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Pressespiegel:
Erwin Kessler klagt gegen Kritiker

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Erwin Kessler klagt gegen Kritiker

Autor: Claude | Datum:
«Die Behörden sind heute schon überlastet mit Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzungen. Gravierend ist, dass Personen, die es sich finanziell leisten können, mit solchen Verfahren die Meinungsfreiheit unterdrücken.» (Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger)

Wer vegan lebt, versucht — so weit wie möglich und praktisch durchführbar — alle Formen der Ausbeutung und Grausamkeiten an Tieren für Essen, Kleidung oder andere Zwecke zu vermeiden. Veganismus respektiert die Würde aller leidensfähige Wesen. Veganismus schliesst Fremdenfeindlichkeit aus.

Tierrechtlerinnen und Tierrechtler vertreten die Ansicht, dass allen Tieren unveräusserliche Grundrechte zustehen (z.B. Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit). Sie sind der Meinung, dass Menschen ethische Grundsätze im Umgang mit Tieren befolgen sollen. Das schliesst auch Menschen mit ein, die ebenfalls zum Reich der Animalia gehören (Ordnung Primaten › Unterordnung Trockennasenaffen › Gattung Menschenaffen).

Wer sich für Tierrechte einsetzt, hat auch ein Recht darauf Vereine und Personen zu kritisieren, wenn diese im Umfeld der veganen Bewegung auffallen.
Diese Meinungsfreiheit ist bedroht, wenn mit langwierigen und kostspieligen Klagen versucht wird, kritische Stimmen zu unterdrücken.

Claude Martin

Anwalt Martin Steiger über ersten Facebook-Like-Prozess

Autor: Claude | Datum:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/story/18914727


«Zuerst denken, dann klicken»
Was Anwalt Martin Steiger über den ersten Facebook-Like-Prozess in der Schweiz sagt.


Zitat: Wäre eine Verurteilung wegen eines «Like» auf Facebook (hier gehts zum Bericht) eine Première?
Mir kommt keine entsprechende Verurteilung in der Schweiz in den Sinn.

Und im Ausland?
Ein Gericht in Hamburg hatte 2013 die Verwendung des «Like»-Knopfes relativiert. Das «Liken», so das Gericht, könne verschiedene Bedeutungen haben, sei in erster Linie aber eine neutrale Aktion.

Es gibt ja auch Leute, die «liken» auf Facebook Todesanzeigen . . .
. . . sie wollen mit dem Daumen nach oben Beileid, Trauer, Betroffenheit oder Anteilnahme ausdrücken.

2016 hat Facebook weitere Knöpfe eingeführt: «traurig», «verärgert» oder «überrascht». Gilt «liken» damit explizit als Zustimmung?
Diese Auswahl würde ich nicht überbewerten. Standard ist das «Like», nur wer etwas länger auf «Like» drückt, erhält die anderen Optionen. Was bedeutet zum Beispiel der «Wow-Smiley» – ist dieser nun positiv oder negativ?

Schwierig für den Richter?
In der Tat. Er muss bei jeder Klage abklären, was ein Beschuldigter mit seinem Klick tatsächlich beabsichtigt hat. Mit einem «Like»-Klick kann eine Weiterleitung angestrebt werden, was aber nicht zwingend ist. Letztlich entscheidet der Algorithmus von Facebook, ob und wie ein «Like» für andere Nutzer sichtbar wird. Das kann vom Facebook-User nicht kontrolliert werden. Um einen Artikel gezielt weiterverbreiten zu wollen, muss man ihn teilen («Share»).

Ist «Sharen» oder «Retweeten» eines umstrittenen Beitrags strafrechtlich heikler als bloss «Liken»?
Ja.

Ihr Bauchgefühl: Haben solche «Like-Klagen» eine Chance?
Eine Klage allein wegen eines «Likes» hat ein schwierigen Stand. Doch nun wurde die Zürcher Staatsanwaltschaft vom Obergericht gezwungen, ein ­solches Verfahren an die Hand zu nehmen. Allerdings muss man sagen, dass hinter rund 40 laufenden Verfahren wegen Meinungsäusserungen auf Facebook nur eine einzige Person steht: Tierschützer Erwin Kessler. Er versucht mit enormem Aufwand, jede Kritik an seinen eigenen Äusserungen und an ­seiner Vergangenheit zu unterbinden. Auch ich vertrete einen Beschuldigten. Kessler hat sogar erreicht, dass der Wikipedia-Eintrag über ihn zensuriert wird.

