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Produktanfrageforum:
Weiss- Niemals vegan!

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 4

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Weiss- Niemals vegan!

Autor: Cavia aperea | Datum:
Hallo,
um mal mit einem Mythos aufzuräumen, die Firma Weiss hätte potentiell vegane Produkte... Nix da.

Zitat:
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Abfrage und Ihr Interesse an unseren Produkten.
Unsere Produkte werden mit Schokolade oder Glasur überzogen.
Die Schokolade enthält das Butterreinfett, die Glasur enthält die Gelatine.
Wir können keine von unseren Produkten als vegan bezeichnen.
Es tut mir leid Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüssen
Olga Tatuljan
Leitung Qualitätssicherung

Max Weiss
Lebkuchenfabrik Neu-Ulm GmbH


Ich hasse die 2%-Klausel immer mehr... *grummel*

Es tut mir leid Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

Autor: Indy. | Datum:
Zurückschreiben und Rezepturänderung vorschlagen! : )
Mach ich auch immer... Gibt ja genug Alternativen. Ob's dann umgesetzt wird ist natürlich ne andere Sache.

Re: Weiss- Niemals vegan!

Autor: Achim Stößer | Datum:
Was steht denn in den entsprechenden Zutatenlisten?

Achim

Re: Weiss- Niemals vegan!

Autor: Cavia aperea | Datum:
Tja- Weiss weiss nix *G*

Zitat:
Sehr geehrte Frau xxx,
soeben hat mir eine Frau geschrieben, die sich auch vegan ernährt.
Die schreibt, dass unsere Diät H/B/S wären doch für die vegane Ernährung geeignet.
Daraufhin habe ich die Zutatenliste und Inhalt von Rohstoffen geprüft. Diese enthalten keine tierischen Produkte. Zusatz von Rework ist bei Diät-Ware verboten. Damit konnte die Kontamination mit anderen Produkten ausgeschlossen werden.
Bezüglich Ihrer Frage wegen Deklaration von Spuren. Diese wird vom Gesetzgeber vorgegeben und bezieht sich nur auf Allergene Stoffe.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe und verbleibe

mit freundlichen Grüssen


Ja, wat denn nü?
Laut einer anderen PA-Stellerin hat Lambertz (zu denen Weiss ja gehört) angegeben, nix veganes herzustellen... *kopfkratz*


Heute habe ich ungefragt ein Bild von der Verpackung der Diät Sterne/Brezeln/Herzen bekommen--- langsam bin ich verwirrt. Und diese Mail dazu:

Zitat:
Sehr geehrte Frau xxx,
anbei das Bild von der Verpackung.
Bei Diät Produkten lesen Sie bitte die Zutatenliste.
Wir bedauern sehr Ihnen keine verbindliche Aussage geben zu können.

Mit freundlichen Grüssen


Also für mich steht so oder so fest, dass ich von Weiss nix kaufen werde... so "kompetent" wie die da sind... neeeeee Danke.


Zu deiner Frage Achim:
Auf der Verpackung von z.B. den Apfel-Zimt-Bomben steht nix von Butterreinfett (der Übeltäter in diesem Fall) drauf.

Zitat:
Apfel-Zimt-Bomben

Zutaten: Weizenmehl, Glukose-Fruktose-Sirup, Zucker, Kakaomasse, Apfel passiert 8%, Kakaobutter, Karamellzuckersirup, Zimt, Backtriebmittel: Dinatriumdiphosphat, Natriumhydrogencarbonat, Kaliumcarbonat; Gewürze, Geliermittel: Pekti, Emulgator: Soja-Lecithine; Salz, Aroma, Säuerungsmittel: Citronensäure.
Kann Spuren von Nüssen, Milch und/oder Ei enthalten


Habe mich dann diesbezüglich mal "beraten" lassen- bei Produktanfragen kommen manchmal nette Kontakte zustande *G*:

Zitat:
gerne helfe ich Ihnen beim Thema Lebensmittelrecht. Zu Ihrem Fall:

1.) ALLE Zutaten, die zur Herstellung eines Lebensmittel rezeptorisch verwendet werden, müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden, unabhängig von der Menge. Das Butterreinfett muss folglich im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden, da es rezeptorisch verwendet wird.

Farb- und Konservierungsstoffe oder Aromen, die üblicherweise in Mengen um 0,1 - 0,01 % eingesetzt werden müssen auch angegeben werden.

