Weil sie ihre Taten bereute, wurde die dreijährige Bewährungsstrafe, zu der eine SHAC-Aktivistin verurteilt wurde, weil sie einen Hund aus einem Labor befreit und aus einem anderen Videobänder entwendet hatte, zur Bewährung ausgesetzt.
"Ihre selbstgerechten kriminellen Taten, die von ihrem dogmatischen Glauben, daß Tierversuche Tierquälerei sind, herrühren, sind es nicht wert, in Betracht gezogen zu werden", so der Richter.
Ob der befreite Hund ebenso wie die Tierversuchsgegnerin die Befreiung bereute?
"Ihre selbstgerechten kriminellen Taten, die von ihrem dogmatischen Glauben, daß Tierversuche Tierquälerei sind, herrühren, sind es nicht wert, in Betracht gezogen zu werden", so der Richter.
Ob der befreite Hund ebenso wie die Tierversuchsgegnerin die Befreiung bereute?