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Tierrechtsforum:
"Warum ist Achim Stößer nicht im Gefängnis, wo er hingehört?"

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 26

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"Warum ist Achim Stößer nicht im Gefängnis, wo er hingehört?"

Autor: Achim Stößer | Datum:
In letzter Zeit wird immer wieder nach dem weiteren Verlauf des Tierbefreiungs-Prozesses gefragt, der ja nun schon einige Zeit her ist.

Nachdem das Landgericht Heidelberg in der Berufungsverhandlung das Urteil wegen "Diebstahl" bestätigt hatte, bin ich, wie bereits des öfteren erwähnt (z.B. hier) und auch von der Richterin erwartet in Revision gegangen.

Es ist möglich, wenn auch (da es ein Gericht in einer speziesistischen Gesellschaft ist) unwahrscheinlich, daß das Verfahren in der Revision anders ausgehen wird.

Daher wäre es unverantwortlich gewesen, das Berufungsurteil anzunehmen und die Strafe zu bezahlen oder abzusitzen, ohne die Möglichkeiten einer Revision auszuschöpfen (was zudem als ein "Schuldeingeständnis" ausgelegt werden könnte) und somit nicht die Chance zu einem Freispruch zu nutzen.

Natürlich nicht meinetwegen, da die Strafe gering ausfiel und die Revision die Verfahrenskosten, für die ich selbst aufkommen muß, erhöhen wird. Bei einem weniger bedeutenden Prozeß wäre das, um sich weitere Mühe und Kosten zu ersparen, durchaus denkbar gewesen.

Aber nicht in diesem Fall: es wäre ethisch inakzeptabel, an dieser Stelle - aus rein egoistischen Gründen - aufzuhören, wegen des Signals für die Tierrechte, das ein Freispruch setzen würde: Tierbefreiung ist kein Diebstahl.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam - die Revision ist noch nicht abgeschlossen. Über den Ausgang wird selbstverständlich in der Presse-Rubrik von Maqi berichtet werden.

Achim

Re:

Autor: Blanc | Datum:
Wusste gar nicht dass das bei euch als Diebstahl gilt. Bei uns wird das als "Entwendung geringfügiger Sachen" angezeigt. Das ist nicht so eine große Strafe wie Diebstahl.

Lg Blanc

Juristische Unterschiede AU/D?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Wusste gar nicht dass das bei euch als Diebstahl gilt. Bei

Was genau meinst Du mit "das"?

> uns wird das als "Entwendung geringfügiger Sachen" angezeigt.

Ich kenne mich mit dem österreichischen Strafrecht nicht sonderlich aus, allerdings ging es im vorliegenden Fall nicht um drei Hühner im "Wert" von vielleicht 1,50 Euro, sondern um - angeblich, wenn ich die Anzeige richtig im Kopf habe - 900 Euro.

> Das ist nicht so eine große Strafe wie Diebstahl.

Ist das irgendwie ein qualitativer Unterschied (insbesondere aus ethischer Sicht)?

Achim

Re: Juristische Unterschiede AU/D?

Autor: Blanci | Datum:
Achim Stößer schrieb:
>
> > Wusste gar nicht dass das bei euch als Diebstahl gilt. Bei
>
> Was genau meinst Du mit "das"?

Tierbefreiungen allgemein.
>
> > uns wird das als "Entwendung geringfügiger Sachen" angezeigt.
>
> Ich kenne mich mit dem österrecihischen Strafrecht nicht
> sonderlich aus, allerdings ging es im vorliegenden Fall nicht
> um drei Hühner im "Wert" von vielleicht 1,50 Euro, sondern
> und - angeblich, wenn ich die Anzeige richtig im Kopf habe -
> 900 Euro.

al geringfügiger sachen werden die gefangenen benannt.

> > Das ist nicht so eine große Strafe wie Diebstahl.
>
> Ist das irgendwie ein qualitativer Unterschied (insbesondere
> aus ethischer Sicht)?

aus ethischer sicht sicher nicht, aber ich frage mich gerade warum die gesetze bei uns einen unterschied zwischen diebstahl und tierbefreiungen machen. oder ist das einfach nur der unterschied dass man die opfer sich nicht selber aneignet so wie geld etc. das kann natürlich auch sein. werd mal nachforschen, das interessiert mich jetzt irgendwie.

