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Veganismusforum:
holocaust-vergleich rechtswidrig

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holocaust-vergleich rechtswidrig

Autor: bine | Datum:
laut bundesverfassungsgericht ist das gleichsetzen von KZ-opfern mit schlachtvieh unzulässig:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/verletzender-holocaust-vergleich/

ich hoffe, hier wird nicht gleich wieder gelöscht/manipuliert.

Re: holocaust-vergleich rechtswidrig

Autor: Achim Stößer | Datum:
> laut bundesverfassungsgericht ist das gleichsetzen von
> KZ-opfern mit schlachtvieh unzulässig:

Mal davon abgesehen, daß Du Dich durch Deine Terminologie ("Schlachtvieh") selbst entlarvst, kannst Du offenbar die einfachsten Dinge nicht begreifen.

Nicht nur - typisch - den Unterschied zwischen "Gleichsetzung" und Analogie.

Was "unzulässig" laut Verfassungsgericht ist, ist lediglich die petatypische-dümmliche Petakampagne.

Argumentation seriöser Organisationen ist dagegen etwas ganz anderes. Falls mal irgendjemand auf die Idee kommen sollte, etwa so etwas zu monieren, dürfte es einiges zu tun geben.


Achim

PS:
> ich hoffe, hier wird nicht gleich wieder gelöscht/manipuliert.

Typisch dümmliche Hetze. Hier wird nichts manipuliert. Dümmliche Hetze wird allerdings natürlich in der Regel entfernt (es sei denn, wie hier, wenn es mal wieder nötig ist, die Hetzer vorzuführen), rassistische, faschistische, speziesistische, theistische usw. (wer etwa wie Du von "Schlachtvieh" oder "Niggern" spricht, kann wohl kaum erwarten, daß so etwas toleriert wird) - das verstehst sich von selbst. Jedenfalls für Leute, die nicht ethisch minderbemittelt sind.

Re: holocaust-vergleich rechtswidrig

Autor: Mike | Datum:
so etwas zu monieren, dürfte es einiges zu tun geben.



Ja, wahrscheinlich, aber sollte jemand die beiden Plakate links und rechts durch Darstellungen getöteter Schweine auf der einen und getöteter KZ-Häftlinge auf der anderen Seite ersetzen, wird er sich logischerweise vor Gericht verantworten müssen.

Sollte es sich dabei um jemanden handeln, der nachweislich sogar bereits Kenntnis von besagtem Urteil hat, würde das wahrscheinlich ebenfalls mit in die Urteilsfindung einfließen. Und nebenbei würde man ihm dann erläutern, wo die Grenze von vergleichenden Analogien und Gleichsetzungen verläuft.

Die Würde des Schweins ist antastbar

Autor: Achim Stößer | Datum:
> > anderes. Falls mal irgendjemand auf die Idee kommen sollte,
> etwa
> so
> etwas
zu monieren, dürfte es einiges zu tun geben.

> Ja, wahrscheinlich, aber sollte jemand die beiden Plakate
> links und rechts durch Darstellungen getöteter Schweine auf
> der einen und getöteter KZ-Häftlinge auf der anderen Seite

Oder sollte jemand das eine Plakat durch ein tier-, das andere durch ein kinderpornografisches Bild ersetzen ...

Oder sollte jemand den Cartoon auf eine 3 m lange Spanplatte und diese einem anderen über den Scheitel ziehen ...

> ersetzen, wird er sich logischerweise vor Gericht
> verantworten müssen.

Nö. Mal davon abgesehen, daß das allenfalls in Deutschland gilt - in anderen Ländern wurde selbst die Petakampagne ebenfalls von Gerichten be-, aber nicht verurteilt, in Österrecih zum Beispiel, soweit ich mich erinnere - gibt es (neben Willkürjustiz) noch viele andere Aspekte zu beachten (s.u.).

> Sollte es sich dabei um jemanden handeln, der nachweislich
> sogar bereits Kenntnis von besagtem Urteil hat, würde das
> wahrscheinlich ebenfalls mit in die Urteilsfindung
> einfließen. Und nebenbei würde man ihm dann erläutern, wo die

Interessante Rechtsauffassung.

> Grenze von vergleichenden Analogien und Gleichsetzungen
> verläuft.

Darauf wäre ich mal gespannt. Offenbar hast weder Du noch hat der taz-Autor begriffen, was das Wort "Gleichsetzung" bedeutet. Daß es auch Richter gibt, die das nicht begreifen, liegt nahe. Manche begreifen ja nichteinmal, was Diebstahl heißt ...

