Die öffentliche Darstellung des Hakenkreuzes ist ja in D bekanntlich evrboten (§86a StGB). Sinn und Zweck des ganzen ist u.a. auch, soclhe Symbole "aus dem öffentlichen Raum fernzuhalten", das wird aber, vorsichtig formuliert recht fragwürdig in aktuellen Fällen wie folgenden:
- Ein Student, der einen Anti-Nazi-Button trug, also etwa so:
(naja, mit einem etwas anderen Kreuz halt, aber auch ein Symbol von Massenmördern, nur daß eben das eine im StGB verboten ist, das andere nicht, so daß ich hier, ich bin ja ein gesetzestreuer Bürger, zur legalen Variante greife)
wurde gem. § 86a in Tübingen verurteilt.
- Eine Rentnerin, die überall Hakenkreuzschmierereien übertüncht, wo sie sie findet, sie aber fotographisch dokumentiert (und mit den Fotos auf die Straße geht, um dagegen zu protestieren) wurde in Potsdam verurteilt.
(Gedächtniswiedergabe nach einem Bericht vorgestern(?) in der ARD.)
Achim
- Ein Student, der einen Anti-Nazi-Button trug, also etwa so:
(naja, mit einem etwas anderen Kreuz halt, aber auch ein Symbol von Massenmördern, nur daß eben das eine im StGB verboten ist, das andere nicht, so daß ich hier, ich bin ja ein gesetzestreuer Bürger, zur legalen Variante greife)
wurde gem. § 86a in Tübingen verurteilt.
- Eine Rentnerin, die überall Hakenkreuzschmierereien übertüncht, wo sie sie findet, sie aber fotographisch dokumentiert (und mit den Fotos auf die Straße geht, um dagegen zu protestieren) wurde in Potsdam verurteilt.
(Gedächtniswiedergabe nach einem Bericht vorgestern(?) in der ARD.)
Achim