Blanc

Re: Juristische Unterschiede AU/D?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> > Was genau meinst Du mit "das"?
>
> Tierbefreiungen allgemein.
> >
> > > uns wird das als "Entwendung geringfügiger Sachen"
> angezeigt.
> >
> > Ich kenne mich mit dem österrecihischen Strafrecht nicht
> > sonderlich aus, allerdings ging es im vorliegenden Fall nicht
> > um drei Hühner im "Wert" von vielleicht 1,50 Euro, sondern
> > und - angeblich, wenn ich die Anzeige richtig im Kopf habe -
> > 900 Euro.
>
> al geringfügiger sachen werden die gefangenen benannt.

Ist mir schon klar, daß Du das meintest, aber es ging ja, wie gesagt, in diesem Fall nicht um befreite Hühner von "geringem Wert", sondern um andere Vögel von, laut Ausbeuter, einem Wert von 900 Euro, da wird auch in Österreich wohl kaum von "Entwendung geringfügiger Sachen" die Rede sein (oder nimm als Beispiel eine Pferdebefreiung ...).

> warum die gesetze bei uns einen unterschied zwischen
> diebstahl und tierbefreiungen machen. oder ist das einfach

Glaube ich nicht, wie gesagt, siehe oben.

Achim

Re: Juristische Unterschiede AU/D?

Autor: blanci | Datum:

> Ist mir schon klar, daß Du das meintest, aber es ging ja, wie
> gesagt, in diesem Fall nicht um befreite Hühner von "geringem
> Wert", sondern um andere Vögel von, laut Ausbeuter, einem
> Wert von 900 Euro, da wird auch in Österreich wohl kaum von
> "Entwendung geringfügiger Sachen" die Rede sein (oder nimm
> als Beispiel eine Pferdebefreiung ...).

nene, ich mein dass nichtmenschliche tiere laut gesetz "geringfügige sachen" sind. ich werd mich mal informieren.

> > warum die gesetze bei uns einen unterschied zwischen
> > diebstahl und tierbefreiungen machen. oder ist das einfach
>
> Glaube ich nicht, wie gesagt, siehe oben.

naja, aber bei tierbefreiungen eigne ich mir sie ja nicht an, ich denke schon dass die da einen unterschied machen.

lg

Re: Juristische Unterschiede AU/D?

Autor: Tanja | Datum:
Hi Blanc,

> nene, ich mein dass nichtmenschliche tiere laut gesetz
> "geringfügige sachen" sind. ich werd mich mal informieren.

Das eben nicht. Ein "teures Rennpferd" oder ein "Deckrüde mit Championtitel" sind für Speziesisten ziemlich viel wert, da man bei ihrem "Verkauf" ziemlich viel Geld für sie bekäme.

Tanja

Re: Juristische Unterschiede AU/D?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> "geringfügige sachen" sind. ich werd mich mal informieren.

Sich informieren ist immer gut ;-) .

> naja, aber bei tierbefreiungen eigne ich mir sie ja nicht an,
> ich denke schon dass die da einen unterschied machen.

Tja, mir brauchst Du das nicht sagen, mußt nur einen Richter kriegen, der das einsieht.

Achim

Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Achim Stößer | Datum:
> aus ethischer sicht sicher nicht, aber ich frage mich gerade
> warum die gesetze bei uns einen unterschied zwischen
> diebstahl und tierbefreiungen machen. oder ist das einfach
> nur der unterschied dass man die opfer sich nicht selber
> aneignet so wie geld etc. das kann natürlich auch sein. werd

Das wäre (wenn es keine Willkürjustiz gäbe) ja auch bei uns so (vgl. Tierbefreiung ist kein Diebstahl).

Nicht ohne Grund bin ich in Revision gegangen: die juristische Begründung ist ja (unjuristisch paraphrasiert) gerade, daß, weil es sich nicht um den Diebstahl z.B. eines Mobiltelefons in Aneignungsabsicht, sondern um die Befreiung von Tieren aus der Gefangenschaft in der Absicht, ihnen zu helfen handelt, kein Diebstahl vorliegt. Es ist also keineswegs so, wie gewisse Anti-Maqi-Hetzer behaupten, daß ein Freispruch bedeutet hätte, daß das Gericht das Gesetz hätte "mißachten" müssen, im Gegenteil. Die Analogie zum historischen Amistad-Prozeß liegt auf der Hand: auch dort wurde nach geltemdem Recht entschieden, und doch (oder gerade deswegen) war es ein entscheidender Durchbruch (ein entscheidender emanzipatorischer Durchbruch, um ein in gewissen Kreisen populäres Wort einmal treffend anzuwenden) für die Sklavenbefreiung.

