«Die Behörden sind heute schon überlastet mit Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzungen. Gravierend ist, dass Personen, die es sich finanziell leisten können, mit solchen Verfahren die Meinungsfreiheit unterdrücken.» (Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger)
Wer vegan lebt, versucht — so weit wie möglich und praktisch durchführbar — alle Formen der Ausbeutung und Grausamkeiten an Tieren für Essen, Kleidung oder andere Zwecke zu vermeiden. Veganismus respektiert die Würde aller leidensfähige Wesen. Veganismus schliesst Fremdenfeindlichkeit aus.
Tierrechtlerinnen und Tierrechtler vertreten die Ansicht, dass allen Tieren unveräusserliche Grundrechte zustehen (z.B. Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit). Sie sind der Meinung, dass Menschen ethische Grundsätze im Umgang mit Tieren befolgen sollen. Das schliesst auch Menschen mit ein, die ebenfalls zum Reich der Animalia gehören (Ordnung Primaten › Unterordnung Trockennasenaffen › Gattung Menschenaffen).
Wer sich für Tierrechte einsetzt, hat auch ein Recht darauf Vereine und Personen zu kritisieren, wenn diese im Umfeld der veganen Bewegung auffallen.
Diese Meinungsfreiheit ist bedroht, wenn mit langwierigen und kostspieligen Klagen versucht wird, kritische Stimmen zu unterdrücken.
Erster Prozess wegen «Gefällt mir»-Klick in der Schweiz
Er hat einen Antisemitismus-Vorwurf auf Facebook gelikt: Jetzt droht einem Zürcher eine happige Strafe.