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Ethikrat gegen "Mensch-Tier-Mischwesen"

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Ethikrat gegen "Mensch-Tier-Mischwesen"

Autor: martin | Datum:
Die genetische Veränderung hat als Forschungsmethode großes Potenzial. Sie hat auch ethische Konsequenzen, vor allem, weil sie bisher hauptsächlich zulasten unzähliger nichtmenschlichere Tiere ging, die als Versuchsobjekte herhalten mussten. Inzwischen schlägt das Thema höhere Wellen. Nicht etwa, weil die Tierversuchszahlen deutlich ansteigen (allem Tierschutzreformismus zum Trotz). Sondern, weil die auf Hochglanz polierte "Würde" der Krone der Schöpfung (auch bekannt unter: der Mensch) Gefahr läuft, einen Kratzer zu bekommen. Dann nämlich, wenn menschliches und nichtmenschliches genetisches Material kombiniert wird und daraus Mischwesen bzw. Chimären entstehen würden.

Der sogenannte Deutsche Ethikrat – nicht unbedingt für seine Kompetenz und weltanschauliche Unabhängigkeit bekannt – hat sich daher in einer fast hundertseitgen Stellungnahme um Klarheit in der ethischen Bewertung der Experimente bemüht, die zu einem solchen Mischwesen führen könnten. Mit mäßigem Erfolg. Das größte Problem dabei: die Haltlosigkeit des Speziesismus. Denn die "lange Zeit selbstverständliche Grenzziehung zwischen Mensch und Tier", von der hier die Rede ist, ist ein sozial und historisch gefestigtes, aber wissenschaftlich und logisch äußerst wackliges Gebilde. Mischwesen könnten der alltäglichen willkürlichen Diskriminierung nichtmenschlicher Tiere den letzten Anschein einer Rechtfertigung rauben: Einem Mischwesen aus ca. 50% Menschen und 50% Schwein/Rind/Maus/etc. müsste entweder in seinen Grundrechten (wie körperliche Unversehrtheit) voll respektiert werden – dann stellte sich die Frage, wieso Schweine, Rinder und Mäuse kein einziges Grundrecht haben; oder es dürfte keine Grundrechte haben, was aber mit den Menschenrechten nicht vereinbar wäre. Dieses und ähnliche Probleme bestünden natürlich nicht, würden nichtmenschlichen Tieren nicht jegliche Rechte vorenthalten. Würden Menschen wie Nicht-Menschen in ihren wesentlichen Grundrechten geschützt, bräuchte es keine langwierigen Stellungnahmen von Kommissionen.

Der "Ethikrat" unternahm das Nächstliegende: er empfahl im Wesentlichen alles das gesetzlich zu verbieten, was tatsächliche Mischwesen erzeugen könnte: "Wir wollen eine klare Grenzziehung, damit es erst gar nicht zur Entstehung von Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung kommt". Das ethische Dilemma kann so erst gar nicht entstehen. Denn die menschliche "Würde" wäre dabei weniger in Gefahr, als der innere Frieden beim Mittagessen.

Wie viel Mensch darf im Tier sein?

Autor: martin | Datum:
27.09.2011

Bioethik

Von Frank Patalong

Dürfen Mensch und Tier für den medizinischen Fortschritt vermischt werden? Forscher experimentieren mit Mischwesen, die Politik hinkt der Entwicklung hinterher. Jetzt hat der Deutsche Ethikrat seine Empfehlung zu dem brisanten Thema vorgelegt.

Die Embryonen, die britische Forscher im Labor erschaffen hatten, waren zu 99,9 Prozent menschlich. Was die Welt aber erregte, war das restliche Zehntelprozent: Es stammte von einer Kuh . Prompt war von Mischwesen die Rede, es kursierten Fotomontagen von Menschen mit Rinderköpfen.

Natürlich ging es in dem Experiment im Jahr 2008 nicht darum, ein lebensfähiges Mischwesen zu schaffen - sondern darum, in der Petrischale Stammzellen herzustellen, ohne dafür menschliche Embryonen zu zerstören. Die Wissenschaftler hatten Genmaterial aus menschlichen Hautzellen in ausgehöhlte Eizellen von Kühen eingefügt - und diese dann mit einem elektrischen Impuls dazu angeregt, zu einem zytoplastischen Hybriden ("Zybrid") heranzuwachsen.

