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Etwas bessere Deklaration

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Etwas bessere Deklaration

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zumindest bezüglich einiger Stoffe wurde die Deklarationspflicht verbessert (da diese allergen sein können). Damit dürften wohl einige Produkte einfacher als bisher als unvegan einzustufen sein - eine Produktanfrage (vgl. http://produktanfragen.tk) wird aber nach wie vor bei potentiell veganen in der Regel erforderlich sein.

Allergie auslösende Stoffe werden klar benannt

Autor: Achim Stößer | Datum:
Brüssel/Berlin (AFP) - Für Allergiker wird das Einkaufen deutlich einfacher: Alle Lebensmittel-Zusatzstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können, müssen ab sofort klar auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Eine entsprechende EU-Vorschrift trat jetzt in Deutschland in Kraft, wie das Verbraucherministerium in Berlin mitteilte.

Zutaten wie Milch, Eier, Fisch, Soja, Sesamkörner und Erdnüsse sollen damit auf den ersten Blick erkennbar sein. Bisher waren Allergie auslösende Stoffe häufig nur versteckt oder gar nicht auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet.

Bislang mussten nur solche Zutaten ausgewiesen werden, die 25 Prozent oder mehr am Endprodukt ausmachten. Diese Regel entfällt nun: Etwa bei einer Soße müssen ab sofort alle Zutaten wie Eier, Milch oder Senf klar gekennzeichnet werden. Denn eine allergische Reaktion können auch kleine Mengen solcher Zutaten auslösen.

Zudem dürfen Allergie auslösende Stoffe sich nicht mehr unter einem Oberbegriff versteckt sein. War bisher etwa auf einer Verpackung "Pflanzliches Öl" ausgewiesen, konnte sich dahinter auch Erdnussöl verbergen. Künftig muss dagegen "Erdnussöl" auf der Verpackung stehen. Dies gilt auch für Aromastoffe: Die oberflächliche Bezeichnung "natürlicher Aromastoff" ohne genaue Angabe der Quelle ist künftig untersagt.

Auch sämtliche Inhaltsstoffe in alkoholischen Getränken, für die bisher eine Ausnahme galt, sind künftig kennzeichnungspflichtig. Damit müssen erstmals auch Sulfite in Getränken angegeben werden. Der unter anderem in Wein und Bier als Konservierungsmittel eingesetzte Stoff ruft bei vielen Menschen eine Unverträglichkeit hervor. Sie kann im schlimmsten Fall zu schweren Asthmaanfällen führen.

http://de.news.yahoo.com/041115/286/4annb.html

Neue Allergiker-Informationen auf Lebensmittel-Verpackung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Berlin (dpa) - Für verpackte Lebensmittel gelten ab sofort erweiterte Kennzeichnungs-Pflichten. Das teilte das Bundesverbraucherministerium mit. Damit bekämen auch Allergiker mehr Informationen über die Zutaten und damit mehr Sicherheit. Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeits-Reaktionen auslösen können, müssen nun deutlicher als bisher auf der Verpackung zu erkennen sein. Dazu zählen unter anderem Eier, Milchzucker, Hasel- und Walnüsse sowie Sellerie.

15.11.2004 14:44

http://host1.tagesspiegel.de/newsticker/ticker/detail.php?id=119646

Neue Kennzeichnung von Allergieauslösern in Lebensmitteln

Autor: Achim Stößer | Datum:
Bonn - Für Allergiker werden in knapp einem Jahr Lebensmittel deutlicher gekennzeichnet. Darauf weist der Verbraucherdienst aid in Bonn hin.
Zutaten wie Getreide, Milch oder Krustentiere, die häufig Lebensmittelallergien auslösen, müssen vom 25. November 2005 an in jedem Fall auf dem Etikett angegeben werden. Nach der neuen Regelung müssen Inhaltsstoffe auch dann gekennzeichnet werden, wenn die allergenen Bestandteile nur indirekt über andere Zutaten in das Lebensmittel gelangen oder nur bei der Herstellung von Bedeutung sind. Das gilt zum Beispiel für Eiweiß bei der Klärung von Wein.

Nach aid-Angaben entfällt auch die so genannten 25-Prozent-Regel. Bisher mussten die Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, zum Beispiel die Teile von Wurst in einer Linsensuppe, nicht einzeln aufgeführt werden, wenn weniger als 25 Prozent davon im Lebensmittel enthalten war. Es reichte aus, die Bezeichnung der Wurst in der Zutatenliste zu nennen. Künftig müssen auch die «Zutaten der Zutaten» aufgeführt werden, sofern sie nicht weniger als zwei Prozent des Lebensmittels ausmachen. Ausnahmen bleiben aber beispielsweise Gewürzmischungen, deren Bestandteile nicht aufzuschlüsseln sind.

Die neuen Regeln betreffen auch alkoholische Getränke. Auf Zutaten mit allergenem Potenzial wie Sulfit im Wein muss dem aid zufolge hingewiesen werden. Bisher brauchten Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol mit Ausnahme von Bier keine Zutatenliste tragen.



© dpa - Meldung vom 07.12.2004 14:03 Uhr