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Alba-Liste

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Alba-Liste

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zitat: zum anderen sind bei zwei Limonaden-Grundstoffen Fisch und Fischerzeugnisse in der Albaliste angegeben. Auf Anfrage wurde uns vom Hersteller erklärt, dass sie bis zur Erstellung der Albaliste selbst nicht wußten und sehr überrascht waren, dass die verwendeten Aromen mit Fischgelatine stabilisiert werden.

http://tierrechtsforen.de/7/4247


Diese Alba-Liste scheint interessant zu sein, ich habe dazu ein paar bemerkenswerte Informationen gefunden, leider nicht die Liste selbst.

Zitat: Versteckte Allergene

Unberücksichtigt bleiben Angaben zu versteckten, nicht deklarierten Inhaltsstoffen in Nahrungsmitteln. Diese stellen für Allergiker ein großes Problem dar. Sie können durch Verunreinigungen der landwirtschaftlichen Rohstoffe, durch Verwendung der gleichen Erntemaschinen oder Transportmittel für verschiedene Rohstoffe oder in der Produktion durch Einsatz derselben Anlagen in ein Produkt getragen werden.
Versteckte Allergene können aber auch solche Zutaten sein, die nicht in der Liste der zwölf zu deklarierenden Zutaten enthalten ist, dennoch - zumindest für manche Person - ein hohes allergenes Potential haben.
Kann Spuren von ... enthalten

Oft ist es im industriellen Prozess äußerst schwierig, eine Kontamination durch ein Allergen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere kleinere Betrieben, in denen auf ein und derselben Anlage viele unterschiedliche Produkte hergestellt werden. Lässt sich ein gewisses Restrisiko bezüglich einer Kontamination nicht ausschließen, werden oft Warnhinweise wie „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“ verwendet. Derartige Hinweis sind weder als Zutaten- noch als Allergenkennzeichnung anzusehen. Vielmehr wurden sie von der Lebensmittelindustrie als freiwilliger Warnhinweis eingeführt, der ausschließlich im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und Produkthaftpflicht zu sehen ist.
Trotz derartiger Warnhinweise muss sich ein Hersteller im Klaren darüber sein, dass er sich durch den Aufdruck „Kann Spuren von ... enthalten“ nicht von den Grundsätzen der Good Manufacturing Practice (GMP) freikauft. Denn jedes Unternehmen ist verpflichtet, durch ein funktionierendes Qualitätsmanagement sicherstellen, dass keine Allergene unbeabsichtigt in seine Lebensmittel gelangen.
Manche Betriebe - insbesondere kleinere - sind mit solchen Anforderungen häufig überfordert. In England hat man dieses Problem erkannt und will diesbezüglich bald Unterstützung anbieten: In Kooperation zwischen der Food Standards Agency und The Anaphylaxis Campaign wird ein freiwilliges Programm zur Allergenkontrolle eingeführt. Mit Hilfe umfangreicher Richtlinien zur Vermeidung von Kontaminationen im Produktionsbetrieb oder einer falschen Deklaration durch allergene Stoffe sollen solche Probleme leichter handhabbar werden.
Frei von ...

Die Lebensmittelindustrie hat im Allergiker eine neue Käufergruppe erkannt. Der Markt für Produkte, die als frei von (bestimmten) Allergenen ausgelobt werden können, hat laut Marktanalyst Mintel in England seit dem Jahr 2000 um 300 Prozent zugelegt.
Wird ein Produkt mit „frei von“ ausgelobt, muss diese Behauptung mit dokumentierten Laboranalysen, die für jede Charge angefertigt wird, nachweisbar sein. Das heißt, keine Charge einer Zutat darf mehr als den gesetzlich vorgegebenen Höchstwert enthalten, wenn sie als „frei von“ einem Allergen vermarktet wird.
Ehrliche Deklaration

Aus Angst, der Verbraucher würde ein Produkt nicht mehr kaufen, wenn eine potenziell allergene Zutat gelabelt ist, neigen viele Hersteller dazu kennzeichnungspflichtige Zutaten zu vermeiden. Häufig wird dann zu einer alternativen Zutat gegriffen, die laut Richtlinie nicht deklariert werden muss, aber möglicherweise zumindest auf der ALBA Liste zu den Zutaten mit allergenem Potential gezählt wird.
Mehr als 170 Lebensmittel wurden mittlerweile als potenziell allergen identifiziert. Davon wurde nur „die Spitze des Eisbergs“ in der Liste der zwölf kennzeichnungspflichtigen Lebensmittelallergene zusammengefügt. Allergen sind aber auch verschiedene Früchte wie Kiwi, Hülsenfrüchte wie Erbsen, dicke Bohnen und Linsen, Sonnenblumenkerne und Weichtiere wie Muscheln und Schnecken.
Die ALBA-Liste

