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Neue Strategie: Wasserleichen statt Veganismus?

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Neue Strategie: Wasserleichen statt Veganismus?

Autor: Achim Stößer | Datum:
Leichen(teile) werden häufig mit Wasser "gestreckt". Ob das, was "Verbraucherschützer" empört, von Tierschützern und Pseudotierrechtlern - wie Vegetarismus - als "Schritt in die richtige Richtung" begrüßt werden wird, da dadurch ja "weniger Tiere" konsumiert werden? Schließlich ist "Pragmatismus" für sie entscheidender als konsequente Ethik (die sie als "Dogmatismus" diffamieren). Wann werden sie versuchen, es als "effektivste Strategie" zu verkaufen, nicht für Veganismus einzutreten, sondern den Wasseranteil in der Leichenwurst zu erhöhen? Absurde Rechnungen aufstellen, daß 100% Wasserwurstler das "Tierleid mehr senken" als "0,1% Veganer" - und dabei ethische, politische und strategische Notwendigkeiten unter den Tisch kehren? Etwa so:

Zitat:
Natürlich ist auch Wasserwurstlerismus aus tierrechtlerischer Sicht nur ein Schritt und nicht das Ziel. Das Ziel muss eine vegane Gesellschaft sein. Zur Zeit ist es jedoch deutlich schwieriger, vegan zu leben, als wasserwurstlerisch (jedenfalls, für die meisten). Deshalb schreckt die Veganismusforderung heute noch die meisten "Normalos" ab.
Bei steigendem Wasserwurstanteil würde es jedoch auch für Veganer zunehmend leichter. Da die meisten Veganer zunächst Wasserwurstler waren, ist anzunehmen, dass mit dem Wasserwurstanteil auch die Zahl der Veganer steigen wird.
Den Dogmatikern reicht das nicht. Wenn jemand Wasserwurstler wurde, um keine Mitschuld am Tierleid mehr zu tragen, so die Meinung, müsse man ihm nur die wahren Hintergründe und Verflechtungen der Tierausbeuterindustrie offen legen und er wird umgehend von selbst vegan. Insofern sind Wasserwurstler genauso Schuld am Tiermord, wie Fleischesser und kein "bisschen" besser als diese.
Diese Strategie klingt einfach und einleuchtend. Allerdings ist der Aufwand, einen Menschen vom Fleischesser aus "vegan werden" zu lassen, ungleich höher, als ihn erst an Wasserwurst zu gewöhnen.
Welche Strategie ist also günstiger? Wenn die Wasserwurstisierung und die Veganisierung eines Menschen gleich schwierig wäre, wäre die Antwort leicht.
Jedoch ist es durch gesellschaftliche Prägungen erheblich schwieriger, einen Menschen zum Veganer zu machen als zum Wasserwurstler. Und die Wasserwurstisierung der Gesellschaft vereinfacht und beschleunigt unstrittig ihre Veganisierung!
Dazu kommt, dass Menschen keine Glühbirnen sind, die nur den Status "an" und "aus" kennen. Jegliche Entwicklung, die nachhaltige Abweichungen von der frühkindlichen Sozialisation mit sich bringen soll, muss in Stufen erfolgen. Überzieht man das Tempo, so gefährdet man nachweislich die Nachhaltigkeit und provoziert Rückfälle.


Näheres zu derart absurder Argumentation (wie sie auf Vegetarismus, es ist kaum zu glauben, tatsächlich angewandt wird, wodurch, anders als oben behauptet, Veganismus natürlich behindert wird, nicht die Veganisierung der Gesellschaft beschleunigt) in http://maqi.de/txt/vegetariersindmoerder.html und http://antispe.de/txt/kaplansantiveganismus.html.

Fleisch und Wurst werden mit Wasser verlängert

Autor: Achim Stößer | Datum:

Köln/Münster (dpa) - Fleisch- und Wurstwaren nordrhein- westfälischer Hersteller werden nach Recherchen des WDR- Wirtschaftsmagazins «markt» häufig illegal mit Wasser verlängert. Das Umwelt- und Verbraucherministerium NRW sei bei Stichproben auf zahlreiche Fälle gestoßen, berichtet das Magazin.