Droht eine Prozesslawine, sobald ein Gericht jemanden verurteilt, bloss weil er einen ehrverletzenden Beitrag likt?
Die Behörden sind heute schon überlastet mit Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzungen. Gravierend ist, dass Personen, die es sich finanziell leisten können, mit solchen Verfahren die Meinungsfreiheit unterdrücken.

Was empfehlen Sie Usern beim Liken, Teilen und Weiterleiten?
Die alte Lebensweisheit: Zuerst denken, dann klicken. Gleichzeitig hoffe ich, dass sich das Publikum auf Social Media nicht einschüchtern lässt. Kritische Diskussionen und Meinungsfreiheit sind zentral in unserer Gesellschaft. Auch Lehrer und Richter dürfen sich auf Facebook positionieren, sie müssen ver­stehen, wie Social Media funktioniert. Heikel könnte es aber werden, wenn beispielsweise ein Priester die Homepage eines Sexclubs likt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.04.2017, 06:14 Uhr

Erster Prozess wegen Gefällt mir-Klick in der Schweiz

Autor: Claude | Datum:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/verbrechen-und-unfaelle/erster-prozess-wegen-gefaellt-mirklick-in-der-schweiz/story/17451455

Erster Prozess wegen «Gefällt mir»-Klick in der Schweiz
Er hat einen Antisemitismus-Vorwurf auf Facebook gelikt: Jetzt droht einem Zürcher eine happige Strafe.

Zitat: Damit hätte der 45-jährige Zürcher niemals gerechnet: Dass er plötzlich ein Strafverfahren wegen übler Nachrede am Hals hat, weil er auf Facebook ein paar Mal den «Gefällt mir»-Knopf gedrückt hat. Es ist denn auch landesweit der erste Fall, bei dem ein «Like» zu einer Anklage führt.

Auslöser ist ein Streit innerhalb der Veganer- und Tierschutzszene. Es geht dabei um die Rolle des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) von Erwin Kessler. So wird auf der Online-Plattform Indyvegan dem VgT-Präsidenten wegen seiner Kritik am Schächten Antisemitismus und Rassismus vorgeworfen. Zudem heisst es dort, dass Kessler zu Holocaust-Leugnern und Neonazis Kontakt habe. Aus diesen Gründen hat eine Reihe von Schweizer Tierrechts-Organisationen eine Zusammenarbeit mit dem VgT ausgeschlossen.

Acht Facebook-Einträge markiert

Der Beschuldigte ist Veganer und hat acht Facebook-Einträge der Gruppen «Tier-im-fokus.ch» und «Vegan in Zürich und Umgebung» mit «Gefällt mir» markiert, in einem Fall auch kommentiert. Beispiele: «Die antisemitischen Äusserungen Erwin Kesslers....» oder «Der VgT und Personen davon legen eine rassistische Haltung an den Tag». In einem anderen Beitrag wird auf eine Publikation verwiesen, in der Kessler als Antisemit bezeichnet wird. Die Beiträge wurden im Zeitraum zwischen Juli 2015 bis März 2016 gelikt.

Der Verein und Kessler haben deswegen Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die entsprechenden Untersuchungen vorgenommen und den Veganer wegen mehrfacher übler Nachrede angeklagt. Der Fall hätte am Montag vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich behandelt werden sollen, wurde aber verschoben.

Für Vielzahl von Personen ersichtlich gemacht

Laut der zuständigen Staatsanwältin hat der Beschuldigte mit dem Anklicken des «Gefällt mir»-Buttons den Inhalt eines Postings weiterverbreitet und für eine Vielzahl von Personen ersichtlich gemacht. «Dies tat der Beschuldigte ohne objektiv begründete Veranlassung, mithin weder zur Wahrung öffentlicher noch privater Interesse und mit der vorwiegenden Absicht, dem Geschädigten Übles vorzuwerfen», heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwältin verlangt für den Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken (das entspricht 8000 Franken) sowie eine zu bezahlende Busse von tausend Franken. Zudem soll der Mann die Untersuchungskosten von knapp 3000 Franken bezahlen. Daneben hat er noch die Anwaltskosten zu tragen.

Der Anwalt des Beschuldigten wird einen Freispruch verlangen. Er macht geltend, dass die Staatsanwältin das Verfahren ursprünglich einstellen wollte. Das Obergericht habe aber entschieden, dass Anklage erhoben werden müsse. Sein Mandant sei nicht der einzige, der von Kessler eingeklagt wurde. Der Anwalt vertritt allein acht Personen in fünf ähnlichen Fällen. Er weist darauf hin, dass Kessler rechtskräftig wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden ist.