Die Frage der Allergenkennzeichnung ist daher nicht von der Qualität einer Debatte um Verbraucherbetrug durch wissenschaftlich nicht genügend untermauerte Health Claims oder durch Verkauf von unwirksamen Schlankheitsprodukten. Wenngleich beides hier nicht verharmlost werden soll, findet die Diskussion um nicht deklarierte Allergene in einer anderen Liga statt. Wenn es um Leben oder Tod oder zumindest um eine deutlich eingeschränkte Lebensqualität geht, gibt es nicht viel zu diskutieren.
Eine über die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration allergener Stoffe hinausgehende Verpflichtung, etwa zur Beachtung der so genannten ALBA-Liste, sieht die Gesetzgebung nicht vor. Dennoch verlangen viele Hersteller von ihren Zulieferbetrieben das Ausfüllen einer sehr weitgehenden Allergenliste entsprechend der ALBA-Liste.
Der Begriff ALBA-Liste taucht immer wieder auf, doch viele wissen nicht, worum es sich dabei eigentlich handelt.
Die ALBA-Datenbank ist eine Sammlung von Informationen über industriell hergestellte Marken-Lebensmittel, die von der Databank ALBA/TNO Voeding zusammengetragen wird. Die niederländische Lebensmittelinformationszentrale macht diese Information interessierten Verbrauchern und entsprechenden Multiplikatoren wie Diätberatern und Ärzten zugänglich. Die Daten zu den einzelnen Fertigprodukten werden auf Basis eines Fragebogens zu eventuell enthaltenen Allergenen ermittelt. Die Liste der dort aufgeführten Allergene wird auch als ALBA-Liste bezeichnet (siehe Tabelle). Damit wird dem Verbraucher und insbesondere dem Allergiker ein wertvolles Instrument an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe er gezielt solche Produkte auswählen kann, die er verträgt, andererseits aber die Produkte identifizieren und meiden kann, die das für ihn unbekömmliche Allergen enthalten.
Die ALBA-Liste wird laufend entsprechend jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert. So wurden beispielsweise in der derzeit aktuellen Version gegenüber der Vorläuferversion folgende Substanzen aus der Liste gestrichen:
Hefe
Benzoesäure
Azofarbstoffe
Tartrazin
Zimt
Vanillin

Dagegen wurde die Gruppe der Umbelliferae unterteilt; Sellerie, Karotte und Koriander werden nun separat abgefragt. Ebenso muss nun Lupine separat genannt werden - früher zählte sie zur allgemeinen Gruppe der Hülsenfrüchte.
Bei den Produktgruppen Erdnuss, Soja, Nüsse und Sesam macht die Liste einen Unterschied zwischen Trockenprodukten wie Mehl und Protein einerseits und Öl andererseits. Öl ist meist als raffiniertes Öl zu verstehen, bei dem die allergenen Substanzen meist so stark geschädigt sind, dass sie die meisten Allergiker nicht mehr beeinträchtigen. Folglich fallen kalt gepresste Öle nicht unter die Kategorie der Öle, sondern sind eher der Kategorie Trockensubstanzen zuzurechnen. Diese Aufsplittung in zwei Kategorien ermöglicht es dem Allergiker beziehungsweise dem Ernährungsberater selbst zu entscheiden. Denn einige Personen sind zwar gegen die Proteine bestimmter Hülsenfrüchte oder Nüsse allergisch, vertragen aber problemlos das entsprechende Öl. Die Philosophie hinter dieser detaillierten Auflistung ist, dem Verbraucher eine größtmögliche Auswahl an industriellen Produkten an die Hand zu geben.
Erweiterte Deklaration

Die beste Hilfe für den Allergiker bietet ein Produkt, bei dem wirklich jede Zutat deklariert ist - egal ob die Deklaration gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. So bietet die European Centre for Allergy Research Foundation Der Nahrungsmittelindustrie die Vergabe des ECARF-Siegels an. Bei Produkten mit diesem Siegel wird nicht nur nach der Richtlinie 2003/89/EG gekennzeichnet, sondern eine zusätzliche Deklaration weiterer möglicher Allergene vorgenommen. Die Deklaration dieser genannten Stoffe erfolgt, anders als bei der gesetzlichen Vorgabe, auch dann, wenn sie nur in geringen Mengen wissentlich in der Rezeptur des Produktes verwendet wurden.
In Anbetracht der langen Liste an potenziell allergen wirkenden Rohstoffen und Zutaten wird klar, dass nach heutigen Erkenntnissen kaum ein „absolut allergenfreies“ Produkt entwickelt werden kann. Die richtige Lösung muss hier heißen: Ehrliche Deklaration aller in einer Rezeptur enthaltenen Zutaten.
http://www.food-design.de/index.php/de/archiv/12007/77-leseprobe-12007.html


Achim