Ausnahme: Nicht angegeben werden müssen Zusatzstoffe, die keine technologische Wirkung im Endprodukt mehr haben.
Z. B. Speisesalz (normales Salz) enthält oftmals Kaliumhexacyanoferrat (ein Mineral, hört sich chemisch an, ist aber absolut unbedenklich im Salz), damit das Salz nicht verklumpt und rieselfähig bleibt. Dieser Zusatzstoff hat im Salz eine technologische Funktion; dieser wird bewusst eingesetzt um etwas zu erreichen (Erhalt der Rieselfähigkeit, nicht verklumpen). Den Hinweis können Sie auf einigen Verpackungen finden ...
Wird nun Salz für die Herstellung von Cornflakes verwendet, so wirkt sich das Kaliumhexacyanoferrat technologisch nicht auf die Cornflakes aus. Es wirkt sich nicht auf die Rieselfähigkeit der Cornflakes aus, mit anderen Worten, ob das Kaliumhexacyanoferrat in den Cornflakes enthalten ist oder nicht, ist egal ... Im Zutatenverzeichnis muss dann nicht das Kaliumhexacyanoferrat aufgeführt werden.

2.) 2 %-Klausel
wenn Gewürze rezeptorisch verwendet werden (egal ob 2 oder 20) und die Gesamtmenge aller Gewürze beträgt im Endprodukt weniger oder gleich 2 %, dann darf im ZV (=Zutatenverzeichnis) "Gewürze" stehen, ohne die einzelnen aufführen zu müssen. Ist die Gesamtmenge größer als 2 %, müssen die Gewürze einzeln aufgeführt werden. Hierfür gibt es zwei Varianten:
Zutaten: x, y, Paprika, Pfeffer, z, w, Curcuma, Cumin,.. . oder
Zutaten: x, y, Gewürze (Paprika, Pfeffer, Curcuma, Cumin), z.

Das gleiche gilt für Kräuter.

Bei zusammengesetzten Zutaten sieht es anders aus. Die Zutaten von zusammengesetzten Zutaten müssen IMMER einzeln aufgeführt werden (außer Gewürze und Kräuter, s. o.)
Auch hier wieder zwei Möglichkeiten:
Die einzelnen Zutaten der zusammengesetzten Zutat ins ZV integrieren oder die zusammengesetzte Zutat nennen und direkt hinter dieser in Klammern die einzelnen Zutaten aufführen.

In der Praxis werden beide Varianten angewendet.

Ausnahme: Wenn eine zusammengesetzte Zutat weniger als 2 % ausmacht UND ihre Zusammensetzung ist in europäischen Bestimmungen festgelegt, dann brauchen die einzelnen Zutaten der zusammengesetzten Zutat nicht genannt zu werden. Bislang ist aber nur "jodiertes Speisesalz" festgelegt, sonst nichts weiter, d. h. ist jodiertes Speisesalz zu weniger als 2 % enthalten, braucht die Zusammensetzung nicht aufgeführt werden.

Hintergrund: Es gab mal eine 25 %-Klausel, die besagte, wenn zusammengesetzte Zutaten zu weniger als 25 % im Endprodukt enthalten sind, brauchen die einzelnen Zutaten nicht genannt zu werden. Diese Klausel ist gänzlich gestrichen worden und NICHT durch eine 2 %-Klausel ersetzt worden (s. o.)

Butterreinfett ist auch keine zusammengesetzte Zutat und die 2 %-Klausel ist nicht anwendbar.

3.) Spuren-Kennzeichnung:
Die Kann-Spurenkennzeichnung gibt an, dass bestimmte Allergene als Spuren, nicht rezeptorisch, enthalten sein können (muss aber nicht). Hersteller können die Abwesenheit solcher Allergene nicht garantieren und geben dieses an, um Allergiker zu informieren. Gefordert wird dieser aber nicht von der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung. Offen ist derzeit, ob es im Sinne des Produkthaftungsgesetz auszulegen ist (aber darüber müssen sich andere streiten).

Eine "Enthält Spuren von ..."-Angabe hat Sinn, wenn es auch so ist. Das ist nur bei natürlichen Inhaltsstoffen möglich, auf deren Gehalt und Vorhandensein wir keinen Einfluss nehmen können, aber wir wissen, dass diese in geringen Mengen enthalten sind. Z. B. "Weizenmehl enthält Spuren von Gluten" oder "Kaffee enthält Spuren von Koffein" oder "Hafer enthält Spuren von Magnesium und Zink" ...

Konfrontieren Sie den Hersteller von den Weihnachtsartikeln hiermit, mal sehen, wie er darauf eingeht.

Rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) ... einfach mal im Internet suchen, da findet man diese recht schnell.

Ich hoffe das Thema ist nicht zu trocken und Sie können mit den Informationen was anfangen. Wenn Unklarheiten sind, einfach melden ... wenn ich ein Paar Minuten Zeit habe, sehe ich zu, was ich machen kann.


Ich habe es zeitlich noch nicht geschafft, diese Angaben mit der LMKV abzugleichen--- aber das klingt doch mal sehr informativ.