Die Forscher zeigten damit nicht nur, was machbar ist, sondern auch den Handlungsbedarf für den Gesetzgeber: Sechs Monate später genehmigte das britische Unterhaus solche Forschungen im Nachhinein . In Deutschland kam der Nationale Ethikrat zusammen, um eine entsprechende Empfehlung an Politik und Forschung zu formulieren.

Je größer die Eingriffsmöglichkeiten, desto größer das Missbrauchsrisiko

Jetzt, dreieinhalb Jahre später, hat das unabhängige Sachverständigengremium in Berlin das Ergebnis präsentiert. Die 98 Seiten lange Stellungnahme zum Umgang mit "Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung" bemüht sich um Pragmatismus, will aber auch eine Grenze definieren, hinter der gesetzliche Verbote angezeigt wären. Es gelang nur in Teilen.

Ähnlich wie bei den Debatten um Stammzellenforschung und berührt auch die Frage nach Mischwesen zahlreiche moralisch-ethische, kulturelle, religiöse und juristische Aspekte. Dass es in den vergangenen Jahren trotzdem keine vergleichbar heiße Debatte um transgene Tiere und andere genetische Manipulationen gab, hat vor allem zwei Gründe:

* Arbeit dieser Art ist längst Alltag, weil die Technologien seit 1989 zielgerichtet eingesetzt und ihre wertvollen Resultate auch in der therapeutischen Praxis angewendet werden.
* So gut wie niemand stellt ihren generellen Nutzen, ihr weiterhin großes Potential und auch die ethische Vertretbarkeit zumindest der bisherigen Praxis in Frage. Das bescheinigt auch die Stellungnahme des Ethikrats: Was bisher unternommen wurde, ist kein Stoff für düstere Mahnungen.

Doch nicht nur das britische Beispiel lässt Befürchtungen wachsen, dass sich das irgendwann ändern könnte. Je größer die Eingriffsmöglichkeiten werden, desto größer wird das Risiko des Missbrauchs. Fragt sich nur, wo der beginnt.

Die Forschung sucht Lösungen, keine neuen Lebewesen

Begonnen hatte alles mit den sogenannten Knockout-Mäusen, denen Forscher einzelne Gene gezielt abschalteten. Mit Hilfe solcher Versuchstiere suchen Wissenschaftler heute gezielt nach Heilungsmethoden für einige der schlimmsten Krankheiten. Die Bedeutung solcher Methoden fand ihre Würdigung im Jahr 2007: Mario Capecchi, Martin Evans und Oliver Smithies wurden als Väter der Knockout-Maus mit dem Medizin-Nobelpreis ausgezeichnet .

Inzwischen ist man weiter. "Knock-in" ist das Zauberwort, das beschreibt, wie man einem Genom nicht etwa Funktionen abschaltet, sondern hinzufügt - unter anderem durch Addition genetischen Materials eines anderen Lebewesens. Ethisch problematisch ist das vor allem, weil dafür immer öfter menschliches Genmaterial mit tierischem verbunden wird. Macht das nicht auch das Tier selbst menschlicher?

Die laut Ethikrat "lange Zeit selbstverständliche Grenzziehung zwischen Mensch und Tier" ist nicht zuletzt eine juristische Frage. Mit dem Grundgesetzartikel 20a ist der Tierschutz in der Verfassung verankert. Wirbeltiere sind dabei strenger geschützt als wirbellose Tiere. "Diese Differenzierung", führt der Ethikrat aus, "basiert letztlich auf der unterschiedlichen 'Menschenähnlichkeit' der Tiere. Je mehr ein Wesen dem Menschen ähnelt, desto weiter reicht sein Schutz."

Was, wenn Tiere durch Einbringung menschlichen Genmaterials nicht nur körperlich analoge Reaktionen zum Menschen zeigten, sondern auch anderweitig verändert würden? Wenn beispielsweise Eingriffe ins Hirn Chimären produzierten, die intelligenter, kommunikativer und sich selbst bewusster wären als ihre Artgenossen? Aus Sicht des Ethikrates ist das ein Worst-Case-Szenario, das es zu verhindern gilt - genauso wie das Einbringen tierischer DNA ins menschliche Genom.