Für Erwin Kessler ist das Liken eine Form von Weiterverbreitung von Ehrverletzungen und deshalb strafbar. Denn alle Freunde würden das «Gefällt mir» sehen. «Ein Freispruch würde die Hintertür für Verleumdungen weit öffnen, ohne dass die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden», sagt Kessler.

Freispruch bei ähnlichem Twitter-Fall

Der Fall hat Parallelen zu einem Twitter-Fall. Im Januar 2016 hat das Bezirksgericht Zürich einen Journalisten freigesprochen, der eine ehrverletzende Twitter-Nachricht weiterverbreitet (retweetet) hatte. Der Einzelrichter sprach den Journalisten vom Vorwurf der Verleumdung oder der üblen Nachrede frei. Das blosse Weiterverbreiten eines Tweets sei nicht strafbar, wenn es auf der «typischen Verbreitungskette» erfolge. Denn erschöpft sich die Veröffentlichung in diesem Medium, ist nur der ursprüngliche Autor strafbar. Dieses Strafprivileg, so der Einzelrichter, gelte aber nicht, wenn es um den Vorwurf der Rassendiskriminierung geht.

Das Twitter-Urteil, das erste seiner Art in der Schweiz, ist inzwischen aufgehoben worden. Grund: Der vom Tweet Betroffene hat zunächst Berufung ans Obergericht angemeldet, dann aber nicht etwa bloss seine Berufung, sondern seine Strafanzeige überhaupt zurückgezogen. Ohne Strafanzeige fehlt es an einer Prozessvoraussetzung. Damit kann es auch kein erstinstanzliches Urteil geben.

Veganer wegen Gefällt mir-Klick angeklagt

Autor: Claude | Datum:
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuercher-vor-gericht-veganer-wegen-gefaellt-mir-klick-angeklagt-id6472618.html

Zitat: Veganer wegen «Gefällt mir»-Klick angeklagt

Ein Streit unter Veganern hat einen irren Prozess ausgelöst: Ein Zürcher muss vor Gericht antraben, weil er einen «Gefällt mir»-Klick machte.

So schnell kann es also gehen: Ein 45-jähriger Zürcher hat ein Strafverfahren am Hals, weil er auf Facebook ein paar Mal auf «Gefällt mir» gedrückt hat.
Ihm wird vorgeworfen, durch den Klick auf den Facebook-Knopf üble Nachrede verbreitet zu haben. Dies berichtet der «Tages Anzeiger».
Grund für diese juristische Posse soll ein Streit innerhalb der Veganer- und Tierschutzszene gewesen sein. Auslöser war die Person Erwin Kessler und sein Verein gegen Tierfabriken (VgT). Beide standen in der Kritik, weil Kessler das Schächten kritisierte. Zudem soll Kessler Kontakte zu Holocaust-Leugnern und Neonazis gepflegt haben. Der umstrittene Tieraktivist wurde in früheren Jahren wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
In diesem Streit klickte der Angeklagter aus dem Kanton Zürich bei mehreren kritischen Facebook-Posts auf den «Gefällt mir»-Knopf. Die Kommentare lauteten etwa: «Die antisemitischen Äusserungen Erwin Kesslers....» oder «Der VgT und Personen davon legen eine rassistische Haltung an den Tag».
Verteidiger fordert Freispruch
Der Verein und Kessler haben deswegen Strafanzeige wegen übler Nachrede eingereicht. Mit einem Teilerfolg: Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eröffnet und den beschuldigten Veganer wegen mehrfacher übler Nachrede angeklagt. Der Angeklagte soll laut der zuständigen Staatsanwältin mit dem «Gefällt mir»-Klick üble Nachrede verbreitetet haben.
Das Bezirksgericht Zürich wollte heute Montag den Fall behandeln – hat die Verhandlung jedoch verschoben. Der Anwalt des Angeklagten fordert einen Freispruch.
Die Staatsanwältin beantragte eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken, eine Busse von 1000 Franken. Zudem soll der Veganer Untersuchungskosten von knapp 3000 Franken bezahlen. (pma)
Publiziert am 03.04.2017 | Aktualisiert am 04.04.2017

