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Produktanfrageforum:
kattus baked beans

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 4

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kattus baked beans

Autor: Rele | Datum:
Anfrage nach PA- Baukasten. Habe noch keine 2. Anfrage geschrieben (wäre aber nötig wg. Gewürzen& Kleber), mach ich bei Gelegenheit.


"Sehr geehrte X,

wir bedanken uns für Ihre Anfrage und bitten Sie, unsere späte Antwort zu entschuldigen.

Unser Artikel Kattus, Baked Beans ist für eine vegane Ernährung geeignet.

Wie Sie anhand der deklarierten Zutatenliste erkennen können, enthält der Artikel Baked Beans ausschließlich Tomatenmark als zusammengesetzte Zutat. Dieses (konzentrierte) Tomatenmark enthält keine Zusatzstoffe.
Unter "Gewürze" sind ausschließlich verschiedene Gewürze zusammengefasst (lebensmittelrechtlich sind andere Vorgehensweisen ausgeschlossen).

Es werden keine Hilfsstoffe eingesetzt.

Verpackungsmaterialien, die mit dem Lebensmittel in direktem Kontakt stehen, sind geprüfte und lebensmittelgeeignete Materialien. Sie unterliegen den Vorgaben des Lebensmittelrechts. In der Praxis werden in der Lebensmittelproduktion auch bei den übrigen Bereichen nur lebensmittelgeeignete Materialien verwendet.

Mit freundlichen Grüßen
Theodor Kattus GmbH"

Re: kattus baked beans

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Anfrage nach PA- Baukasten. Habe noch keine 2. Anfrage
> geschrieben (wäre aber nötig wg. Gewürzen& Kleber), mach ich

Da ist doch bestimmt auch Zucker, evt. Essig etc. drin?

Achim

Re: kattus baked beans

Autor: Rele | Datum:
Hi Achim,

ich habe keine Inhaltsstoffliste da (daher auch noch keine 2.PA) & kann die Zutaten auch nicht auf deren HP finden. Ein gezielter Blick ins Konservenregal wird mich demnächst erhellen! :-)
Ich weiß nicht, ob Zucker drin ist, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Fertigprodukt OHNE Zucker existiert.... ist bestimmt voll damit, mal sehen.

Schönen Abend, Rele

Re: kattus baked beans

Autor: Rele | Datum:
Hi,

meine neue Anfrage:

Zitat:
Sehr geehrte Damen& Herren,

vor ein paar Wochen habe ich mich mit einer Anfrage an sie gewendet- falls
diese Sie nicht erreicht haben sollte, sende ich sie Ihnen hiermit nochmals
zu.
Mit freundlichen Grüßen,
X



"Sehr geehrte Damen und Herren,


Vor einiger Zeit erreichte mich Ihre Antwort zu meiner Produktanfrage bzgl.
Kattus Baked Beans. Ich möchte mich herzlich bei Ihnen bedanken, dass sie
sich die Zeit dafür genommen haben.

Einige Punkte konnten für mich jedoch nicht ganz geklärt werden. Ich habe
sie im Folgenden aufgeführt:

1.) wurde zur Raffination des verwendeten Zuckers Tierkohle eingesetzt (dies
ist eine weit verbreitete Praxis)?
2.) Gehören tierische Produkte bzw. aus tierischen Produkten synthetisierte
Inhaltsstoffe zu den auf der Packung aufgeführten „Gewürze(n)“?
3.) Verwenden Sie kaseinhaltigen Kleber zur Etikettierung?

Zur besseren Orientierung schicke ich Ihnen meine erste Anfrage noch einmal
mit. Vielen Dank nochmals für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen,"



Antwort:
Zitat:
Sehr geehrte X,

wir bedauern, dass wir Ihnen nicht alle Ihre Fragen beantworten konnten. Bitte entschuldigen Sie, dass sich auf Grund der Urlaubszeit die Beantwortung so verzögert hat.

Offen blieb bei Ihrer ersten Anfrage die Frage zum Etikettenkleber. Diese Frage können wir Ihnen auch jetzt nicht beantworten. Jeder Bedarfsgegenstand, der in der Lebensmittelproduktion eingesetzt wird, muß für die Lebensmittelproduktion geeignet sein. Darüberhinaus haben wir keine Vorgaben an den verwendeten Etikettenkleber.

Sie fragen:
-> wird bei der Zuckerraffination Tierkohle eingesetzt?
-> enthalten Gewürze synthetisierte Inhaltsstoffe?

Zu Frage 1: Nein, es wird nicht mit Kohle raffiniert. Die Reinigung erfolgt über Auskristallisation.

Zu Fage 2: Nein, die Angabe 'Gewürze' in der Zutatenliste benennt ausschließlich eingesetzte Gewürze.

Diese entsprechen den von Ihnen als Endverbraucher verwendeten Gewürzen. Andere Zutaten sind anders zu benennen. Ab einem Gewichtsanteil von 2% sind alle verwendeten Gewürze aufzuzählen. Werden einem Gewürz ander Zutaten zugesetzt, ist es eine Gewürzmischung und als solche zu deklarieren. Das heißt unter der angegeben Zutat "Gewürze" sind keine synthetischen und keine synthetischen tierischen Inhaltsstoffe "versteckt".

Die Deklaration in der Zutatenliste eines Lebensmittels erfolgt immer entsprechend dem sogenannten Klassennamen des Lebensmittelrechts. Dies wäre z.B. "Käse" oder bei verschiedenen Käsesorten "Käsemischung" oder die Benennung der Käsesorte(n) wie beispielsweise Edamer. Handelt es sich nicht um eine 'Zutat' sondern einen Zusatzstoff wird immer erst der Oberbegriff genannt, zB. Farbstoff oder Geschmacksverstärker. Danach dann der eingesetzte Zusatzstoff mit seinem Namen oder mit seiner zugeordneten "E"- Nummer.

Im Hinblick auf die Länge einer Zutatenliste und der durchschnittlichen Etikettengröße ist es hilfreich eine Zutatengruppe zusammenfassen zu dürfen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben alle Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
Theodor Kattus GmbH




Rele