Die Stellungnahme: keine Klarheit

Doch seine Empfehlungen schaffen keine größere Klarheit. So tritt der Ethikrat klar gegen die Schaffung "echter Mischwesen" ein: Es dürften "keine Mensch-Tier-Mischwesen in eine Gebärmutter übertragen werden, bei denen man vorweg absehen kann, dass ihre Zuordnung zu Tier oder Mensch nicht hinreichend sicher möglich ist."

Nur: Bisher hat kein seriöser Forscher ernsthaft vorgeschlagen, ein Mischwesen von einer Frau austragen zu lassen. Zudem bleibt der Ethikrat mit dieser Formulierung im Ungefähren. Wie viel Mensch darf denn nun im Tier sein (und umgekehrt), so dass die Zuordnung "hinreichend sicher möglich ist"? Ist das eine prozentuale Frage, eine qualitative, in IQ-Werten zu messende, eine Ermessensfrage - oder gar eine der Optik? Außerdem: Wer will das vor einem Forschungsversuch abschätzen, bei dem nicht klar ist, was dabei herauskommt?

Dort, wo schon Gesetze greifen, wird die Empfehlung klarer. Der Ethikrat bekräftigt die im Embryonenschutzgesetz definierten Grenzen und schlägt Erweiterungen vor: Keine Einpflanzung menschlicher befruchteter Eizellen in ein Tier, keine Erzeugung von Interspezies-Hybriden oder Chimären. Verhindert werden sollte weiterhin, dass Mischwesen aus Befruchtungen oder der Fusion menschlicher und tierischer Zellen entstehen. Zudem schlägt der Ethikrat vor, künftig auch Folgendes zu verbieten:

* die Einpflanzung befruchteter tierischer Eizellen in den Menschen,
* die Einbringung tierischen Materials in den Erbgang des Menschen,
* Verfahren, die zur Bildung menschlicher Ei- oder Samenzellen im Tier führen können.

All das klingt durchdacht, aber ist es wirklich das letzte Wort? Was wäre, wenn man durch "Einbringung tierischen Materials in den Erbgang des Menschen" eine Krankheit wie Alzheimer, Parkinson oder Huntington nicht nur heilen, sondern sogar durch eine fürderhin vererbbare Resistenz verhindern könnte? Erschiene das, was sich uns jetzt als nicht ratsam, vielleicht sogar eklig oder als Sünde darstellt, immer noch nicht bedenkenswert?

Primatenschutz: halte Abstand!

Noch interessanter wird die Stellungnahme da, wo es um genetische Eingriffe ins Gehirn geht, vor allem bei Primaten: "Die Generierung von Hirnchimären durch die Übertragung von menschlichen Zellen auf Säugetiere ist, soweit nicht Primaten betroffen sind, ethisch statthaft, wenn die Hochrangigkeit des Forschungsziels gegeben ist." Bei Primaten dagegen soll das Einfügen "hirnspezifischer menschlicher Zellen" ins Hirn nur nach strenger Prüfung erlaubt sein, bei Menschenaffen hält der Ethikrat einen solchen Eingriff für völlig tabu.

Wie ist das zu verstehen? Offenbar als Maßnahme zur Abstandswahrung: Was auch immer da entsteht, es soll uns nicht zu ähnlich werden.

Bezeichnend für die Stellungnahme des Ethikrats ist das Sondervotum der Molekularbiologin Regine Kollek, die sich den Empfehlungen des Rats nicht anschließen wollte. Für sie wurden die eigentlich maßgeblichen Fragen nicht beantwortet, zum Teil noch nicht einmal angesprochen: "Die Mensch-Tier-Grenze ist konstitutiv für unsere Gesellschaft. Sie entscheidet ausschlaggebend darüber, wer zum Kreis der privilegierten Rechtssubjekte gehört."

Eine echte Empfehlung, an der sich auch gesetzgeberisches Handeln orientieren könnte, spricht der Rat nicht aus, und letztlich ist das gut so : Es hält die Debatte zumindest offen, statt sie mit scheinbarer Autorität beenden zu wollen (und, wie in Deutschland zu oft üblich, Forschung zu behindern). Wie auch, wo sich die Ratsmitglieder in einzelnen Fragen offenbar uneinig waren. Bei den eingangs erwähnten Zybriden etwa empfiehlt die Hälfte des Gremiums ein Verbot, die andere Hälfte das Gegenteil.

