Ich habe vom Gerichtsverfahren gegen Achim Stösser gelesen:
Vielleicht hilft folgendes Gerichtsurteil weiter:
"Freispruch für Vorsitzende. Die Befreiung von zwei Schweinbabys aus einem schleswig-holsteinischen Mastbetrieb vor zwei Jahren (1997) war kein Diebstahl. So urteilte das Landgericht Kiel in zweiter Instanz. schließlich wollte sich die Tierrechtlerin an den ferkeln nicht bereichern sondern vermittelte sie an ein Tierheim. das landgericht verwarf damit nach fünfminütiger Verhandlung das Urteil des Amtsgericht Bad segeberg, das die Vorsitzende zu 40 tagessätzen verurteilt hatte."
AP Aktionsreport Dezember 1999
Frank Albrecht
Vielleicht hilft folgendes Gerichtsurteil weiter:
"Freispruch für Vorsitzende. Die Befreiung von zwei Schweinbabys aus einem schleswig-holsteinischen Mastbetrieb vor zwei Jahren (1997) war kein Diebstahl. So urteilte das Landgericht Kiel in zweiter Instanz. schließlich wollte sich die Tierrechtlerin an den ferkeln nicht bereichern sondern vermittelte sie an ein Tierheim. das landgericht verwarf damit nach fünfminütiger Verhandlung das Urteil des Amtsgericht Bad segeberg, das die Vorsitzende zu 40 tagessätzen verurteilt hatte."
AP Aktionsreport Dezember 1999
Frank Albrecht