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Pressespiegel:
Sailer: Witteck unbehandelt

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Sailer: Witteck unbehandelt

Autor: Achim Stößer | Datum:
Anwalt Sailer verklagte das Bistum Würzburg, weil ein Pfarrer in der Schülerindoktrination behauptet habe, "Gabriele Wittek, Prophetin der Glaubensgemeinschaft 'Universelles Leben' (UL), sei 'öfters in psychiatrischer Behandlung gewesen'."

Heißt das, daß Witteck nicht, wie allgemein angenommen wird, die Stimmen ihrer toten Mutter, Gottes/Jesu, von "Geistwesen" wie dem "Cherub der Göttlichen Weisheit" namens "Bruder Emanuel" und eines Ufo-Kommandanten namens Mairadi "hört(e)" - oder daß diese "Gabe" der "Prophetin" (von manchen als Symptom für Schizophrenie mißdeutet) - zwar vorhanden war/ist, aber unbehandelt blieb? Oder einfach nur, daß sie nicht "öfters", sondern nur einmal (z.B. von 1970 bis heute) in "psychiatrischer Behandlung gewesen" ist? Wer weiß.

Interessant wäre auch zu erfahren, ob dieser Pfarrer die Parallelen zwischen Wittecks (tatsächlichem oder vermeintlichen) Stimmenhören und den ebenfalls "Stimmen" hörendenen, teils fiktiven, teils realen Figuren wie Buddha, Jesus, Mohammed oder Bates aufzeigte.

Kirche "haftet" nicht für Äußerungen von Pfarrern

Autor: Achim Stößer | Datum:
Verwaltungsgericht: Universelles Leben spricht von "Rufmord"

Würzburg. Massiven Rufmord, ausgerechnet im katholischen Religionsunterricht an einer Städtischen Schule, wirft Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer ( Marktheidenfeld) dem katholischen Pfarrer Helmut Baierl vor. Der habe im Unterricht ein Arbeitspapier verteilt, in dem unter anderem die Behauptung aufgestellt wurde, Gabriele Wittek, Prophetin der Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" (UL), sei "öfters in psychiatrischer Behandlung gewesen". Baierl unterrichtet als Religionslehrer an der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg, dem Städtischen Berufsbildungszentrum für kaufmännische, hauswirtschaftliche und soziale Berufe.
"Falsche Adresse"

Um eine Wiederholung dieser "Lüge" zu unterbinden, beantragte Sailer, ständiger Rechtsberater des UL, beim Verwaltungsgericht Würzburg eine einstweilige Anordnung gegen das Bistum Würzburg und erlebte eine Überraschung: "Falsche Adresse" entschieden die Richter. Für die Äußerung des Religionslehrers im Unterricht hafte nicht die Kirche, sondern der Schulträger, also die Stadt Würzburg.

Rechtsanwalt Dr. Sailer ist der Meinung, dass auch dann, wenn ein Pfarrer im Nebenamt an einer Städtischen Schule Religionsunterricht erteilt, dennoch das Bistum sein alleiniger Dienstherr bleibt. Deswegen hat er Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Innerhalb der städtischen "Veranstaltung" Religionsunterricht verbleibe der Kirche ein eigener Verantwortungsbereich für das, was da den Schülern durch Religionslehrer vermittelt werde. Es könne nicht sein, so Dr. Sailer, dass die Diözese rechtlich nichts damit zu tun hat, wenn ein Pfarrer, der im Auftrag seines Bischofs Religionsunterricht erteilt, im Zusammenhang mit einer anderen Religionsgemeinschaft "nachweisbar lügt und hetzt".

Man könne sich kaum des Eindrucks erwehren, dass man im kirchlich geprägten Würzburg immer noch Mühe hat, "Hochwürdige Herren" gerichtlich zu belangen, wenn sie Unrecht tun. Falls das Schulreferat der Stadt nicht unverzüglich handele, müsse er dann eben eine weitere Unterlassungs-Anordnung gegen die Stadt Würzburg als Schulträger beantragen. Es gehe darum, im Religionsunterricht die Wiederholung einer Lüge, dass das Universelle Leben auf Gründung und Lehrern einer psychisch kranken Frau basiere, zu unterbinden. Falls der Religionslehrer seine Äußerungen nicht unterlasse, müsse ihm der Entzug der Lehrbefugnis an Städtischen Schulen angedroht werden.
OB eingeschaltet

Inzwischen hat Dr. Sailer den Würzburger Oberbürgermeister Georg Rosenthal gebeten, nicht nur im konkreten Fall einzuschreiten, sondern darüber hinaus zu klären, ob Religionslehrer an dieser oder anderen Städtischen Schulen auf ähnliche Weise über die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben "herziehen". Bei der Behauptung, die Gründerin des UL, Gabriele Wittek, sei mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen, handle es sich um eine dreiste Lüge, wie sich aus mehreren eidesstattlichen Erklärungen ergebe. fb

Fränkische Nachrichten
14. August 2008
http://www.fnweb.de/nachrichten/suedwest/20080814_srv0000002986220.html

Universelles Leben unterliegt vor Gericht

Autor: Achim Stößer | Datum:
17.08.2008 14:50 Uhr

WÜRZBURG
Pfarrer darf behaupten, „Prophetin“ sei in psychiatrischer Behandlung gewesen
Weil das Universelle Leben einen Formfehler gemacht hat, kann ein katholischer Pfarrer weiter behaupten, Gabriele Wittek, die „Prophetin“ der Glaubensgemeinschaft, sei in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Der Ärger begann in einer Würzburger Schule, wo ein katholischer Religionslehrer Anfang Juli Arbeitsblätter an seine Schüler austeilte. Darin ging es auch um die Begründerin des Universellen Lebens (UL), von der hier folgendes behauptet wurde: „Die Prophetin war öfters in psychiatrischer Behandlung.“

Vertreter des UL beantragten daraufhin beim Verwaltungsgericht Würzburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem Pfarrer diese Behauptung untersagt werden sollte. Als Gegner ihres Antrags nannten die Anwälte des UL die Diözese Würzburg.

Nach Auffassung der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts ist das Bistum aber nicht der „Antragsgegner“. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss heißt es, dass sich das UL gegen den Träger der Schule, also die Stadt Würzburg, hätte wenden müssen. Deshalb war der Antrag des UL zum Scheitern verurteilt.

Auf Anfrage der Redaktion erklärte die Pressesprecherin des Gerichts, Monika Kollenda, ausdrücklich, dass die Kammer nicht geprüft habe, ob der Religionslehrer behaupten dürfe, „Prophetin“ Gabriele Wittek sei psychiatrisch behandelt worden. Das Gericht habe auch nicht recherchiert, ob die Behauptung des Pfarrers der Wahrheit entspreche.

In dem Beschluss äußert die Kammer allerdings ihr „Befremden“ darüber, dass die Diözese Würzburg nicht angegeben hat, woher sie angeblich weiß, dass Gabriele Wittek in psychiatrischer Behandlung gewesen sein soll. Das Bistum hat nur beantragt, „Auskunft aus den Patientenunterlagen der Universitätsklinik Würzburg“ einzuholen.

Das UL kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen. Außerdem kann es versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen den richtigen Gegner, also die Stadt Würzburg, zu erwirken.

http://www.mainpost.de/lokales/wuerzburg/Stadt-Wuerzburg;art735,4650828