Gerichtserfolg für Erwin Kessler

Autor: Claude | Datum:
Zitat: 20. März 2017
Weiterer Gerichtserfolg gegen die linksfaschistische Hetz- und Verleumdungskampagne:

Aargauer Zeitung muss ehrverletzenden Rassismusvorwurf unterlassen

Weiterer Gerichtserfolg gegen die linksfaschistische Hetz- und Verleumdungskampagne: Mit Entscheid vom 31. März 2017 hat das Bezirksgericht Münchwilen eine Unterlassungsklage des VgT gegen die Aargauer Zeitung (AZ) gutgeheissen und der AZ unter Strafandrohung verboten, den folgenden Satz erneut wörtlich oder sinngemäss zu publizieren: "ZENZUR"

Die AZ hatte im Vorfeld der Veganmania 2016 in Aarau einen Artikel veröffentlicht, der diesen Satz enthielt. Die AZ akzeptiert dieses Urteil, womit das Verfahren abgeschlosssen ist.

Die AZ muss die Gerichtskosten tragen und den Anwalt des VgT entschädigen.


https://www.vgt.ch/news/170405-az.htm

Zitat: Nicht unbedingt ganze Zeitungen, aber einzelne Journalisten. Und diese Szene ist nicht mächtig, nur grossmaulig laut. Solange es noch unabhängige Gerichte gibt - bisher haben wir alle abgeschlossenen Verfahren gewonnen - können wir solchen Missbräuchen Grenzen setzen. Die meisten Hetzer sind ja bereits kleinlaut und vorsichtig still geworden. Nun müssen auch noch die Redaktionen lernen, ihre links-faschistischen Mitarbeiter besser zu kontrolliern. NZZ, Aargauer Zeitung und Beobachter haben das bereits gelernt. Und jetzt gerade findet ein Zwangslernen bei Tamedia und Ringier satt. Entsprechende Massnahmen sind eingeleitet. Wir werden zu gegebener Zeit darüber berichten.


https://www.facebook.com/erwin.kessler.5/posts/1816543958363175?comment_id=1817736421577262&reply_comment_id=1817744421576462&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R1%22%7D

Verurteilt wegen Facebook-«Likes»

Autor: Claude | Datum:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/verurteilt-wegen-facebooklike/story/11348335

Zitat:
Verurteilt wegen Facebook-«Likes»

Wer ehrverletzende Facebook-Inhalte verbreitet, indem er den «Gefällt mir»-Knopf drückt, macht sich strafbar. Das zeigt ein Zürcher Gerichtsurteil.

Ein 45-jähriger Zürcher ist heute vom Bezirksgericht wegen mehrerer Facebook-Likes zu einer bedingten Geldstrafe von vierzig Tagessätzen à 100 Franken verurteilt worden. Der Mann hatte im Jahre 2015 im Rahmen einer auf Facebook ausgetragenen Diskussion in Tierschutzkreisen bei sechs Einträgen den «Gefällt mir»-Knopf gedrückt und in einem Fall einen Facebook-Post kommentiert.

Das Problem dabei: In diesen Einträgen wurde Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), als Antisemit, als Rassist und als Faschist bezeichnet. Dies wegen seiner Kritik an der Praxis des Schächtens, wie sie von Juden und Muslimen praktiziert wird. Kessler und sein Verein stellten gegen mehrere Personen Strafanzeige wegen übler Nachrede. Sonja Tonelli, Vizepräsidentin des VgT, sprach heute Montag vor dem Bezirksgericht von einer «Rufmordkampagne in Form öffentlicher Selbstjustiz».

Der Verteidiger des 45-Jährigen bestritt in erster Linie den Vorwurf der üblen Nachrede. Alle gelikten Beiträge würden «objektiv mit den Tatsachen übereinstimmen». Mit dem Drücken des «Like»-Knopfes würde ein Post auch nicht automatisch weitergeleitet. Damit liefere man nur einen Link zum Beitrag. Die Absicht, die hinter einem Like stehe, sei mit einem Verbreiten nicht vergleichbar.

«Liken» ist eine «positive Äusserung»

Dass es sich bei den Vorwürfen Antisemit, Rassist oder Faschist um ehrverletzende Äusserungen handelt, war für Bezirksrichterin Catherine Gerwig völlig klar. Der Beschuldigte habe auch nicht beweisen können, dass er «ernsthafte Gründe» hatte, die Vorwürfe «in guten Treuen fürwahr zu halten».

