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Tierrechtler trotz Haftunfähigkeit inhaftiert!

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Tierrechtler trotz Haftunfähigkeit inhaftiert!

Autor: egal | Datum:
Seit heute ist der Tierrechtler Andreas Schneider im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg inhaftiert. Gestern, am Donnerstag den 08.09.2005 wurde der Tierrechtler aus Lünen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Arnsberg festgenommen und in die JVA Bielefeld-Brackwede II gebracht. Der JVA wurde noch gestern ein amtsärztliches Gutachten zugeschickt, aus dem die Haftunfähigkeit von (dem querschnittsgelähmten) Andreas Schneider hervorgeht. In dem Gutachten aus dem Jahre 2002 - welches der Staatsanwaltschaft bekannt sein müsste - wird abschließend festgestellt "dass der Untersuchte weder normal haftfähig, noch eingeschränkt haftfähig ist. Da sich an dieser Einschätzung nichts mehr ändern wird, sind Nachuntersuchungen aus amtsärztlicher Sicht nicht mehr notwendig".

Trotzdem wurde der Tierrechtler über Nacht in der JVA Bielefeld-Brackwede II festgehalten, womit bewusst in Kauf genommen wurde, dass sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert bzw. sein Leben zu gefährden. Heute wurde er zwar gegen 11 Uhr in das Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg verlegt, aber dennoch ist sein Leben weiterhin in Gefahr. Anscheinend soll Andreas Schneider nun von einem Gefängnis zum anderem abgeschoben werden, denn ihm wurde mitgeteilt, dass er nächste Woche als "Pflegefall" entweder nach Bochum oder Hövelhof gebracht werden soll.
Andreas Schneider ist auch nicht eingeschränkt haftfähig, wie es im o.g. Gutachten festgestellt wurde. Das Gutachten wurde bezeichnenderweise erstellt, um zu überprüfen, ob Andreas Schneider für eine 12-tägige Erzwingungshaft in dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg haftfähig wäre (während er nun dort 80 Tage verbringen soll). Im Gutachten wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Andreas Schneider sich in Lebensgefahr befindet.

Mittlerweile ist eine Anwältin eingeschaltet worden, die bislang aber noch keine Freilassung erreicht hat. Ein diesbezüglicher Eilantrag ist gestellt worden und soll (erst) am Wochenende bearbeitet werden.

Der Tierrechtler war am 21. März von dem Amtsgericht Meschede wegen Hausfriedensbruchs in elf Fällen zu einer Geldstrafe über 80 Tagessätze verurteilt worden. Andreas Schneider hat letztes Jahr wiederholt die "Untere Jagdbehörde" des Hochsauerlandkreises in Meschede betreten, um dort mit "Parolen" für die Abschaffung der Jagd und für die Schließung der "Unteren Jagdbehörde" zu demonstrieren. Andreas Schneider hatte in den Jahren zuvor beständig an seinem alten Wohnsitz Schmallenberg sich gegen die Jagd ausgesprochen, indem er dort Jäger bei der Jagd gestört hatte. Er hörte mit seinen beherzten und lebensrettenden Aktionen auch nicht auf nachdem er erste Verurteilungen wegen Ordnungswidrigkeiten und hohe Bußgelder bekam und auch nicht nachdem Jäger und Jagdpächter ihm gegenüber wiederholt gewalttätig geworden waren. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg stellte zwei Verfahren wegen Körperverletzung ein. So wurde Andreas Schneider u.a. durch Schläge auf den Kopf für seine Jagdgegnerschaft bestraft. Die Einstellung wurde damit begründet, dass die Öffentlichkeit nicht betroffen sei, während die gewaltfreien Jagdstörungen für die Staatsanwaltschaft offensichtlich von Bedeutung für die Öffentlichkeit waren. Aufgrund zunehmender Gewalttätigkeiten und Bedrohungen durch Jäger und Jagdverpächter und der Verantwortung für die Jagd, hielt es der Jagdgegner für angebracht seine Proteste nun auch - mit Mitteln des "zivilen Ungehorsams" - auf die "Untere Jagdbehörde" auszudehnen.
Da Andreas Schneider die gegen ihn wegen der Proteste bei der "Unteren Jagdbehörde" verhängte Geldstrafe nicht gezahlt hat, wurde eine 80tägige Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn verhängt. Nachdem ein Haftantrittstermin verstrichen war, wurde er nun per Haftbefehl festgenommen.
Wenn JagdgegnerInnen - so wie Andreas Schneider - sich vor die Gewehre von JägerInnen stellen, dann werden sie seitens der Jagdverbände zu TerroristInnen erklärt. Doch ist es Terror, sich vor Gewehre zu stellen und Leben zu retten? Jedes Jahr wird von Jägern und Jägerinnen allein in der BRD eine Blutspur von ca. 5 Millionen ermordeten nichtmenschlichen Tieren - dem Blut von Tauben, Rehen, Füchsen, Kaninchen, Fasanen, Wildschweinen, ... - gezogen. Die Jagd steht nicht abseits einer Normalität, in der nichtmenschliche Tiere als Mittel zum Zweck, als SklavInnen, als Eigentum, als Wesen im Dienste der Menschheit o.ä. angesehen werden, in der sie z.B. als Nahrung, Kleidung, Vergnügungsobjekte betrachtet werden.

Aus dem Selbstverständnis heraus, dass nichtmenschliche Tiere nicht zum Nutzen des Menschen existieren, leben TierrechtlerInnen - so auch Andreas Schneider - vegan. D.h. er isst und trägt keine sogenannten Tierprodukte ("Fleisch", Milch, Eier, Honig, "Pelz", "Leder", "Wolle", "Seide"), er lehnt Tierversuche und Institutionen ab, durch die nichtmenschliche Tiere zur Schau gestellt und/oder verhöhnt werden (z.B. Zoo und Zirkus), er setzt sich gegen die Jagd ein u.v.m.

Zeigt Eure Solidarität:

Ruft beim Justizvollugskrankenhaus in Fröndenberg an und fordert die Freilassung von Andreas aufgrund seiner Haftunfähigkeit.

Tel: 02373/758-0

Für den Fall, dass Andreas nicht freigelassen wird, ist u.a. eine Demonstration geplant. Bitte achtet auf weitere Hinweise!

Da Andreas nächste Woche in einen anderen Knast verlegt werden soll, werden ihn Briefe wohl vorerst nicht erreichen.