Allerdings geht es in dem hier behandelten Urteil doch gar nicht um "Gleichsetzung", "Vergleiche", "Analogien", "Metaphern", "Gleichnisse", "Symbole", "Allegorien", "Metonymien", "Chiffren" oder was auch immer. Während das Landgericht Berlin noch die "Würde von Holocaust-Opfern verletzt" sah, fand das höherrangige Bundesverfassungsgericht das keineswegs, es
Zitat: beanstandete aber die Begründung der Berliner Richter. Die Würde der Holocaust-Opfer sei mit der Plakatserie nicht verletzt. Sie würden nicht verächtlich gemacht und auch nicht als Menschen in Frage gestellt. Die Kampagne setze nicht die KZ-Häftlinge mit Nutztieren gleich, sondern stelle nur das Leiden als "gleich gewichtig" dar.
, sondern sprach von einer "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" der "heute in Deutschland lebenden Juden". Wobei mir nicht klar ist, wie das das Persönlichkeitsrecht anderer als der abgebildeten Personen verletzen kann, aber nunja, im der tatsächlichen Urteilsbegründung (die nebenbei vor Spezisismus nur so trieft) liest sich das natürlich etwas anderes, als die Presse das kolportiert: "Die Kläger seien als Überlebende der Judenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus von den streitgegenständlichen Äußerungen betroffen." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090220_1bvr226604.html) Was, wenn es in ein paar Jahren gibt es keine "Überlebende[n] der Judenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus", die "von den streitgegenständlichen Äußerungen betroffen" sind, mehr gibt?

Wie auch immer: wenn die "getöteten KZ-Häftlinge" in Deiner fiktiven Variante also keine gelben Davidssterne, sondern schwarze, rosa oder rote Wimpel ("Asoziale" wie Prostituierte oder lesbische Frauen; homosexuelle Männer; politische Gefangene) oder vielleicht gelbes-auf-schwarzem Dreieck ("Rasseschänderin") tragen ist das schon mal völlig in Ordnung, n'est pas?

Übrigens: Laut Urteil bedarf es "grundsätzlich einer einzelfallbezogenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem kollidierenden Rechtsgut andererseits" (a.a.O.) ...

Interessant auch:
Zitat: Ein Widerspruch zu von dem Beschwerdeführer angeführten obergerichtlichen Entscheidungen [ich weiß nicht, welche genau gemeint ist, wohl Grzimeks "Hühner-KZ" etc.?, A.] bestehe nicht. Insbesondere weise ein lediglich verbaler Vergleich zwischen der Haltung von Legehennen und dem Schicksal der Insassen von Konzentrationslagern eine wesentlich geringere Eingriffsintensität auf als die hier gegenständlichen Bilddarstellungen, in denen die abgebildeten Menschen – gerade infolge ihrer unmenschlichen Behandlung durch andere – auf ihre biologische Existenz zurückgeworfen seien. Die Darstellung von Menschen in Momenten größter Schwäche und Demütigung betreffe deren Achtungsanspruch in besonderer Weise. (a.a.O)
Was dann wohl auch bedeutet, daß Fotos von beispielsweise entsprechen kostümierten/geschminkten Schauspielern, jedenfalls aber Cartoonzeichnungen, nicht darunterfallen.
Zitat: Jedoch dürfte durch die so verstandene Äußerung weder unmittelbar die Menschenwürde der abgebildeten Menschen noch die der Kläger in der von den Fachgerichten angenommenen Weise verletzt sein mit der Folge, dass es auf eine weitere Abwägung nicht mehr ankommen würde. Es steht zwar außer Frage, dass die Fotografien der Holocaustopfer diese fast ausnahmslos in einer Situation zeigen, in der sie durch ihre Peiniger in höchstem Maße entwürdigt sind. Daraus, dass die Kampagne sich bildlicher Darstellungen schwerer Menschenwürdeverletzungen bedient, folgt aber nicht ohne weiteres, dass sie ihrerseits erneut gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt [...] Insbesondere wird den dargestellten Holocaustopfern durch die Kampagne des Beschwerdeführers nicht der personale Wert abgesprochen, indem sie wie Tiere bewertet oder gar behandelt werden. Mag auch der Beschwerdeführer generell von der Gleichwertigkeit menschlichen und tierischen Lebens überzeugt sein, so liegt in der geplanten Bildkampagne nach der von den Fachgerichten zugrunde gelegten Deutung keine verächtlich machende Tendenz. Als gleich gewichtig wird nämlich allein das Leiden dargestellt, das den abgebildeten Menschen und Tieren zugefügt wird. [...]Die Erwägungen, mit denen die Gerichte einen Menschenwürdeverstoß begründet haben, tragen jedenfalls die Annahme einer Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger.(a.a.O.)


Fazit: Die Tierausbeutungsapologeten werden wohl weiter damit leben müssen, daß die Tatsachenaussage, daß männliche "Legehuhn"-Küken, Füchse, Nerze usw. vergast werden, bei manchen gewisse Assotiationen weckt, dagegen kommen sie auch mit goebbelsscher Antiveganismushetze nicht an.

Achim