> ja, das (vermutlich) aelteste lebensmittelgesetz der welt
> bezieht sich auf ein veganes produkt.
Naja ... vom (potentiell tierkohleraffinierten) Zucker bei "obergĂ€rigem Bier" (vgl. Saufnases Zitat) abgesehen, zĂ€hlt ja bekanntlich z.B. Gelatine fĂŒr die Filterung nicht als "Zutat" ...
> wenn draufsteht "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot",
> darfs nicht gefiltert werden, weil der brauvorgang ziemlich
> genau spezifiziert ist.
Sicher? Konnte ich beim ĂŒberfliegen jetzt nicht feststellen. DafĂŒr aber, daĂ keine Hefe verwendet wird und der Preis nicht mehr als 1 Pfennig pro MaĂ sein darf - na, sehr vertrauenerweckend ;-) .
"Streng genommen konnte und kann also Bier nicht nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut werden." (a.a.O.)
das "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot" bezieht sich auf die zutaten. da hefe sowieso in der luft ist, damals aber noch nich in dieser wirkung bekannt war, wird es heute als legitim angesehen, hefe zum bier zu geben.
"gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot" sagt also aus, dass kein zucker oder so reinkommt, nur hefe, gerstenmalz, hopfen und wasser