Blieb nur noch eine Frage offen: Kann auch diejenige Person bestraft werden, die die ehrverletzenden Äusserungen nicht selber gemacht hat, sondern sie nur «gelikt» hat? Ja, meinte Gerwig. Das «Liken» bedeute in diesem Fall ein Weiterverbreiten eines Werturteils in zustimmendem Sinne. «Mit einem ‹Like› ist eine positive Äusserung verbunden.»

Dieses Strafurteil liegt auf der Linie eines zivilgerichtlichen Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen TG, das Erwin Kessler und der VgT in gleicher Angelegenheit gegen einen anderen Beklagten angestrengt hatte. «Durch das Liken bewertet der Beklagte den Kommentar von (...) inhaltlich als positiv.» Mit dem Liken sei aber nicht nur eine inhaltliche Zustimmung verbunden, sondern gleichzeitig auch die Mithilfe an der Weiterverbreitung des Posts.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.05.2017, 15:54 Uhr

Das Kreuz mit dem «Gefällt mir»-Button

Autor: Claude | Datum:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/das-kreuz-mit-dem-gefaellt-mirbutton/story/31819993

Zitat: Das Kreuz mit dem «Gefällt mir»-Button
Ein Zürcher ist wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. «Wer auf Facebook einen Inhalt mit ‹Gefällt mir› markiert, sollte sich im Klaren sein, was er damit will», sagt der Fachmann.


Im Sommer 2015 war in einschlägigen Facebook-Gruppen eine Diskussion über die Frage ausgebrochen, welche Tierschutzorganisationen an der Veganmania Schweiz, gemäss Eigendeklaration «das grösste vegane Strassenfest der Schweiz», teilnehmen dürfen. Dabei wurde in Postings von verschiedenen Leuten Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), als Rassist, Antisemit oder Faschist bezeichnet, der VGT als antisemitischer oder gar neonazistischer Verein tituliert. Die Postings wurden von verschiedenen Personen «geliked» – unter anderem von einem 45-jährigen Zürcher.

Keine «ernsthaften Gründe»

An seinem Prozess gestern Montag hatte das Bezirksgericht Zürich im Wesentlichen zwei Fragen zu beantworten: Waren die Äusserungen ehrverletzend, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllend? Und: Kann deswegen auch eine Person bestraft werden, welche die Texte nicht selber verfasst, sondern nur via Like weiterverbreitet hat? Beide Fragen beantwortete das Gericht mit Ja. Die Äusserungen sind ehrverletzend. Eine Verurteilung lässt sich demnach nur verhindern, wenn der Täter beweisen kann, dass die Äusserungen der Wahrheit entsprechen, oder dass er «ernsthafte Gründe» hatte, sie «in guten Treuen für wahr zu halten».

Dieser Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis gelang dem 45-Jährigen nach Ansicht des Gerichts nicht. Es entspricht zwar der Wahrheit, dass Kessler im Jahr 1998, im Zusammenhang mit seinem engagierten Kampf gegen die mögliche Aufhebung des Schächtverbots, wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde. Ihn aber deswegen, zwanzig Jahre später, als Rassisten zu bezeichnen, gehe nicht. Einen aktuellen Beweis, der es erlauben würde, Kessler auch heute noch als Rassist, Antisemit oder Faschist zu bezeichnen, konnte der Beschuldigte nicht liefern. So erging es auch weiteren Personen, die inzwischen in Zürich, Luzern und Bern wegen übler Nachrede per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt wurden.

Dass die Formulierungen von Dritten stammten, konnte den 45-Jährigen auch nicht vor einer Bestrafung bewahren. Entscheidend sei, dass er mit dem Anklicken des «Gefällt mir»-Buttons den Inhalt klar befürwortet und ihn sich damit zu eigen gemacht habe. Das Liken, so Einzelrichterin Catherine Gerwig, bedeute in diesem Fall «ein Weiterverbreiten eines Werturteils in zustimmendem Sinne. Mit einem ‹Like› ist eine positive Äusserung verbunden». In vergleichbarer Weise äusserte sich auch das Bezirksgericht Münchwilen TG im Februar dieses Jahres, als es eine zivilrechtliche Klage von Erwin Kessler und seinem Verein behandelte.

Die Urteile und rechtskräftigen Strafbefehle dürften verschiedenen Facebook-Nutzern zu denken geben. Wer hat nicht schon Inhalte «geliked», die fragwürdig oder zweifelhaft sind?