Jedem zehnten von 200 untersuchten Produkten wie Kochschinken, Kasseler oder Geflügel sei Wasser zur Gewichtserhöhung zugesetzt worden. Die zum Teil erheblichen Strafen hätten zwar zu einer Verbesserung geführt. Dennoch sei etwa im vergangenen Jahr noch jede zehnte von 50 Proben im Raum Bielefeld positiv gewesen, heißt es in dem Bericht.

Zu den betroffenen Betrieben gehört unter anderem der Münsteraner Fleischwarenhersteller Westfalenland. Der Vorfall liege zwei Jahre zurück, sagte dessen Geschäftsführer Johannes Steinhoff auf dpa- Anfrage. Eine für das Ausland bestimmte Charge sei verwechselt worden und in den deutschen Handel geraten. Westfalenland, das jährlich mit 350 Mitarbeitern etwa 150 Millionen Euro umsetzt, habe dafür eine Strafe in Höhe eines fünfstelligen Euro-Betrages erhalten, sagte Steinhoff. Die beanstandeten Produkte würden nicht mehr hergestellt.

Lebensmittelpanscher führen ihren Produkten Wasser zu, um das Gewicht der Waren und somit den Erlös zu erhöhen. Um das Wasser einlagern zu können, wird Gelatine als Bindemittel verwendet. Das Verfahren ist nach deutschem Lebensmittelrecht nicht erlaubt.




© dpa - Meldung vom 26.05.2003 16:01 Uhr

Hoher Fleischanteil in Wurst kann täuschen

Autor: Achim Stößer | Datum:
Hannover (dpa/gms) - Verbraucher sollten sich durch die neue Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren nicht zu sehr beeindrucken lassen: Weil seit Anfang des Jahres der Fleischgehalt auf dem Etikett prozentual angegeben werden muss, entstehe bei einigen Waren der falsche Eindruck, sie seien besonders hochwertig, warnt die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen (VZN) in Hannover.

Dies liege daran, dass zum Beispiel der erlaubte Fettgehalt für die Bezeichnung «Schweinefleisch» bei 30 Prozent liegt. Verbraucher verbinden laut VZN aber mit dem Begriff «Fleisch» meist ein mageres und allenfalls ein durchwachsenes Stück.

Seit Jahresanfang müssen Fleischwaren den Angaben zufolge nach neuem Kennzeichnungsrecht etikettiert werden. Früher wurden keine Prozentangaben zum Fleischgehalt gemacht. Bis Ende Juni dürfen auch noch Produkte mit der alten Kennzeichnung hergestellt werden.

© dpa - Meldung vom 27.05.2003 12:47 Uhr



[Bildunterschrift:]

Wurst

Fleisch ist nicht gleich Fleisch: Verbraucher sollten sich durch die neue Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren nicht zu sehr beeindrucken lassen. Ein hoher Fleischgehalt kann sich auch große Anteile an Fett zustandekommen. (Quelle: «obs/Naturdarm/ABC Euro RSCG».

© dpa - Bild vom 27.05.2003 12:47 Uhr

Rätselraten am Metzgertresen

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ab heute gelten in der EU strengere Vorschriften für Fleisch und Wurst. Maschinell vom Knochen entferntes Fleisch muss extra aufgeführt werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass lose Ware beim Metzger von den Regeln ausgenommen bleibt

aus Bonn KATRHIN BURGER

Was steckt eigentlich drin in der Lyoner, der Schinkenmettwurst, den abgepackten Tortellinis? Ab heute verschaffft ein neues Etikett mehr Durchblick. Denn ab heute gilt eine neue europäische Fleischetikettierungsverordnung.

Neu ist, dass Innereien, Fett, Schlachtnebenprodukte und Separatorenfleisch, das maschinell vom Knochen ausgelöst wird, nicht mehr als "Fleisch" auf dem Etikett auftauchen dürfen. Sie müssen jeweils als "Innerei", "Fett", "Schlachtnebenprodukt" oder "Separatorenfleisch" bezeichnet werden. Neu ist auch, dass die Tierart angegeben werden muss, von der das Separatorenfleisch oder die Innerei stammt. Separatorenfleisch von Wiederkäuern darf sowieso seit Oktober 2000 nicht mehr in die Wurst gemischt werden - eine Konsequenz aus der BSE-Krise. Vor dem 1. Juli abgepackte Ware darf noch nach den alten Regeln in den Supermarkt gelangen.