Ein dementsprechendes Urteil, das nicht nur de jure (wie im BGB festgelegt, vgl. Glossar), sondern auch de facto Tiere eben nicht "Sachen" gleichstellt und Tierbefreiung nicht Diebstahl auslegt, wäre enorm wichtig für die Tierrechte und die Tierbefreiung, und deshalb wäre es eben, wie bereits angedeutet, verantwortungslos gewesen, nicht zunächst in Berufung und dann auch in Revision zu gehen.

Wenn ich mich einfach nur als Märtyrer präsentieren und in den Knast hätte gehen wollen, hätte ich das ja schon nach der eigentlichen Verhandlung machen können - ohne Berufung. Aber wie Du in den Pressemitteilungen nachlesen kannst, sind ja beide Angeklagte in Berufung gegangen - nur eben nicht beide in Revision. Und mit der Berufung beider ist die aktuell verbreitete Apologetik gegen die entscheidende Wichtigkeit eines Freispruchs als bloße Propaganda enttarnt.

Achim

geld?

Autor: blanic | Datum:

> Wenn ich mich einfach nur als Märtyrer präsentieren und in
> den Knast hätte gehen wollen, hätte ich das ja schon nach der
> eigentlichen Verhandlung machen können - ohne Berufung. Aber
> wie Du in den
> Pressemitteilungen
> nachlesen kannst, sind ja beide Angeklagte in Berufung
> gegangen - nur eben nicht beide in Revision. Und mit der
> Berufung beider ist die aktuell verbreitete Apologetik gegen
> die entscheidende Wichtigkeit eines Freispruchs als bloße
> Propaganda enttarnt.

also ich könnt mir das nicht leisten auch noch in revision zu gehen. das kostet doch sicher einiges oder?

lg

Kostenabwägung

Autor: Achim Stößer | Datum:
> > Berufung beider ist die aktuell verbreitete Apologetik gegen
> > die entscheidende Wichtigkeit eines Freispruchs als bloße
> > Propaganda enttarnt.
>
> also ich könnt mir das nicht leisten auch noch in revision zu
> gehen. das kostet doch sicher einiges oder?

Nicht in Revison gehen kostet weit mehr: nämlich die Chance, ein Urteil im Sinn der Tierrechte zu erwirken.

Viel höher als ein paar Mal Fahrtkosten für Tierschutz-Demotourismus von Hintertupfingen nach Buxtehude werden die Gerichtskosten wohl nicht sein, und wenn man bedenkt, daß zu so mancher Demo hunderte Leute jeweils hunderte Kilometer fahren ... da investiere ich mein Geld doch lieber in etwas sinnvolles (wie eben diese Revision - ich wüßte nicht, daß es in den letzten Jahren in Deutschland einen bedeutenderen Tierrechtsprozeß gegeben hätte).

Davon abgesehen kommt es darauf an: Mich kostet die Revision, wie die Verhandlung und die Berufung (im Fall einer Verurteilung) schon einiges (aber das sind mir die Tierrechte natürlich Wert), meine Mitangeklagte dagegen hatte als Sozialhilfeempfängerin m.W. Anspruch auf Prozeßkostenhilfe und hätte das wohl auch für die Revision gehabt. Wie das in Österreich und speziell bei Dir ist, weiß ich nicht.

Achim

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Binnen-I-Spinner | Datum:
Deine Argumentation ist richtig, dennoch setzt Iris wichtige Zeichen. Im Vollzug ist es aufgrund der zahlreichen Solidaritätserklärungen und der am Sonntag anstehenden Demo nahezu unmöglich sie als Diebin zu behandeln.

Vor allem Frage ich mich: Wirst du in den Knast gehen, wenn du in allen Instanzen schuldig gesprochen wirst?

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Deine Argumentation ist richtig,

Ich weiß.

>dennoch setzt Iris wichtige
> Zeichen. Im Vollzug ist es aufgrund der zahlreichen

Als da wären?

Und warum hätte sie das nicht nach der Revision tun können - oder vor der Berufung? Warum ist sie nicht in Revision gegangen (aber in Berufung)? Na, ich bin sicher, es wird demnächst auf einschlägigen Websites eine "pausible" Erklärung auftauchen, die gewisse Leute gern schlucken werden.

> Solidaritätserklärungen und der am Sonntag anstehenden Demo
> nahezu unmöglich sie als Diebin zu behandeln.

