Brüssel (dpa) - Wo Fleisch draufsteht, muss ab sofort auch Fleisch drin sein: Ein entsprechendes EU-Gesetz zur strengeren Etikettierung von Fleischprodukten gilt seit Jahresbeginn in der Europäischen Union. Danach müssen Fett und Innereien bei Würsten, Fertiggerichten oder Konserven von nun an auch als solche gekennzeichnet werden, teilte die EU-Kommission am 6. Januar in Brüssel mit.
Unter der Bezeichnung «Fleisch» verstehen die Verbraucher nach Überzeugung der Brüsseler Behörde Muskelfleisch. Die bisherigen EU- Vorschriften unterschieden aber im Gegensatz zu den Bestimmungen einiger Mitgliedstaaten nicht zwischen Muskelfleisch und Innereien oder Fetten. Dies wurde nun geändert und vereinheitlicht. «Eine transparente und präzise Etikettierung ist unerlässlich, wenn der Verbraucher über das, was er verzehrt, richtig informiert werden soll», sagte EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne. Weiter muss jetzt klar ausgewiesen werden, ob es sich etwa um Rindfleisch, Schweinefleisch oder Geflügel handelt. Jedoch wird «Fleisch» auch künftig noch einen hohen Anteil an Fett und Bindegewebe enthalten dürfen, wenn diese mit dem Muskelfleisch verbunden sind: Bis zu 30 Prozent Fett und 25 Prozent Bindegewebe dürfen etwa bei Schweinefleisch-Produkten mitgerechnet werden. Bis Ende Juni gilt zunächst eine Übergangszeit für die Industrie, um sich den neuen Rechtsvorschriften anzupassen. Lagerbestände, die nach den alten Regeln etikettiert sind, dürfen noch gehandelt werden, solange der Vorrat reicht, hieß es weiter.
© dpa - Meldung vom 06.01.2003 16:03 Uhr