Man könnte die Empfehlung auch in einem Satz zusammenfassen: "Halte dich an bestehendes Recht und lasse Menschenaffen in Ruhe!"


http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,788386,00.html

Ethikrat fordert strengeres Chimären-Verbot

Autor: martin | Datum:

Mensch-Tier-Mischwesen

27.09.2011

Es ist in Deutschland verboten, Mischwesen aus Mensch und Tier zu erschaffen. Doch dem Ethikrat gehen die Bestimmungen im Embryonenschutzgesetz noch nicht weit genug. Allerdings können sich die Experten durchaus Ausnahmen vorstellen, in denen Chimären erlaubt sein sollten.

In Großbritannien haben Wissenschaftler bereits vor Jahren Mensch-Tier-Mischwesen - sogenannte Chimären - geschaffen. Dazu fügten sie menschliches Erbgut in Eizellen von Kühen ein. Ein Grund für solche Experimente ist der Mangel an menschlichen Eizellen für die Stammzellenforschung.

Entsprechende Versuche sind in Deutschland allerdings genauso verboten wie die Übertragung menschlicher Embryos auf ein Tier. Doch die biomedizinische Forschung entwickelt sich rasant. So wurde inzwischen schon versucht, aus menschlichen Stammzellen gewonnene Nerven-Vorläuferzellen in das Gehirn von Versuchstieren - auch Menschenaffen oder Schimpansen - zu übertragen. Auf diese Weise, so hoffen manche Wissenschaftler, ließen sich Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson besser erforschen und später möglicherweise auch behandeln.

Doch durch solche oder andere Experimente würde die biologische Artgrenze zwischen Mensch und Tier immer mehr infrage gestellt. Deshalb hat der Deutsche Ethikrat in den vergangenen zwei Jahren Vorschläge entwickelt, wie das Embryonenschutzgesetz erweitert werden müsste. In der heute vorgestellten Stellungnahme des Rates fordern sie nun, dass auch die Übertragung tierischer Embryonen auf den Menschen, die Einbringung tierischen Materials in den Erbgang des Menschen und alle Verfahren, die zur Bildung menschlicher Ei- oder Samenzellen im Tier führen können, verboten werden sollten.

Einmütig vertritt der Ethikrat in seiner Stellungnahme auch die Auffassung, "dass keine Einpflanzung von Mensch-Tier-Zybriden in eine menschliche oder tierische Gebärmutter vorgenommen werden darf." Zybriden sind tierische Eizellen, in die menschliche Zellkerne verpflanzt werden, um daraus Stammzellenlinien für die Forschung zu gewinnen. "Wir wollen eine klare Grenzziehung, damit es erst gar nicht zur Entstehung von Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung kommt", sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe des Ethikrates, Wolf-Michael Catenhusen.

Konkret fordert der Rat unter anderem ein Verbot der Schaffung "von transgenen Mensch-Tier-Mischwesen mit Menschenaffen" wie auch "die Einfügung hirnspezifischer menschlicher Zellen in das Gehirn von Menschenaffen".

Nicht so streng urteilen die Ratsmitglieder über Versuche, bei denen menschliche Gene nicht in Menschenaffen, sondern in andere Primaten oder Säugetiere gebracht werden - zumindest wenn der zu erwartende Nutzen groß ist und die Tierschutzrichtlinien eingehalten werden. Ähnlich äußerte sich der Rat zur Herstellung von Hirnchimären durch die Übertragung menschlicher Zellen auf Säugetieren außer Menschenaffen.

Der Rechtswissenschaftler Jochen Taupitz sagte, man habe mit der Stellungnahme kein "Horrorszenario" aufmachen wollen. Nicht alles, was weltweit in den Forschungslaboren geschehe, sei wirklich brisant oder besorgniserregend. Gleichwohl gehe es um Transparenz und eine rechtzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Ein geteiltes Votum gaben die Ratsmitglieder zur strittigen Frage der Herstellung von tierischen Eizellen, in die menschliche Zellkerne verpflanzt werden (Zybriden) ab. Zwölf Mitglieder des Ethikrates halten dies für unbedenklich, weil diese Zellmasse weder als Mensch noch als Tier einzuordnen und auch keinesfalls als menschlicher Embryo zu betrachten sei. Hingegen fordern elf Mitglieder des Ethikrates die Aufnahme eines Verbots in das Embryonenschutzgesetz. Aus ihrer Sicht weisen diese Zybriden alle Eigenschaften einer menschlichen befruchteten Eizelle auf.

