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Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 12

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Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Lea | Datum:
[Beitrag verschoben aus Tierrechtsforum, bitte Forenbeschreibung beachten - Moderator]

Hallo Ihr,

weiß wer wann genau das Veterinäramt einschreitet? Hier höre ich "erst wenn Tiere kurz vorm verhungern sind", dort höre ich wieder "sobald ein nichtartgerechte Haltung vorliegt"(zuwenig Platz, alleingehaltene Herdentiere,...)

Ist das nicht gesetzlich festgelegt? Gibts da bestimmte Bestimmungen?!

Ich würde mich riiesig freuen, wenn Ihr mir helfen würdet!Ich blicke da nämclich garnicht durch:((


Liebe Grüße,Lea

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Tanja | Datum:
Hallo Lea,
das liegt meist allein im Ermessen des zuständigen Amtstierarztes. Es gibt zwar ein paar Gesetze, aber meist damit läßt sich in den meisten Fällen auch nichts wesentliches veränden. Naja, schließlich leben wir ja auch in einer speziesistischen Gesellschaft, die Gesetze sind also nicht dazu da, nichtmenschlichen Tieren tatsächlich zu helfen.
Weiß ja nicht, worauf genau Du hinaus willst - aber mir fällt auf Anhieb kein Fall ein, wo eine Anzeige beim Vet-Amt und ein Einschreiten dessen tatsächlich was bewirken würde... (auch wenn es das sicher in Einzelfällen für betroffene Individuen geben mag).
Tanja

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Lea | Datum:
Hallo Tanja


>>Es gibt zwar ein paar Gesetze<<

ich meinte auch bei Einzelfällen! Z.b. wenn z.b. ein Esel allein gehaten wird, Tiere auf einer viel zu kleinen Koppel leben,..

Wie sehen die Gesetze denn aus? Es müssten doch bestimmte Regelungen bestehen! Z.b: Der Amtstierzt muß sich um einen Fall kümmern wenn ein Tier nicht so-und-soviel Platz hat, keine Kontakte zu seinesgleichen hat u.s.w..oder kann jeder einzelne Amtstierarzt quasi "so wie er gerade meint" bestimmen was Tierschutzwidrig ist o. nicht?? Das wäre ja unglaublich!!

Und wenn der Amtstierarzt der meinung ist, das ist eine gravierende Sache, an wen gehts denn dann?
Könnt ihr mir da nochmal weiterhelfen? Danke!
Lea

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Tanja | Datum:
Hallo Lea!

> ich meinte auch bei Einzelfällen! Z.b. wenn z.b. ein Esel
> allein gehaten wird, Tiere auf einer viel zu kleinen Koppel
> leben,..

Das mit dem Esel interessiert mit Sicherheit keinen Arsch, die Koppel wahrscheinlich auch nicht. Für sowas gibt es höchstens "Richtlinien" aber nichts verbindliches.

> Wie sehen die Gesetze denn aus?

Einfach da mal suchen: http://www.gesetze-im-internet.de/

> Es müssten doch bestimmte
> Regelungen bestehen! Z.b: Der Amtstierzt muß sich um einen
> Fall kümmern wenn ein Tier nicht so-und-soviel Platz hat,
> keine Kontakte zu seinesgleichen hat u.s.w..oder kann jeder
> einzelne Amtstierarzt quasi "so wie er gerade meint"
> bestimmen was Tierschutzwidrig ist o. nicht?? Das wäre ja
> unglaublich!!

Wird in der Praxis aber oft so gehandhabt. Gesetze, Verordnungen etc. sind halt oft "Auslegungssache".

> Und wenn der Amtstierarzt der meinung ist, das ist eine
> gravierende Sache, an wen gehts denn dann?

Der macht dann selbst was bzw. gibt den Fall weiter an die/bespricht ihn mit der Staatsanwaltschaft.

Tanja

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Lea | Datum:
und wenn man die Sache mit dem Esel z.b. -direkt- an die Staatsanwaltschaft gibt?..Aber warscheinlich interessierts die erst recht nicht, oder?:(


Lea

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Tanja | Datum:
Das mit dem Esel kannst Du wirklich gleich vergessen. Der "darf" alleine irgendwo gefangengehalten werden.
Damit die Staatsanwaltschaft sich irgendwo einschaltet, muß man, soweit ich weiß, erst bei einer Behörde Anzeige erstatten, die sind im Normalfall nicht direkter Ansprechpartner für jedermann.

