Aus einem Spiegel-Artikel:
"Gegen die heute 20-jĂ€hrige Mutter verhĂ€ngte die Kammer eine Jugendstrafe von sieben Jahren und gegen den 21-jĂ€hrigen Vater von zehn Jahren Haft. (...) Staatsanwalt Christoph SchĂŒler hatte vor allem der Mutter besondere Grausamkeit vorgeworfen."
Jugendstrafrecht hin oder her, es ist schon interessant, dass die Mutter eine deutlich geringere Strafe erhÀlt als der Vater, obwohl ihr mehr vorgeworfen wird.
Man fragt sich auch, ob der Mann im umgekehrten Fall analog eine geringere Strafe erhalten hÀtte, also wenn er erst 20 und die Mutter schon 21 gewesen wÀre.
"Gegen die heute 20-jĂ€hrige Mutter verhĂ€ngte die Kammer eine Jugendstrafe von sieben Jahren und gegen den 21-jĂ€hrigen Vater von zehn Jahren Haft. (...) Staatsanwalt Christoph SchĂŒler hatte vor allem der Mutter besondere Grausamkeit vorgeworfen."
Jugendstrafrecht hin oder her, es ist schon interessant, dass die Mutter eine deutlich geringere Strafe erhÀlt als der Vater, obwohl ihr mehr vorgeworfen wird.
Man fragt sich auch, ob der Mann im umgekehrten Fall analog eine geringere Strafe erhalten hÀtte, also wenn er erst 20 und die Mutter schon 21 gewesen wÀre.