Der Deutsche Ethikrat soll Empfehlungen abgeben zu ethischen und rechtlichen Fragen der Forschung und ihren Folgen für Individuum und Gesellschaft. Seine Mitglieder werden je zur Hälfte auf Vorschlag des Parlamentes und der Bundesregierung berufen.

http://www.sueddeutsche.de/wissen/mensch-tier-mischwesen-ethikrat-fordert-strengeres-chimaeren-verbot-1.1150265

Ethikrat gegen Mensch-Tier-Mischwesen

Autor: martin | Datum:
Mensch-Tier-Mischwesen kennt man aus der Antike, der Kunst oder aus Fabeln, wie die Sphinx, Kentauren oder Nixen. In den Laboren der Forscher können heute ganze neue Formen realer Mischwesen entstehen. Dem wollen Ethiker nun einen Riegel vorschieben.



Berlin (dpa) - Mensch-Tier-Mischwesen kennt man aus der Antike, der Kunst oder aus Fabeln, wie die Sphinx, Kentauren oder Nixen. In den Laboren der Forscher können heute ganze neue Formen realer Mischwesen entstehen. Dem wollen Ethiker nun einen Riegel vorschieben.

Angesichts der rasanten Entwicklung in der biomedizinischen Forschung plädiert der Deutsche Ethikrat für eine Erweiterung des Embryonenschutzgesetzes. Das schon bestehende Verbot, menschliche Embryonen auf ein Tier zu übertragen oder Chimären zu erzeugen, sollte um ein Verbot der Übertragung tierischer Embryonen auf den Menschen ausgeweitet werden, heißt es in der am Dienstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.

«Wir wollen eine klare Grenzziehung, damit es erst gar nicht zur Entstehung von Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung kommt», sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe des Ethikrates, Wolf-Michael Catenhusen. Anlass der in zweijähriger Diskussion erstellten Empfehlungen sind unter anderem Versuche, aus menschlichen Stammzellen gewonnene Nerven-Vorläuferzellen in das Gehirn von Versuchstieren - auch Menschenaffen oder Schimpansen - zu übertragen, um Krankheiten wie Alzheimer-Demenz und Morbus Parkinson zu erforschen und später vielleicht auch behandeln zu können.

Durch solche oder andere Experimente werde die biologische Artgrenze zwischen Mensch und Tier immer mehr infrage gestellt, heißt es in der Stellungnahme. Konkret fordert der Ethikrat unter anderem ein Verbot der Schaffung «von transgenen Mensch-Tier-Mischwesen mit Menschenaffen» wie auch «die Einfügung hirnspezifischer menschlicher Zellen in das Gehirn von Menschenaffen».

Der Rechtswissenschaftler Jochen Taupitz sagte, man habe mit der Stellungnahme kein «Horrorszenario» aufmachen wollen. Nicht alles, was weltweit in den Forschungslaboren geschehe, sei wirklich brisant oder besorgniserregend. Gleichwohl gehe es um Transparenz und eine rechtzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Ein geteiltes Votum gaben die Ratsmitglieder zur strittigen Frage der Herstellung von Zybriden ab. Dabei werden menschliche Zellkerne in tierische Eizellen verpflanzt, um daraus Stammzellenlinien für die Forschung zu gewinnen.

Zwölf Mitglieder des Ethikrates halten dies für unbedenklich, weil diese Zellmasse weder als Mensch noch als Tier einzuordnen und auch keinesfalls als menschlicher Embryo zu betrachten sei. Hingegen fordern elf Mitglieder des Ethikrates die Aufnahme eines Verbots in das Embryonenschutzgesetz. Aus ihrer Sicht weisen diese Zybriden alle Eigenschaften einer menschlichen befruchteten Eizelle auf. Der Deutsche Ethikrat soll Empfehlungen abgeben zu ethischen und rechtlichen Fragen der Forschung und ihren Folgen für Individuum und Gesellschaft. Seine Mitglieder werden je zur Hälfte auf Vorschlag des Parlamentes und der Bundesregierung berufen.

http://www.stern.de/wissen/ethikrat-gegen-mensch-tier-mischwesen-1732689.html