Tanja

Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Damit die Staatsanwaltschaft sich irgendwo einschaltet, muß
> man, soweit ich weiß, erst bei einer Behörde Anzeige
> erstatten, die sind im Normalfall nicht direkter
> Ansprechpartner für jedermann.

Doch, eigentlich schon - Anzeige kann bei der Polizei ebenso wie direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden (haben wir z.B. im Fall Hohmann gemacht), ist allerdings allenfalls, wenn überhaupt, sinnvoll, wenn ein Verdacht auf einen Straftatbestand vorliegt (und vermutlich kann es nicht schaden, da soweit juristisch vorgebildet zu sein, daß das ganze halbwegs passend fomuliert ist) - nicht sinnvoll ist es sicherlich, die Staatsanwaltschaft mit solchen "Tierschutz"fällen zu überschwemmen.

Hinweis (hm, sollte ich vielleicht mal in meine .sig nehmen ;-)).

Ach ja, für die Stammtischrevoluzzer, die "Anarchisten" spielen wollen: es kann durchaus sinnvoll sein, Instrumente eines Herrschaftssystems gegen dieses einzusetzen - so hat z.B. im letzten Jahr eine anarchistische Gruppe in den USA die Verantwortlichen für das desaströse Nichteingreifen in New Orleans verklagt.

Achim

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Leon | Datum:
Hallo!

Es ist recht genau umschrieben, wann und wie ein Amtsvet in eine Tierhaltung eingreifen darf und muß.
Hierzu nimmt er die Gegebenheiten auf und vergleicht sie mit anerkannten Richtlinien und Haltungsverordnungen. Sollte sich aus diesem vergleich zweifelsfrei ableiten lassen, daß einem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Schäden oder Leiden entstehen, so ist er eigendlich zur Handlung gezwungen.
Weiterhin ist er verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen.
So, nun zur Kehrseite der Medaillie:
Der Amtstierarzt hat kein Polizeirecht. Wird ihm bei einer Besichtigung der Zutritt zu Grundstücken und Gebäuden verwehrt, hat er keine Möglichkeit, sich den Zutritt ohne richterliche Verfügung (Durchsuchungsbefehl) zu erwirken. Letztere gibt es jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen und bei dringendem Verdacht.
Weiterhin ist der Amtstierarzt in seinen Möglichkeiten sehr eingeschränkt: Grundsätzlich muß er die Verhältnismäßigkeit wahren, und wie die in unserer Gesellschaft bewertet wird, brauch ich hier wohl nicht ausführen. Die Möglichkeiten, die ein Amtstierarzt in Eigenregie hat beschränken sich im Wesentlichen auf Geldstrafen bis zu 3000 € (wenn ich mich recht erinnere).
Das entfernen von Eigentum, als das Tiere bei uns nunmal gelten, ist soweit ich weiß nur mit richterlicher Unterstützung erlaubt.
Ein Richter wird jedoch das Recht auf Eigentum und die Notwendigkeit für Landwirte ihre Tierhaltung fortzuführen abwiegen und zu anderen Ergebnissen kommen, als man vielleicht erwartet. So ist es oft nicht möglich, Tiere aus einer noch so katastrophalen Haltung zu befreien, wenn der Besitzer sie als seinen Lebensunterhalt definiert. Oftmals werden dann auch Geldstrafen nicht bezahlt, weil einfach kein Geld vorhanden ist. So kommt es dazu, daß man in Deutschland Tierhaltungen findet, die den Mindestanforderungen in keinem einzigen Punkt genügen, und doch sind die Amtstierärzte machtlos.
Hinzu kommt, wie schon angedeutet wurde, daß viele Rechte, die Tiere eigendlich haben sollten, nur in Richtlinien abgefasst werden, die aber nicht verbindlich sind. Ein Einschreiten des Amtstierarztes ist aber erst dann gerechtfertigt, wenn Schmerzen, Leiden oder Schäden nachweislich entstanden sind. Die Einzelhaft von Gruppentieren ist da ein Beispiel dafür.
Allerdings sollte man eines nicht vergessen: Tierärzte, auch die, die später auf den Ämtern für den Tierschutz zuständig sind, machen ihren Job nicht nur wegen dem Geld (jeden mit Abstand die meisten). Ich kenne viele frustrierte (Amts-)Tierärzte, die einfach nur zusehen können, weil ihnen rechtlich die Hände gebunden sind und die Tierbesitzer oft absolut beratungsresistent. Das aus dieser Frustration dann wiederum eine Handlungsmüdigkeit entsteht ist zwar traurig und furchtbar, aber irgendwie verständlich.
Mein Tipp: Wenn du dir unschlüssig bist, ob eine Haltung gesetzeskonform ist oder tierschutzwiedrig, dann frage zunächst jemanden, der sich damit auskennt, am besten jemand, der in dem Feld ausgebildet ist (anderer Landwirt, Reitlehrer, Tierarzt,etc.). Sollte dieser jemand weiter weg wohnen, dann mach Fotos (kann sowieso nie schaden).
Wenn der dir zustimmt, wird er dir vielleicht helfen, vielleicht auch nicht, aber in jedem Falle weißt du, daß was dran ist.
Nun ruf beim Amtsveterinär an (meistens Kreisverwaltung, notfalls einen ansässigen Tierarzt fragen), und erstatte Anzeige.
Ich habe eben schon auf die allgemeine Frustration und Trägheit hingewiesen. Hake nach, wenn du den Eindruck hast, es passiert nichts. Bedenke aber, daß man die keine Auskunft über den Verlauf der Sache geben darf (Datenschutz!). Bleib dran, sie sind verpflichtet der Sache nachzugehen. Sei aber auch nicht enttäuscht, wenn selbst nach mehrmaligem Nachhaken nichts passiert: Die Gesetze lassen viel Spielraum, und die Mindestanforderungen an die HAltung sind geringer als man gemeinhin glaubt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Leon

