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Atheismusforum:
Parabetrüger müssen in England ihre Opfer vorwarnen

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Parabetrüger müssen in England ihre Opfer vorwarnen

Autor: Achim Stößer | Datum:
Schade nur, daß das nicht für die weit fataleren - die Kirchen etc. - gilt. Das wäre doch mal ein schöner Einstieg in eine Predigt: Liebe Gemeinde, die Existenz von Göttern ist nicht experimentell nachgewiesen. Dieser Gottesdienst dient demnach nur zur Unterhaltung."
Zitat:
Großbritanien: Jetzt können falsche Behauptungen Astrologen, Tantriks und Wunderheiler ins Gefängnis bringen

In Großbritanien können Astrologen jetzt im Gefängnis landen, wenn sie es versäumen, ihre möglichen Kunden zu warnen, daß ihre Leistungen "nicht experimentell nachgewiesen" sind und "nur zur Unterhaltung" dienen. Das gleiche gilt für Tantriks, Tarot-Karten-Leser, christliche Glaubens-Heiler, Okkultisten, Wahrsager, Hellseher, Medien, Mantra-Heiler und Wundertuer aller Art

Seit dem 26.Mai 2008 wird das florierende Geschäft mit der Spiritualität im Lande – das nach Schätzungen jährliche Einnahmen von vierzig Millionen Pfund verzeichnet – unter die Lupe neuer Kundenschutzbestimmungen genommen. Diese Bestimmungen sind Ergebnis der größten Revision der britischen Verbrauchergesetze seit vierzig Jahren und setzen die von der Europäischen Union im Mai 2005 verabschiedete "Direktive gegen unfaire Geschäftspraktiken" um, die bald die Verbrauchergesetze in ganz Europa regulieren wird.

Neben Tür-zu-Tür-Verkäufen, Kinderwerbung usw. zielt das neue britische Gesetz auf Wunderkrämer aller Art und Hintergründe ab – ganz gleich ob sie Briten oder reisende Inder sind. Es verpflichtet sie, in einer Ausschlußklausel darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Leistungen "nur zur Unterhaltung" dienen und ihre Ergebnisse nicht als "experimentell nachgewiesen" zu betrachten sind. Eine solche Ausschlußklausel muß für alle potentiellen Kunden gut sichtbar auf Geschäftsschildern, Rechnungen, in gedruckten Geschäftsbedingungen, Inseraten und Internetseiten angebracht sein. Falls der Unterhaltungscharakter der Leistungen einem Kunden nicht vor der Sitzung klargemacht wird, können sie vor Gericht gestellt und zu Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 5000 Pfund verurteilt werden.

Rationalist International Bulletin Nr. 175