Like heisst nicht Like

Für Medienanwalt Martin Steiger sind die Urteile vorläufig Einzelfälle, die nicht generalisiert werden sollten. «Es kommt immer darauf an, was ein ‹Like› bedeutet und was jemand damit bezweckt», sagt Steiger. «Ein ‹Like› heisst nicht immer, dass jemandem der Inhalt eines Eintrags gefällt. Ist zum Beispiel ein Unglück passiert, drückt man damit auch Mitgefühl aus. Oder dass man es positiv findet, dass jemand etwas auf Facebook teilt.» Daran ändere auch die vor einem Jahr eingeführte Möglichkeit nichts, «traurig», «wow» oder «wütend» anzuklicken statt «gefällt mir»: «Oft ist unklar, welche Variante passend ist. Und nach wie vor ist ‹like› der Standard.»

Auch könne nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Nutzer einen Eintrag unter seinen Facebook-Freunden weiterverbreite, wenn er auf ‹like› klicke: «Ein ‹Like› erscheint längst nicht bei allen Facebook-Freunden; mobile Nutzer zum Beispiel sehen diesen gar nicht.» Wer einen Inhalt effektiv weiterverbreiten wolle, der müsse die Funktion «Teilen» wählen. Der gestern verurteilte Zürcher hat sich aber möglicherweise selbst ein Bein gestellt: Er hat vor Gericht ausgesagt, dass er die Inhalte befürwortete und weiterverbreiten wollte. Deshalb sei die Verurteilung «nicht zwingend ungerechtfertigt», so Steiger.

Dennoch übt der Anwalt Kritik: «Es ist bekannt, dass Erwin Kessler jede unerwünschte Debatte über seine Person zum Verstummen bringen will. Aus meiner Sicht aber ist Kessler eine öffentliche Person, über die eine kritische Dis­kussion möglich sein muss.» Aus seiner Sicht wäre es bedauerlich, wenn Urteile wie jenes von gestern und jenes des ­Zivilgerichts Münchwilen letztlich zu einer «Schere im Kopf» führten. Aber ein kurzes Innehalten vor dem Klicken schade nicht: «Wer auf Facebook einen Inhalt mit «Gefällt mir» markiert, ­der sollte sich im Klaren sein, was er damit will.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.05.2017, 23:28 Uhr

Erwin Kessler - Klagen am Laufband (WOZ)

Autor: x | Datum:
https://www.woz.ch/1814/militanter-tierschutz/klagen-am-laufband

Zitat: Klagen am Laufband
Die Veganerin und Grüne Regula Sterchi kämpft vor Gericht gegen den umstrittenen Tierschützer Erwin Kessler. Augenschein bei einem bizarren Prozess.

Von Merièm Strupler (Text) und Luca Schenardi (Illustration)

Ein Tierschützer, der eine Veganerin verklagt, Nazivergleiche auf beiden Seiten: Der Gerichtsprozess, mit dem sich das Winterthurer Bezirksgericht am Mittwoch vor einer Woche konfrontiert sah, wirkt bizarr.

Auf der Anklagebank sitzt Regula Sterchi. Die 44-jährige Veganerin ist Mitglied bei den Grünen, kandidierte Anfang März für den Winterthurer Stadtrat, wurde nicht gewählt. Mit ihren lila gefärbten Haaren und der schwarzen Kleidung umgibt sie das Flair einer Punkerin.

Auf der Gegenseite sitzt Privatkläger Erwin Kessler. 1989 gründete er den Verein gegen Tierfabriken (VgT) mit Sitz im thurgauischen Tuttwil und gemäss eigenen Angaben mit 35 000 Mitgliedern. In Turnschuhen und einem Jackett, das etwas zu gross ist, die grauen Haare nach hinten gekämmt, sitzt der 74-Jährige im Gericht. Neben ihm die VgT-Vizepräsidentin Sonja Tonelli und Rechtsanwalt Rolf Rempfler.

Vorwurf: «Nazifreundlich»
Drei Jahre zuvor, im Sommer 2015, fand in Winterthur das grösste vegane Strassenfest der Schweiz statt – die Veganmania. Die Messe sorgte für Furore unter TierrechtsaktivistInnen, in veganen Facebook-Gruppen wurde kontrovers diskutiert. Der Auslöser: Zwei der sechzig Messeausstellern eilt in Teilen der Tierrechtsszene ein umstrittener Ruf voraus. Einer der beiden Aussteller: Erwin Kessler und sein Verein.