Soso. Wie wird man denn "als Diebin behandel[t]" (insbesondere: anders)?

> Vor allem Frage ich mich: Wirst du in den Knast gehen, wenn
> du in allen Instanzen schuldig gesprochen wirst?

Fragst Du Dich, aha. Und was antwortest Du Dir?

Achim

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Blanci | Datum:
@Achim

Aber mich würde es auch interessieren ob du dann ins Gefängnis gehst oder die Strafe bezahlst. Ich mein, nicht jeder kann sich das leisten ins Gefängnis zu gehen (arbeit etc.)
Also ich wüsste da nicht was ich dann tun würde.

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Werde ich, wenn ich mal Zeit habe, ausführlich beantworten, aber das eilt ja nicht und im Moment habe ich anderes zu tun, außerdem warte ich noch immer gespannt auf Antwort von "Binnen-I-Spinner" (die will ich ja nicht beeinflussen, Heisenberg läßt grüßen) ...

Achim

Ausrufezeichen?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> außerdem warte ich noch immer gespannt auf Antwort von
> "Binnen-I-Spinner" (die will ich ja nicht beeinflussen,
> Heisenberg läßt grüßen) ...

Schade. Womöglich werden wir nie erfahren, was für "Zeichen" das sind.

Achim

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Binnen-I-Spinner | Datum:
Achim wich aus:
"Fragst Du Dich, aha. Und was antwortest Du Dir?"

Ich glaube, du hast mich schon verstanden.
Bewegt sich in etwa auf dem Niveau des Lehrers, der die Frage einer Schülerin, ob sie auf Toilette gehen könne mit "Ich weiß nicht, ob du das kannst" beantwortet.
Also Achim, wirst du in Gefängnis gehen oder nicht?

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Binnen-I-Spinner schrieb:
>
> Achim wich aus:
> "Fragst Du Dich, aha. Und was antwortest Du Dir?"
>
> Ich glaube, du hast mich schon verstanden.
> Bewegt sich in etwa auf dem Niveau des Lehrers, der die Frage
> einer Schülerin, ob sie auf Toilette gehen könne mit "Ich
> weiß nicht, ob du das kannst" beantwortet.
> Also Achim, wirst du in Gefängnis gehen oder nicht?

Soso, Binne-I-Spinner weicht also aus - bei der letzen, eher nebensächlichen Frage (obwohl die Atwort mich schon interessiert hätte: was glaubt wohl Binnen-I-Spinner?).

Meine weiteren Beiträge hierzu ignoriert er.

Die anderen, wesentlich wichtigeren, läßt er natürlich ganz unter den Tisch fallen, daher wiederhole ich sie:
Zitat:
> Deine Argumentation ist richtig,

Ich weiß.

>dennoch setzt Iris wichtige
> Zeichen. Im Vollzug ist es aufgrund der zahlreichen

Als da wären?

Und warum hätte sie das nicht nach der Revision tun können - oder vor der Berufung? Warum ist sie nicht in Revision gegangen (aber in Berufung)? Na, ich bin sicher, es wird demnächst auf einschlägigen Websites eine "pausible" Erklärung auftauchen, die gewisse Leute gern schlucken werden.

> Solidaritätserklärungen und der am Sonntag anstehenden Demo
> nahezu unmöglich sie als Diebin zu behandeln.

Soso. Wie wird man denn "als Diebin behandel[t]" (insbesondere: anders)?


Wir können wohl getrost davon ausgehen, daß er auch weiterhin selbstentlarvend nicht bzw. ausweichen darauf antworten wird.

Achim

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Binnen-I-Spinner | Datum:
"schon interessiert hätte: was glaubt wohl Binnen-I-Spinner?"

Ich glaube, dass du eine Geldstrafe hinterlegen wirst. Aber es würde mich freuen, wenn du mich vom Gegenteil überzeugst.

Dein Zug.

