalle. Daher sei es nicht zu beanstanden, wenn die Stadt den Kläger an die Müllabfuhr anschließe. Es sei der Behörde schließlich nicht zuzumuten, jeden Haushalt zu prüfen.

Die Kammer vermochte auch keine besonderen Umstände festzustellen, die eine Befreiung von der Müllabfuhr rechtfertigten. "So etwas gibt es für Wochenendgrundstücke, wo nur ab und zu mal jemand hinkommt."

Und wohin stecke er denn Hygieneabfälle, Spültücher, Schwämme, Porzellan, Keramik, Kerzenreste, Straßenkehricht, Gummi oder Leder? Der Kläger gab sich nicht geschlagen: "Auf den meisten Sachen ist der grüne Punkt. Das andere wandert in den blauen Sack und den liefere ich selbst ab!"

Der Wormser verlegte sich dann auf grundsätzliche Einwände gegen die vom Staat verordnete Müllabfuhr. Sie solle doch lieber Privaten überlassen werden. Es gehe ihm schließlich nicht darum, sich vor Gebühren zu drücken.

Die Kammer riet dem 55-Jährigen, weil keine Aussicht auf Erfolg, zur Klagerücknahme. Der Wormser will darüber bis Donnerstag nachdenken.


Wormser Zeitung http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1551455