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Tanja | Datum:
Äh, genau das hatte ich ja eigentlich (wenn auch nur in etwas kürzerer Form) geschrieben - ich verstehe nur nicht, warum Du solche Anzeigen propagierst und warum man Tierausbeuter wie Landwirte oder Reitlehrer noch dazu bringen sollte, sich als "Tierfreunde" profilieren zu können...

Tanja

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Leon | Datum:
Ganz einfach:
Weil sie die Gesetzeslage kennen und wissen, wo man was machen kann, und wo nicht.

Ich sehe auch nicht, wo man sie damit unterstützt. Man zieht sie lediglich hinzu und fragt sie da um Rat, wo man sich selbst nicht genügend auskennt. Das deutsche Recht hat leider mit unseren Vorstellung relativ wenige Gemeinsamkeiten.
Die Alternative wäre viel Geschrei ohne Wirkung. Wenn man sich erstmal vor den Amtstierärzten unglaubwürdig oder realitätsfern gezeigt hat, wird die folgende Untersuchung eher noch lapidarer, vielleicht sogar ganz ausfallen (was zwar nicht rechtens ist, aber wer will das nachweisen?).
Wie Achim bereits schrieb ist nicht Schlechtes daran, das System gegen sich selbst zu verwenden. Dem schließe ich mich an.

Kurz gesagt: Mir steht das wohl der Tiere vor Ort im Vordergrund.
Ich würde versuchen, daß Tierleid nach und nach zu begrenzen und konstruktiv zu arbeiten. Mit Maximalforderungen kann ich meinen Standpunkt zwar klar machen, ich kann jedoch für die Tiere nichts erreichen. In einer Diskussion würde ich meine Forderungen sicher verteidigen, wenn es aber konkret um Tiere geht, würde ich versuchen so zu handeln, wie es in der Situation am erfolgversprechendsten ist.

Verstehst du, wie ich das meine?

Gruß

Leon

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Tanja | Datum:
> Weil sie die Gesetzeslage kennen und wissen, wo man was
> machen kann, und wo nicht.