Am 13. August 2015 verfasste Sterchi einen Facebook-Eintrag. Wenn man «Menschen mit einer öffentlich klar antisemitischen und ausländerfeindlichen Haltung» an der Veganmania zulasse, positioniere man sich als «nazifreundlich». Davon distanziere sie sich: «Rassistische Haltungen gehören nicht an die Veganmania!» Als jemand nachfragt, worum es gehe, verlinkt Sterchi einen anonymen Onlineartikel der Internetplattform «Indyvegan» über Kessler und den VgT, der mittlerweile nicht mehr aufgeschaltet ist. Sterchi schreibt, dass sie den VgT-Präsidenten nicht persönlich kenne, man im Internet aber einiges über ihn finde.

Wer Erwin Kessler googelt, kann lesen, dass der Tierschützer in den siebziger Jahren Mitglied der «Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» war – Vorläuferin der heutigen nationalistischen Partei Schweizer Demokraten. Auf der VgT-Website sind die beiden «Schächtprozesse», wie Kessler sie nennt, dokumentiert: Die zwei Verfahren, die wegen «mehrfacher Rassendiskriminierung» gegen ihn geführt wurden – wegen Äusserungen in der Debatte um das Schweizer Schächtverbot in den neunziger Jahren. Im ersten Verfahren wurde Kessler verurteilt, ██████████████████ *. 2014 fragte das «Ostschweizer Tagblatt» Kessler, ob er ein Antisemit sei – die Antwort: «Nein. Ich hasse nur die Schächt-Juden.»

Rund zwanzig Verfahren
Als Erwin Kessler auf Sterchis Facebook-Einträge stösst, zeigt er sie wegen «mehrfacher übler Nachrede» an. Sie ist nicht die Einzige. Gegen etwa zwanzig TierrechtsaktivistInnen hat Kessler ein Verfahren in die Wege geleitet. Wegen der Diskussion rund um die Veganmania, wegen verfasster, gelikter oder weiterverbreiteter Facebook-Einträge. Zum Strafverfahren reicht er meist parallel eine zivilrechtliche Klage ein. Bislang sind die meisten Urteile zugunsten Kesslers ausgefallen: Es entspreche zwar der Wahrheit, dass Kessler im Jahr 2000 rechtskräftig wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden sei, ihn aber deswegen, zwanzig Jahre später, als Rassisten zu bezeichnen, gehe nicht, so die Gerichte. Vier der Angeklagten haben das Urteil weitergezogen – so auch Sterchi im Zivilverfahren.

Kessler sei «klagefreudig», sagt ihr Anwalt Amr Abdelaziz. Viele TierrechtlerInnen hätten das Urteil geschluckt, weil der Weiterzug an die nächste Instanz mit hohen Gerichtskosten verbunden sei. «Ich klage sofort», liess sich Kessler 2004 von der «Weltwoche» zitieren. Er habe schon die halbe Schweiz angezeigt, so die Wochenzeitung, vom Bundesrat bis zum Bauernhof, der gegen Tierschutzauflagen verstosse. Als der «Bund» dem Tierschützer in einem Artikel unterstellt, er unterhalte «Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene», klagt Kessler gegen die Berner Tageszeitung. Diesen Fall verliert er: 2002 stellte das Bundesgericht fest, dass der Artikel die Persönlichkeit des Tierschützers nicht verletzt habe. Radio 1 hingegen hat 2017 auf gerichtliche Weisung hin die Aussage des Chefredaktors der «Basler Zeitung», Markus Somm, in einem Podcast löschen müssen: Somm hatte Kessler als «gruusigen Antisemiten» bezeichnet.

Regula Sterchi hält vor Gericht an ihren Aussagen fest. Ihr Anwalt will beweisen, dass die Äusserungen der Wahrheit entsprächen oder sie diese «in guten Treuen» für wahr gehalten habe. Dafür hat er Zitate von Kessler aus den letzten 25 Jahren zusammengetragen. Rund drei Stunden dauert sein Plädoyer.

Holocaustleugner und tote Fischer
Von 1993 bis heute ziehen sich Vergleiche der Massentierhaltung mit dem Holocaust durch die Zitate – zuletzt widmete die VgT-Zeitschrift im Dezember 2017 dem Thema sechs Seiten. 1997 schrieb Kessler: «Wenn der Begriff ‹Antisemitismus› heute nur noch bedeutet, ein grausames, pervers-religiöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung.» Das Zitat ist nach wie vor auf der VgT-Website zu finden. Weiter ist von «verdeckt inszenierter jüdischer Desinformation» (1996), «jüdischer Manipulation» (2001) und von einer «jüdischen Kampagne» im «jüdischen ‹Blick›» (2002) die Rede – denn die Frau des Ringier-Verwaltungsratspräsidenten sei nicht nur Pelzträgerin, sondern auch «aktive Jüdin».

