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Tierschutzverein Olpe: Massenmord an nmT kein Straftatsbestand

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Tierschutzverein Olpe: Massenmord an nmT kein Straftatsbestand

Autor: Reina | Datum:
Wie sehr sich opportunistische Tierschützer mit dem speziesistischem Ausbeutungs- und Unterdrückungssystem identifizieren, macht Elke Stellbrink, Vorsitzende vom Tierschutzverein Olpe, mit einer Strafanzeige gegen Peta wegen Volksverhetzung deutlich:

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=thnews/134Olpe20032004.html

Begründung:

Die Leidensfähigkeit von nichtmenschlichen Tieren sei begrenzt, die "Würde" von Menschen jedoch unantastbar und werde durch die Gegenüberstellung verletzt und die NS-Verbrechen somit verharmlost.

Zitat: Diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit, also Straftaten des Völkergesetzbuches, setzt die Peta mit Missständen gleich, die keinen Straftatsbestand erfüllen (Schlachtung und Verzehr von Tieren), die zwar kritikwürdig sind, aber trotzdem keinen Straftatsbestand erfüllen (nicht-artgerechte Nutztier-haltung) oder die im Einzelfall nur wesentlich geringere Straftatsbestände zu erfüllen geeignet wären (Verstösse gegen § 17 TierschG).



Zitat: Die Leidensfähigkeit von Tieren ist vorhanden, aber begrenzt. Sie ist nicht vergleichbar mit der Leidensfähigkeit von Menschen.
[...]
verletzen generell die Menschenwürde.
[...]
Ebensowenig gelingt eine Berufung auf die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20 a GG), da in der vorliegenden Kampagne Art. 1 GG verletzt wird, die Würde des Menschen jedoch ist unantastbar.



Dass dann der tatsächliche Tatbestand der Verharmlosung des Vegetarismus ausserhalb des Anzeigetextes angesprochen wird, überrascht wenig. Ebensowenig, wie das Verschweigen der einzigen ethischen Alternative: Abschaffung statt Reform, Veganismus statt Vegetarismus.

Zitat: Oder führt sie am Ziel vorbei, weil sich an der Nutztierhaltung dadurch nichts ändert, und weil sie den Tierverbrauch nur auf bestimmte Tierarten verlagert?



mfg, Reina.