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Tierrechtsforum:
Tiertransporte über die Grenze nun verboten?

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 6

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Tiertransporte über die Grenze nun verboten?

Autor: Alexander_ZH | Datum:
Hallo,

gerade wollte ich mich über aktuelle Zahlen zu Nutztierbeständen und Tierversuchen schlau machen, als ich auf folgenden Bericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestoßen bin.

http://www.bmelv.de/cln_045/nn_749972/DE/13-Service/Reden/2008/02-15-MUE-Tierschutzdebatte.html__nnn=true

Dort heißt es
Zitat: Auch bei den Tiertransporten habe ich immer wieder die Europäische Kommission gedrängt, die Ausfuhrerstattung für lebende Schlachtrinder in Drittländer ersatzlos zu streichen - mit Erfolg! Jetzt ist der Irrsinn beendet, nur der Subvention wegen, Tiere durch lange Transportwege zu quälen.


Heißt das nun, dass es neuerdings verboten ist Tiere in ausländische Schlachthöfe zu transportieren, oder ist da irgendwo ein Haken dran? Immerhin werden solche subventionsbedingten Tiertransporte oft als Argument für den Veganismus benutzt.

Nicht das ich das jetzt als "Schönigung" für Tiertransporte hernehmen will, aber wir sollten auch nicht mit unstimmigen Argumenten für Veganismus werben, sonst machen wir uns unglaubwürdig.

Gruß Alex

Re: Tiertransporte über die Grenze nun verboten?

Autor: martin | Datum:

> Nutztierbeständen und Tierversuchen schlau machen, als ich

Bitte speziesistische Sprache vermeiden.

> Heißt das nun, dass es neuerdings verboten ist Tiere in
> ausländische Schlachthöfe zu transportieren, oder ist da
> irgendwo ein Haken dran?

Daß es das heißt, geht daraus nicht hervor, da nur irgendeine Stellungnahme und kein Gesetz-/Gesetzesänderungsbeschluß ist.

> Immerhin werden solche
> subventionsbedingten Tiertransporte oft als Argument für den
> Veganismus benutzt.

Vllt. von Pseudoveganern und Tierschützern. Da Tierrechtler jede Form von Tier'haltung' ablehnen, stellt sich überhaupt nicht die Frage nach Tiertransporten und erst recht nicht nach einem Detail dieser.

> Nicht das ich das jetzt als "Schönigung" für Tiertransporte
> hernehmen will, aber wir sollten auch nicht mit unstimmigen
> Argumenten für Veganismus werben, sonst machen wir uns
> unglaubwürdig.

Durchaus, aber wer damit 'wirbt', ist, wie gesagt, kein Tierrechtler/Veganer.

Re: Tiertransporte über die Grenze nun verboten?

Autor: Achim Stößer | Datum:
Das wesentliche hat Martin ja schon gesagt, nur ein Punkt noch:
Zitat: Auch bei den Tiertransporten habe ich immer wieder die Europäische Kommission gedrängt, die Ausfuhrerstattung für lebende Schlachtrinder in Drittländer ersatzlos zu streichen – mit Erfolg! Jetzt ist der Irrsinn beendet, nur der Subvention wegen, Tiere durch lange Transportwege zu quälen.


>Heißt das nun, dass es neuerdings verboten ist Tiere in
>ausländische Schlachthöfe zu transportieren, oder ist da

Davon steht da (in dem Zitat) ja nun überhaupt nichts, es geht ausschließlich um Subventionen, d.h., daß natürlich weiterhin entsprechende Transporte erfolgen können, nur gibt es dafür eben nicht noch zusätzlich Subventionen.

Ich weiß nicht, wie Du auf ein "Verbot" von Tiertransporten kommst.

Achim

Re: Tiertransporte über die Grenze nun verboten?

Autor: Alexander_ZH | Datum:
Zitat: die Ausfuhrerstattung für lebende Schlachtrinder in Drittländer ersatzlos zu streichen – mit Erfolg!


Daraus lese ich, dass es keine Ausfuhrerstattungen (Genehmigungen) mehr gibt für lebende "Schlachtrinder".

Ausfuhrerstattung

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Daraus lese ich, dass es keine Ausfuhrerstattungen
> (Genehmigungen) mehr gibt für lebende "Schlachtrinder".

Ah, das ist das Problem: Du verwechselst erstatten mit gestatten.

Zitat: er|stat|ten [V.2, hat erstattet] I [mit Dat. und Akk.] jmdm. etwas e. jmdm. etwas (was er ausgelegt hat) zurückgeben; jmdm. seine Auslagen, die Fahrtkosten e. (wissen.de)
Zitat: ge|stat|ten [V.2, hat gestattet] I [mit Akk.] etwas g. erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben; (wissen.de)

Ausfuhrerstattung:
Zitat: Für zahlreiche landwirtschaftliche Erzeugnisse des Anhangs I zum EG-Vertrag (Anhang I-Waren) sind im Rahmen gemeinsamer Marktorganisationen Preise festgelegt worden, die im Allgemeinen über den Weltmarktpreisen liegen. Infolgedessen sind auch die Preise für aus vorstehenden Waren industriell hergestellte Nahrungsmittel (Nicht-Anhang I-Waren) in der Gemeinschaft meistens höher als auf dem Weltmarkt. Um die Ausfuhr dieser Waren in Drittländer zu ermöglichen, werden dem Ausführer Ausfuhrerstattungen gewährt, die den jeweiligen Preisunterschied zwischen Welt- und Binnenmarkt ausgleichen sollen. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/c0_marktordnung/c0_ausfuhrerstattung/index.html

Achim