2007 schreibt Kessler zum untergetauchten Schweizer Holocaustleugner Jürgen Graf: Dass «wegen Meinungsäusserungen politisch verfolgte Schweizer» in Russland «Asyl suchen» müssten, zeige deutlich, «wie heruntergekommen und degeneriert die Schweiz» sei. Er schreibt von einer «neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition». Im selben Satz setzt er Holocaust in Anführungszeichen. Hier gehe es nicht um Mastfabriken, merkt Anwalt Abdelaziz an, sondern um den Holocaust an der jüdischen Bevölkerung in Nazideutschland. Dieser Eintrag sei im Januar 2018, während des aktuellen Verfahrens, auf der VgT-Website gelöscht worden.

«Das ist ein Vierteljahrhundert rassistische und menschenfeindliche Gesinnung», sagt Abdelaziz. Ein Zitat von 2011: «Erfreulich: Ein 65-jähriger Walliser ist beim Fischen in einem Bergsee im Obersee ertrunken, als sein Boot kenterte. Nun lässt er die Fische in Ruhe.» Im Verhandlungssaal breitet sich eine unangenehme Stille aus. Einzig Kesslers Anwalt Rempfler kramt eifrig – mit einem Post-it-Zettel zwischen den Lippen – in seinen Aktenstapeln. Ab und zu tuscheln er und Kessler miteinander, schütteln die Köpfe.

«Es war damals nötig, mit provokativen Äusserungen aufzurütteln.» Die VgT-Vizepräsidentin Tonelli verliest ihr Plädoyer mit sanfter Stimme. «Mit Antisemitismus hatte Erwin Kesslers Einsatz gegen das Schächten ganz bestimmt nichts zu tun.» 1999 sei die Antirassismusstrafnorm erst kurz in Kraft gewesen, «heute würde Erwin Kessler dafür ganz bestimmt nicht mehr verurteilt».

«Ich distanziere mich nicht»
In den Augen Kesslers führen die angezeigten TierrechtlerInnen eine «linksfaschistische Verleumdungskampagne» gegen ihn. Angesprochen auf seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, sagt Kessler in der Verhandlungspause: «Ich habe das Urteil akzeptiert. Ich habe die Aussage nie wiederholt. Davon distanzieren muss ich mich nicht.»

Kesslers Anwalt Rempfler betont seine Worte scharf: Die «Brandmarkung» als «nazi- und neonazistisch» sei schwer ehrverletzend. Die Zitate seien aus dem Kontext gerissen: Sie hätten sich lediglich auf die «hochemotional geführte Schächtdebatte» bezogen. Die Angeklagte und ihr Verteidiger würden von «einem massiv überdehnten Rassismusbegriff» ausgehen. «Diese Begriffe dürfen nicht verwässert werden. Dann wäre alles nur noch Geschmackssache. Jeder dürfte jedem Rassismus und Antisemitismus vorwerfen.»

«Es ist absurd», kontert Abdelaziz. «Die Privatkläger bezeichnen im Namen der Meinungsfreiheit Fleischesser als Nazis, aber wollen meine Mandantin für den Begriff ‹nazifreundlich› kriminalisiert sehen.» Statt die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten und sich von früheren Aussagen zu distanzieren, versuche Kessler, durch Klagen die Deutungshoheit darüber zu erlangen. Man könne sich auch gegen Massentierhaltung und das Schächten aussprechen, ohne den Holocaust zu verharmlosen oder sich anderweitig rassistisch zu äussern. «Zahlreiche Tierschützerinnen und Tierschützer machen das täglich vor.»

Regula Sterchi ist wütend. In ihrem Schlusswort nennt sie Kessler einen «kritikunfähigen Rechtsverdreher». Er versuche, sie mundtot zu machen, «mit Geldern, die von den Spendern vermutlich einst für Tiere gedacht waren». Das Winterthurer Bezirksgericht fällt sein Urteil schriftlich. Es ist in den kommenden Tagen zu erwarten.

* Aufgrund einer Klagedrohung von Erwin Kessler hat die Redaktion einen Teil des Satzes unkenntlich gemacht.