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Schuhkennzeichnungsverordnung unzureichend?

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Schuhkennzeichnungsverordnung unzureichend?

Autor: Stelios | Datum:
Ich brauche grad dringend neue Schuhe und überlege ob ich bedenkenlos welche, die nicht mit dem "Leder-" bzw. "beschichtetes Leder"-Piktogramm gekennzeichnet sind, im Einzelhandel kaufen kann. Die Verkäufer versichern mir bei Nachfrage, dass wenn die drei Hauptbestandteile (Obermaterial, Futter und Decksohle, Laufsohle) als Textilien und/oder sonstige Materialien gekennzeichnet sind, die Schuhe vollkommen frei von Tierprodukten seien.

Ich hab nur die Österreichische Schuhkennzeichnungsverordnung gefunden. Wenn jemand die Verordnung der BRD hat/findet, wär das natürlich toll... Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die sich nicht allzu sehr unterscheiden, zumal die Kennzeichnung mit den jeweiligen Piktogrammen gleich zu sein scheint.
Mir kommen ein paar Passagen suspekt vor... ich zitiere mal:

Zitat: § 3. (1) Die Kennzeichnung muß Angaben über die Zusammensetzung der drei in der Anlage 1 definierten Bestandteile eines Schuherzeugnisses, das sind

1. Obermaterial,

2. Futter und Decksohle und

3. Laufsohle,

enthalten.

(2) Die Einstufung als Obermaterial sowie als Futter und Decksohle richtet sich nach der Fläche, die als Laufsohle nach dem Volumen des darin enthaltenen Materials.

(3) Die Bestimmung der Materialien des Obermaterials erfolgt unabhängig von Zubehör oder Verstärkungsteilen wie Knöchelschützern, Randeinfassungen, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnlichen Vorrichtungen.
Also werden die Materialien von Zubehör und Verstärkungsteilen nicht gekennzeichnet?

Zitat: § 4. Die Kennzeichnung gemäß § 3 muß Angaben zu dem Material gemäß Anlage 1 enthalten, das mindestens 80% der Fläche von Obermaterial, Futter und Decksohle und mindestens 80% des Volumens der Laufsohle ausmacht. Entfallen auf kein Material mindestens 80%, so sind Angaben zu den beiden Hauptmaterialien zu machen.
OK, der Teil verwirrt mich... Wenn da ein Symbol für sonstiges Material oder Textil steht, könnte es sich also rein theoretisch auch um 79% Kunststoff und 21% Leder handeln? Möglicherweise sogar mehr, wenn es zwei Materialien gibt, die unter Sonstiges oder Textil fallen und beide weniger als 80% ausmachen?

Zitat: a) i) Leder
[...]Wenn jedoch eine
mechanische oder
chemische Auflösung in
Fasern, kleine Stücke
oder Pulver vorgenommen
wird, so ist ein
Material, das ohne oder
mit Bindemitteln in
Bahnen oder andere Formen
gebracht wird, nicht
Leder. [...]
Da steht nirgends, ob das nun eine andere Bezeichnung hat, die man mit Tierhaut oder anderen Tierprodukten assoziieren würde oder ob das überhaupt gekennzeichnet werden muss. Könnte wohl demnach in jedem Schuh vorhanden sein und das ohne besondere Kennzeichnung.

Zitat: b) Natürliche und
synthetische Textilien
Textilien sind sämtliche
Erzeugnisse, die in den
Anwendungsbereich der
Textilkennzeichnungs-
verordnung, BGBl.
Nr. 890/1993, fallen.
Wie man sich denken kann, sind laut Textilkennzeichnungsverordnung z.B. "Seide" oder "Wolle" ebenfalls Textilien, die somit hier zum Einsatz kommen könnten.

Zitat: c) Sonstiges Material
ist überhaupt nicht beschrieben.

Ich möchte hier erwähnen, dass ich mit dem Lesen von Gesetzestexten und auch Verordnungen manchmal so meine Schwierigkeiten habe, also bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe.

Wie gesagt, wäre die Schuhkennzeichnungsverordnung der BRD hilfreicher für mich, aber ich konnte die einfach nicht finden...

Re: Schuhkennzeichnungsverordnung unzureichend?

Autor: martin | Datum:
In Deutschland gilt die europäische Schuhkennzeichnungsrichtlinie, einen Text habe ich auch nicht gefunden. Lediglich das hier, aber das scheint eine Selbstverpflichtung von Deichmann zu sein.

> Nachfrage, dass wenn die drei Hauptbestandteile
> (Obermaterial, Futter und Decksohle, Laufsohle) als Textilien
> und/oder sonstige Materialien gekennzeichnet sind, die Schuhe
> vollkommen frei von Tierprodukten seien.

Das dürfte für die meisten auch zutreffen, da Materialien wie Wolle und Seide in den meisten Schuhen sicher nicht verwendet werden. Wolle vielleicht noch als Innenfutter(anteil) bei Stiefeln.

> (2) Die Einstufung als Obermaterial sowie als Futter und
> Decksohle richtet sich nach der Fläche, die als Laufsohle
> nach dem Volumen des darin enthaltenen Materials.
>
> (3) Die Bestimmung der Materialien des Obermaterials erfolgt
> unabhängig von Zubehör oder Verstärkungsteilen wie
> Knöchelschützern, Randeinfassungen, Verzierungen, Schnallen,
> Laschen, Ösen oder ähnlichen Vorrichtungen.
> [/quote] Also werden die Materialien von Zubehör und
> Verstärkungsteilen nicht gekennzeichnet?

Nein, aber Ösen u. dgl. dürften kaum tierliche Materialien enthalten und Dinge wie "Pelz-Verbrämungen" müssten deutlich sichtbar sein und sind auch nicht die Regel.

> OK, der Teil verwirrt
> mich... Wenn da ein Symbol für sonstiges Material oder Textil
> steht, könnte es sich also rein theoretisch auch um 79%
> Kunststoff und 21% Leder handeln? Möglicherweise sogar mehr,
> wenn es zwei Materialien gibt, die unter Sonstiges oder
> Textil fallen und beide weniger als 80% ausmachen?

Ja, das kann sein, aber dann muss beides einzeln gekennzeichnet werden ("Entfallen auf kein Material mindestens 80%, so sind Angaben zu den beiden Hauptmaterialien zu machen.")

> Da steht nirgends, ob das nun eine
> andere Bezeichnung hat, die man mit Tierhaut oder anderen
> Tierprodukten assoziieren würde oder ob das überhaupt
> gekennzeichnet werden muss. Könnte wohl demnach in jedem
> Schuh vorhanden sein und das ohne besondere Kennzeichnung.

Theoretisch ja, aber ob das auch praktische Relevanz hat, geht daraus nicht hervor.

Im Zweifelsfall ist eine PA natürlich die beste Wahl, insofern der Schuh ersichtlich nicht nur aus einem Material (z.B. bei Badesandalen) besteht.