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Tierrechtsforum:
'Tierschutz' im Grundgesetz

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 4

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'Tierschutz' im Grundgesetz

Autor: Achim Stößer | Datum:
Wie ja allgemein bekannt, wurde vor zwei Wochen "Tierschutz" als "Staatsziel" ins Grundgesetz aufgenommen.

Wohlgemerkt nur als Staatsziel, was wohl weniger wiegt als "Grundrechte" (etwas das "Grundrecht" auf religöse Wahnvorstellungen).

Zur Diskussion: wird sich durch diese Verfassungsänderung irgendetwas für die Tiere ändern? Gibt es bereits konkrete Schritte dahin (gegen Schlachten gemäß "göttlicher" Vorschriften, "Kunst" a la Nitsch, Tierversuche, Jagd ...).

Oder ist das nur heiße Luft wie das Tier[n]utzgesetz, dessen wörtliche Anwendung Veganismus zur Folge hätte (niemd darf "ohne vernünftigen Grund" etc. pp). Ich vermute schon, zumal wieder die gleichen Leute gejubelt und Brimborium veranstaltet ahben wie schon bei dem Unfug "Käfigverbot" - http://maqi.de/txt/pyrrhussieg.html .

Achim

tzja

Autor: xxxkiddie | Datum:
nur pessimisten werden freudig überrascht.

stellt sich auch die frage inwieweit sich nun die gesetzregelungen
für 'lebensrettende maßnahmen' unsererseits ändern.

mfg

Tigergefangenschaft als 'Kunst'

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ein Beispel der Tierschutz-im-Grundgesetz-Euphoriker ist die Mißhandlung von Tieren zu "Kunst"zwecken.

Da die Freiheit der Kunst als Grundrecht "bisher" höher bewertet wurde als das läppische "Tierschutzgesetzt", sollte die GG-Änderung hier ja eteas bewirken.

Das folgende Geblubber (des Kaisers neue Kleider sind gegen die Ausführungen gewisser Künstler gar nichts) bedeutet nichts anderes, als daß Tiger gefangengehalten werden:
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Ketty und Assam

Die Künstlerin Ayse Erkmen thematisiert in ihren Arbeiten Nahtstellen zwischen Innen und Außen, Passagen und Durchgängen. Wenige ihrer Projekte sind auf Dauer angelegt. Vielmehr richtet sie ihren Fokus auf die vorübergehende Transformation eines Raumes, erforscht dessen lokales und historisches Potenzial und erkundet dessen Bedingungen. Das Projekt „Ketty und Assam" von Ayse Erkmen besteht darin, in der Bunkerebene der Mischanlage der Kokerei Zollverein vom 29. Juni bis 1. September ein Gehege für ein Tigerpaar einzurichten. Die Bunkerebene wurde 1998 nachträglich in die Mischanlage der Kokerei Zollverein installiert, um den BesucherInnen einen Rundgang durch die Architektur zu ermöglichen. Dieser Bereich wird zu einem Tigergehege von 700 qm umgebaut. Die Tiger können sich auch außerhalb der Bunkerebene auf der gesicherten Außenterrasse bewegen. Das Gehege ist artgerecht eingerichtet und ermöglicht den Tieren Bewegungsfreiheit und Ruhezonen. Die in Deutschland geborenen 14 Jahre alten Tiger Ketty und Assam kennen sich seit ihrer Geburt und stammen aus dem Tiergehege des Lübecker Raubtierdompteurs Dieter Farell, der sie gemeinsam mit einem Tierpfleger während der gesamten Aufenthaltsdauer in der Kokerei betreut. Die tierschutzrechtlichen Aspekte wurden mit dem Veterinäramt der Stadt Essen abgestimmt. Die Bunkerebene der Mischanlage ermöglicht den BesucherInnen üblicherweise die Begehung und den Einblick in Architektur und Funktionsweise der Mischanlage der Kokerei Zollverein. Mit dem temporären Umbau zu einem 700 qm großen Tiger-Gehege wird die Plattform in den ursprünglichen Zustand des „Nichtbegehbaren“ zurückversetzt. Bis 1993 diente der Raum mit den zwölf Trichtern als Depot für Kohle. Die BesucherInnen sind durch Gitter von den Tigern getrennt, die ihren Schlafplatz in den hinteren und nicht einsehbaren Räumen der Bunkerebene haben. So entsteht nicht nur ein Spannungsverhältnis zwischen „Wildnis“ und „Zivilisation“, Arbeit und Freizeit, sondern auch eine Situation, in der die BesucherInnen ihre Erwartungshaltung hinterfragen. Die BesucherInnen erfahren vor den Gittern stehend ihre Ausgeschlossenheit aus der Welt der Natur.

Mit der Arbeit „Ketty und Assam" dekonstruiert Ayse Erkmen das Natur-Kultur-Dispositiv, das das Selbstbild der Zivilisation prägt, und schafft zugleich ein prägnantes Bild für das gesamte „Campus"-Projekt.

Sa 29. Juni – So 1. September, Führungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren jeden Mittwoch um 17.00 Uhr.
<<< kokereizollverein.de/kuenstler.phtml?artists=35

Mal sehen, was der Tier"schutz"bund oder Menschen "für" Tierrechte, die bezüglich der Grundgesetzänderung so große Töne gespuckt haben, nun erreichen für die Tiger ...

Achim

Re: 'Tierschutz' im Grundgesetz

Autor: Christoph | Datum:
Im österreichischen Tierschutzgesetz ist Tierquälerei verboten, wenn sie dem Menschen nicht nützlich ist. Was dem Menschen nützlich ist, ist dabei reine Auslegungssache. Außerdem stammt das österreichische Tierschutzgesetz aus einer Zeit, in der es noch keine Massentierhaltung gab.