Verbraucherschützer sind mit den Neuerungen nicht zufrieden. "Die neue Verordnung ist lediglich ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Angelika Michel-Drees, Ernährungsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Beispielsweise gilt die Regelung nur für abgepackte Ware. Lose Ware, wie man sie beim Metzger einkauft, ist noch nicht kennzeichnungspflichtig. Ein Produktvergleich ist also kaum möglich. Für die Zukunft fordert der VZBV deshalb Informationsmappen für lose Ware vom Metzgertresen.

Problematisch ist auch, dass neuerdings zum Fleischanteil eine erhebliche Menge an Fett und Bindegewebe dazugerechnet werden darf. "Was beispielsweise vorher unter Schweinebauch oder Speck lief, kann sich jetzt Schweinefleisch nennen", kritisieren die Verbraucherschützer.

Eine Lyoner Delikatess-Brühwurst aus 67 Prozent Schweine- und Rindfleisch und 10 Prozent Speck hat plötzlich 77 Prozent Fleischanteil - verwirrend für den Verbraucher, da er unter Fleisch mageres Muskelfleisch versteht. Wie viel Fett und Magerfleisch der Brotbelag aber tatsächlich liefert, würde man erfahren, wenn auf dem Etikett die Nährwerte einzeln aufgelistet würden.

Nachbesserung fordern die Verbraucherschützer auch bei der Angabe, von welchem Tier ein Fleischbestandteil stammt. Mit der neuen Verordnung muss nur Fleisch, Innerei- und Separatorenfleisch detailliert mit Tierart in der Rezepturliste erscheinen, während das für Zutaten wie Blut, Schwarten und Gelatine nicht gilt. Der Verbraucher-Forderung "Ich will wissen, was drin ist" kann die neue Verordnung also nicht nachkommen.

Für eine lückenlose Kennzeichnung von Lebensmitteln setzen sich die Verbraucherverbände mit der so genannten Rote-Karte-Aktion ein. Die Karten sind bei örtlichen Verbraucherberatungsstellen erhältlich und werden an das Verbraucherministerium weitergegeben.

taz Nr. 7092 vom 1.7.2003, Seite 9, 97 TAZ-Bericht KATRHIN BURGER

http://www.taz.de/pt/2003/07/01/a0113.nf/textdruck

Verbraucher wollen eindeutig gekennzeichnete Lebensmittel

Autor: Achim Stößer | Datum:
Bremerhaven (dpa) - Die Deutschen wollen ganz genau wissen, was sie essen. 72 Prozent der Verbraucher haben sich jetzt in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Emnid für eine lückenlose Auflistung aller Zutaten in den Lebensmitteln ausgesprochen. Das teilte der Bremerhavener Tiefkühlkosthersteller Frosta mit.

In der von Frosta in Auftrag gegebenen Studie beklagte fast die Hälfte der Befragten, dass die bisherigen Angaben auf den Verpackungen unverständlich seien. Das Interesse an einer bewussten Ernährung sowie die jüngsten Lebensmittelskandale sind laut Emnid die Hauptgründe, warum sich Verbraucher für die Inhaltsstoffe ihrer Nahrung interessieren. Vielen Käufern seien die bisherigen Angaben nicht konkret genug. 80 Prozent der Befragten forderten in der repräsentativen Umfrage sogar Informationen über die Wirkungen der einzelnen Inhaltsstoffe.

Laut Frosta gehen die Erwartungen sogar über die geplante neue EU- Richtlinie zur Kennzeichnungspflicht hinaus, die voraussichtlich an diesem Mittwoch im Europäischen Parlament beschlossen wird. Nach dieser Verordnung müssen vom Jahr 2005 an alle Inhaltsstoffe, die mehr als zwei Prozent des Gesamtproduktes ausmachen, auf der Verpackung aufgelistet werden. Bislang lag der Grenzwert bei 25 Prozent. Die Etiketten sollen künftig auch Auskunft über Allergie auslösende Stoffe geben.



© dpa - Meldung vom 30.06.2003 10:01 Uhr