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ungültige Wahlen?

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ungültige Wahlen?

Autor: Rele | Datum:
Hi,

wir haben ja immer noch Wahl- Chaos: wer mit wem, Nachwahl,usw.

Einige Leute sind ja der Meinung, es sei Wahlverfälschung gewesen, die vorläufigen Ergebnisse schon vor der Nachwahl bekannt zu geben- wie steht ihr dazu?
Ich denke, dass diese Bekanntgabe bestimmt einige unentschlossene Wähler noch in letzter Minute beeinflusst hat- somit wäre es schon Wahlfälschung, oder?

Ciau, Rele

Re: ungültige Wahlen?

Autor: Tanja | Datum:
Hi Rele,

> Einige Leute sind ja der Meinung, es sei Wahlverfälschung
> gewesen, die vorläufigen Ergebnisse schon vor der Nachwahl
> bekannt zu geben- wie steht ihr dazu?

da die Wahl in Dresden wohl nicht mehr viel verändern konnte, ist das wohl ziemlich gleich; wirklich problematisch wäre es ja nur geworden, wenn mit der Nachwahl noch ganz andere Verhältnisse im Bundestag hätten geschaffen werden können.

> Ich denke, dass diese Bekanntgabe bestimmt einige
> unentschlossene Wähler noch in letzter Minute beeinflusst
> hat- somit wäre es schon Wahlfälschung, oder?

Klar, irgendwie schon. Gestern im Fernsehen haben sie einen CDU-Politiker aus NRW interviewt, der meinte, daß er bei einem bestimmten Wahlergebnis in Dresden (und zwar, wenn die CDU dort eine Mehrheit hat, wenn ich das richtig verstanden habe?! - kenne mich mit den Gesetzen da nicht so aus ;-)) seinen Sitz im Bundestag wieder verlieren könnte. Da könnte man ja mal richtig begeistert sagen "Leute, wählt CDU." :D

Tanja

Leute, wählt CDU!

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Klar, irgendwie schon. Gestern im Fernsehen haben sie einen
> CDU-Politiker aus NRW interviewt, der meinte, daß er bei
> einem bestimmten Wahlergebnis in Dresden (und zwar, wenn die
> CDU dort eine Mehrheit hat, wenn ich das richtig verstanden
> habe?! - kenne mich mit den Gesetzen da nicht so aus ;-))
> seinen Sitz im Bundestag wieder verlieren könnte. Da könnte
> man ja mal richtig begeistert sagen "Leute, wählt CDU." :D

Ja, aus gegebenem Anlaß war dazu in letzter Zeit öfter was zu lesen, es geht um §6(?) des Wahlgesetzes, nachdem offenbar durch einen "Wahlsieg" über Erst- und Zweitstimme in einem Wahlkreis nicht die jeweilige Partei "doppelt" gewinnen darf (also eher umgekehrt: Erstimme für die CDU ist in dem Fall gut).

Hab grade mal gegoogelt:
Zitat:
Vergessene Regel aus dem Wahlgesetz

Vor drei Jahren fehlten bundesweit 6000 Stimmen zum Machtwechsel – vorige Woche aber hat die CDU mit Schrecken einen längst vergessenen Passus im Wahlgesetz entdeckt: Sollte ein Einzelbewerber einen Wahlkreis gewinnen, werden die Zweitstimmen seiner Wähler nicht berücksichtigt.
http://www.sueddeutsche.de/,tt2m3/deutschland/special/917/58859/index.html/deutschland/artikel/596/60536/article.html
15.9.2005


Geht zwar hier um unserem Freund Hohmann, aber für die Nachwahl in Dresden gilt das ja auch.

Achim

Wahlgesetz

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zitat:
(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Abs. 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt oder von einer nach Absatz 6 nicht zu berücksichtigenden Partei vorgeschlagen sind.

(2) Die nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze werden auf die Landeslisten auf der Grundlage der nach Absatz 1 Sätze 1 und 2 zu berücksichtigenden Zweitstimmen wie folgt verteilt. Die Gesamtzahl der verbleibenden Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Zweitstimmen, die eine Landesliste im Wahlgebiet erhalten hat, wird durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten geteilt. Jede Landesliste erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Landeslisten in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los.

(3) Erhält bei der Verteilung der Sitze nach Absatz 2 eine Landesliste, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihr von den nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitzen abweichend von Absatz 2 Sätze 4 und 5 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt. Danach zu vergebende Sitze werden nach Absatz 2 Sätze 4 und 5 zugeteilt.

(4) Von der für jede Landesliste so ermittelten Abgeordnetenzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze abgerechnet. Die restlichen Sitze werden aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.

(5) In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl übersteigen. In einem solchen Falle erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Abs. 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach den Absätzen 2 und 3 findet nicht statt.

(6) Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bwahlg/__6.html


Vielleicht versteht's ja jemand ;-) .

Achim

Re: ungültige Wahlen?

Autor: Modjo | Datum:
Tanja schrieb:

> Klar, irgendwie schon. Gestern im Fernsehen haben sie einen
> CDU-Politiker aus NRW interviewt, der meinte, daß er bei
> einem bestimmten Wahlergebnis in Dresden (und zwar, wenn die
> CDU dort eine Mehrheit hat, wenn ich das richtig verstanden
> habe?! - kenne mich mit den Gesetzen da nicht so aus ;-))
> seinen Sitz im Bundestag wieder verlieren könnte. Da könnte
> man ja mal richtig begeistert sagen "Leute, wählt CDU." :D
>
> Tanja

---------- ja das war der "caius julius cäsar", ein unvergesslicher name :o)))