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Blanc | Datum:
Binnen-I-Spinner schrieb:
>
> "schon interessiert hätte: was glaubt wohl Binnen-I-Spinner?"
>
> Ich glaube, dass du eine Geldstrafe hinterlegen wirst. Aber
> es würde mich freuen, wenn du mich vom Gegenteil überzeugst.
>
> Dein Zug.

lass dich doch überraschen. ;)

Re: Juristische Argumentation pro Tierbefreiung

Autor: Achim Stößer | Datum:
>
Zitat:
> > Deine Argumentation ist richtig,
>
> Ich weiß.
>
> >dennoch setzt Iris wichtige
> > Zeichen. Im Vollzug ist es aufgrund der zahlreichen
>
> Als da wären?
>
> Und warum hätte sie das nicht nach der Revision tun können -
> oder vor der Berufung? Warum ist sie nicht in Revision
> gegangen (aber in Berufung)? Na, ich bin sicher, es wird
> demnächst auf einschlägigen Websites eine "pausible"
> Erklärung auftauchen, die gewisse Leute gern schlucken werden.
>
> > Solidaritätserklärungen und der am Sonntag anstehenden Demo
> > nahezu unmöglich sie als Diebin zu behandeln.
>
> Soso. Wie wird man denn "als Diebin behandel[t]"
> (insbesondere: anders)?
>

>
> Wir können wohl getrost davon ausgehen, daß er auch weiterhin
> selbstentlarvend nicht bzw. ausweichen darauf
> antworten wird.

q.e.d.

Achim

Amistad

Autor: Achim Stößer | Datum:
> im Gegenteil. Die Analogie zum historischen Amistad-Prozeß
> liegt auf der Hand: auch dort wurde nach geltemdem Recht
> entschieden, und doch (oder gerade deswegen) war es ein
> entscheidender Durchbruch (ein entscheidender
> emanzipatorischer Durchbruch, um ein in gewissen Kreisen
> populäres Wort einmal treffend anzuwenden) für die
> Sklavenbefreiung.

Hierzu sei auf die demnächst ausgestrahlte Doku http://maqi.de/tv/?id=4046 verweisen.

Achim

Hinweis zum Rechtsberatungsgesetz

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zur Klarstellung: Ich bin kein Anwalt, meine hinsichlich juristischer Fragen gemachten Äußerungen sind lediglich als educated guess, nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Andernfalls würde ich ja gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen ;-) ... zur Erinnerung: Helmut Kramer, Richter a.D., der sich bereiterklärt hatte, mich als Verteidiger zu vertreten, wurde vom Gericht nicht zugelassen, sondern zu 600 Euro verurteilt (erstinstanzlich, in der Berufung freigesprochen, da war mein Prozeß aber schon vorüber). Näheres siehe http://veganismus.ch/foren/read.php?f=6&i=641&t=630, http://veganismus.ch/foren/read.php?f=6&i=645&t=630 und http://veganismus.ch/foren/read.php?f=6&i=436&t=415.

Achim

Revision

Autor: Achim Stößer | Datum:
Die Revision wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe "als unbegründet verworfen". Näheres dazu in einer Pressemitteilung.

Achim

Verfassungsbeschwerde / Rechtsberatungsgesetz

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ein weiteres mögliches Vorgehen wäre eine Verfassungsbeschwerde (wegen Nichtzulassung meines zweiten Verteidigers).

Bezüglich des angeblichen "Diebstahls" wäre das aber reichlich nutzlos; allenfalls würde das Verfassungsgericht das an das OLG und dieses wiederum an das LG zurückverweisen. Das LG würde neu verhandeln, dann eben mit beiden Verteidigern - aber die Anwesenheit noch so vieler Verteidiger würde nichts an ihrer obskuren Begründung ändern. Gleiches gälte dann für eine erneute Revision.

Aber: Bezogen auf die Nichtzulassung selbst, also Vorgehen gegen das Rechtsberatungsgesetz, sieht das anderes aus. Das werden wir also wohl weiter verfolgen (ich habe diesbezüglich nicht mit der Anwältin *), sondern mit Helmut Kramer gesprochen, das ist aber jedenfalls jetzt Stand der Dinge).

*) Da einige "Experten" der Ansicht sind, man sollte sich Anwälte nicht nach deren juristischer Kompetenz aussuchen: für diesen Aspekt ist ja kein Anwalt, der sich mit Tierbefreiungen auskennt, sinnvoll - mit einer Blinddarmentzündung wende ich mich ja auch nicht an einen Halsnasenohrenarzt. Aber solche Feinheiten sind manchen leuten ja zu hoch ... kleine Anekdote am Rand: der Anwalt, den wir zuerst konsultiert hatten, war zwar Strafrechtsexperte, kam jedoch nicht auf die Idee, daß mangels Zueignungsabsicht kein Diebstahl vorliegt - erst ich mußte ihn darauf aufmerksam machen, woraufhin er dann nachlas und verblüfft zustimmte. Daß dieser "Experte" nicht mit dem Fall betraut wurde, versteht sich wohl ...

Achim