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Antisexismusforum:
Urteil durch EGMR gegen Ungleichbehandlung

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Urteil durch EGMR gegen Ungleichbehandlung

Autor: Claude | Datum:
In der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht zwar "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."

Das ist aber oft nicht der Fall. Zum Beispiel erhalten Witwer nur Rente bis die Kinder 18 sind. Das könnte sich nun ändern.

Zitat: Diese Woche verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz wegen Ungleichbehandlung von Frau und Mann bei der Witwenrente. Ehemänner erhalten nach dem Tod ihrer Gattin bloss eine Rente bis zum 18. Geburtstag der Kinder, Ehefrauen in derselben Situation hingegen bis zur Pensionierung.


Artikel: "Schweizer Männer sind nun offiziell diskriminiert", Tagesanzeiger
https://www.tagesanzeiger.ch/schweizer-maenner-sind-nun-offiziell-diskriminiert-973015482685

Widersprüche finden sich in vielen Gesetzen und schon in der oben zitierten Verfassung, wo auch steht: "[Der Bund] kann den Schutzdienst für Männer obligatorisch erklären. Für Frauen ist dieser freiwillig."

Claude