Hm, da fiel mir gleich der speziesistische Spruch ein "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Das wäre also das erste Problem, das zweite, daß die längst nicht die Gesetzeslage kennen müssen und das dritte, wie bereits angesprochen, daß sie sich damit wunderbar als "Tierfreunde" profilieren können, was wiederum dazu führt, daß sie noch weniger Unrechtsbewußtsien haben bei dem, was sie selbst tun und sie können sich v.a. auch vor ihren Kunden als "Tierfreunde" darstellen, die dann evt. umso lieber zu ihnen kommen. (Mir sind von Tierschützern noch Sprüche im Gedächtnis wie "Ja, damals bei uns im Ort, als ich Kind war, da war das noch in Ordnung, da kannte der Metzger jedes Tier, was er geschlachtet hat, beim Namen und hat es vorher nochmal beruhigend gestreichelt." *kotz*)

> Die Alternative wäre viel Geschrei ohne Wirkung. Wenn man
> sich erstmal vor den Amtstierärzten unglaubwürdig oder
> realitätsfern gezeigt hat, wird die folgende Untersuchung
> eher noch lapidarer, vielleicht sogar ganz ausfallen (was
> zwar nicht rechtens ist, aber wer will das nachweisen?).

Nun, zum einen, denke ich, ist es problemlos möglich, für die Fälle, die tatsächlich nur zum Nutzen der betroffenen Tiere wären (also nicht "größerer Stall" oder "besserer Pflege" sondern raus aus der Gefangenschaft), sich das Woichtigste selbst anzueignen, die entsprechenden Gesetze sind, wie bereits erwähnt, alle im Internet zu finden.
Und in allen anderen Fällen (wahrscheinlich 99% der Fälle, wo das Vet-Amt tätig wird) tut man den Tieren sicher nichts Gutes, wenn sie dann "mit tierschützerischer Erlaubnis" eine angeblich "bessere Haltung" haben. Damit können sich Tierausbeuter nämlich auch wieder wunderbar als "Tierfreunde" ("sogar das Veterinrämt hatte bei siener zweiten Kontrolle keinerlei Beanstandungen" -wird oft von Zirkussen benutzt) in Szene setzen.
Wie Du auf die "Alternative Geschrei ohne viel Wirkung" kommst, weiß ich nicht...

> Wie Achim bereits schrieb ist nicht Schlechtes daran, das
> System gegen sich selbst zu verwenden. Dem schließe ich mich
> an.

Das System gegen sich selbst zu verwenden heißt aber nicht, es mit ein paar kleinen Schönheitskorrekturen zu festigen.

> Kurz gesagt: Mir steht das wohl der Tiere vor Ort im
> Vordergrund.
> Ich würde versuchen, daß Tierleid nach und nach zu begrenzen
> und konstruktiv zu arbeiten.

So also wie irgendwelche Tierschützer, die seit längerer Zeit eine Kampagne gegen eine Schweinemastanlage bei sich "vor Ort" machen, weil die angeblich besonders schlimm ist und dabei weder berücksichtigen, daß dadurch weder ein einziges Schwein weniger leiden und sterben muß noch daß sich jeder "Normalverbraucher", der was davon mitbekommt, denkt "Na wenn die Tierschützer sich hier so einsetzen gegen diese schrecklichen Zustände in dieser besonderen Anlage, dann ist es ja wohl woanders nicht so schlimm und ich kann beruhigt mein Schnitel weiter essen." Seeehhhr konstruktiv...

> Verstehst du, wie ich das meine?

Ja, ich verstehe, was Du meinst. Ist halt die Frage, inwiefern so eine Vorgehensweise mehr der eigenen Gewissensberuhigung anstatt den betr. Tieren hilft. Das unschöne Bild ist mit Hilfe des Vet-Amtes weg, aber nur weil wir sie nicht mehr sehen, wird Tierausbeutung nicht weniger.

Tanja

Re: Wann--genau-- schreitet der Amtstierarzt eigentlich ein?

Autor: Leon | Datum:
Nun kennt ja jeder deine und jeder meine Meinung zu dem Thema.
Ich denke es kann sich jeder selbst raussuchen, was er tun will.

Ich habe meine Erfahrungen mit Amtsveterinären kund getan und meine Meinung zu der Sache. Wenn das für dich heuchlerisch ist und nur zur Beruhigung des eigenen Gewissens, so kann ich damit leben. Ich nenne sowas Orientierung an der Realität und sage dir voraus, daß du mit deiner Einstellung und deinen Absichten nicht zum Amtsveterinär zu gehen brauchst. Er wäre dir keine Hilfe, eher ein Stein im Weg, weil er sich an die Gesetze und Richtlinien halten muß.

Gruß

Leon