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Gebetsausübung in Schulen

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 10

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Gebetsausübung in Schulen

Autor: martin | Datum:
Zitat: Muslim darf in der Schule beten

Ein junger Muslim wollte auf dem Flur seines Berliner Gymnasiums beten - doch die Direktorin war dagegen. Nun urteilt ein Gericht: Er darf sich für sein Mittagsgebet in einen anderen Raum zurückziehen. von Julian Schick, Hamburg

Ein muslimischer Schüler aus Berlin darf künftig einmal täglich in der Schule beten. Der Junge und sein Vater hatten vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt, da die Schulleitung des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding das Beten auf dem Schulflur untersagt hatte Die Schule hatte ihre Entscheidung mit der religiösen Neutralität der Schule begründet.
Das Gericht sah das anders. Die Neutralitätspflicht schreibe es der Schule vielmehr vor, sich bei privaten Aktivitäten zurückzuhalten. Es bestätigte sein Urteil aus dem März 2008, wonach der 16-Jährige außerdem ein Anrecht auf einen ungestörten Ort zum Beten hat. Das Urteil beruft sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit. Dazu gehöre auch die äußere Freiheit, seinen Glauben zu praktizieren. Deshalb könne es dem Jungen nicht zugemutet werden, nur außerhalb der Schulzeit zu beten. Allerdings kann der Schüler nur außerhalb der Unterrichtszeiten beten, sodass der Schulbetrieb nicht gestört wird.

Als gläubiger Muslim schreibt sein Glaube es dem Jungen vor, fünfmal täglich zu beten. Im Eilverfahren beschlossen die Richter damals, dass der Junge während der Schulzeit in "einem für anderen nicht ohne Weiteres zugänglichen Raum" beten darf. Seither sind anderthalb Jahre vergangen. Das Lehrerkollegium des Diesterweg-Gymnasiums hat sich auf der Internetseite der Schule gegen einen Gebetsraum gestellt. Ein solcher Raum führe zur Isolation der Betenden und lasse sich mit den Integrationsbemühungen der Schule nicht vereinbaren.
Den Raum mussten sie trotzdem bereitstellen. In einen einfachen Klassenraum, ohne Teppiche oder andere religiöse Symbole, kann sich der Junge zum Gebet zurückziehen. Der Fall hatte für heftige Reaktionen gesorgt. Unterstützer meinen, das Gebet sei ein persönlicher Akt. Muslimen müsse es erlaubt sein, in Deutschland in Würde zu leben. Gegner zogen den Vergleich mit der Initiative "Pro Reli", die vor einigen Monaten mit dem Vorhaben scheiterte, das Fach Religion als Wahlpflichtfach einzuführen.

Gebete kann man nachholen

Der bildungspolitische Sprecher der Grünen in Berlin, Özcan Mutlu, sprach sich für die Schule als religionsfreien Ort aus. In einem Interview erklärte er, Kinder könnten sich durch die Räume dazu gedrängt fühlen, ihren religiösen Pflichten nachzukommen. Auch der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner pocht auf die Neutralität von Schulen. Die Schulen selbst fürchteten, dass andere religiöse Schüler ähnliche Forderungen stellen könnten. Bisher gab es allerdings keine Flut von Anträgen.

Islamwissenschaftler hatten darauf hingewiesen, dass es möglich sei, Gebete zusammenzufassen und nachzuholen. Durch den Beginn der Sommerzeit hatte sich die Zeit für das Mittagsgebet um eine Stunde verschoben. Dadurch war es nicht mehr nötig, dass der Junge während der Schulzeit betete.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließ das Gericht eine Berufung zu. In der Vergangenheit war es schon einmal zu Konflikten zwischen deutschem Gesetz und muslimischen Bräuchen gekommen. Seit einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 können Muslime zum Schächten von Tieren eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Voraussetzung ist, dass der Glaube das rituelle Ausbluten zwingend vorschreibt.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:urteil-in-berlin-muslim-darf-in-der-schule-beten/50016759.html

Die besten Stellen habe ich ja bereits unterstrichen. Die Urteilsbegründung ist natürlich etwas(?) absonderlich: "Die Neutralitätspflicht schreibe es der Schule vielmehr vor, sich bei privaten Aktivitäten zurückzuhalten." Wie kann eine staatliche Institution "private Aktivitäten" haben?

Und wie ist das jetzt eigentlich mit den Anhängern des Scheiß-Gottes Ususamamijuhu? Müssen die Schulen jetzt auch eine "extra Toilette" zur Verfügung stellen, weil es den Gläubigen "nicht zugemutet werden kann", nur während ihres Stuhlgangs ihrem Gott zu opfern? Bzw. die gleiche Toilette wie die Ungläubigen zu benutzen, durch deren Berührung die Klobrille geschändet wurde, da sie keine geweihten Unterhosen tragen?
Aber vielleicht können sie ja auch ihre "Gebete zusammenfassen" (Plastikbeutel?).

Fragen über Fragen und kein Religions"wissenschaftler" in Sicht, der helfen könnte.

Re: Gebetsausübung in Schulen

Autor: Achim Stößer | Datum:
> wonach der 16-Jährige außerdem ein Anrecht auf einen
> ungestörten Ort zum Beten hat. Das Urteil beruft sich auf die

Irgendwelche Schüler hier? Stellt doch bitte einen Antrag auf eine Schulbar, damit Ihr ganz ungestört - privat und in den pausen versteht sich - einen Caipi reinziehen könnt. Ist Alkoholismus eigentlich schon als Religion anerkannt (oder nur als normale Krankheit?)?

Oder wie wär's mit einem Bett-Zimmer, um darin in den Pausen zu schlafen (oder was man sonst so Privates im Bett machen kann)?

> Islamwissenschaftler hatten darauf hingewiesen, dass es
> möglich sei, Gebete zusammenzufassen und nachzuholen.

Putzig. Wie ist das eigentlich, müssen jüdische Cyborgs am Schabbes ihre kybernetischen Teile runterfahren (okay, ich gebe zu, die Grundidee habe ich aus The Big Bang Theory geklaut ;-))? Naja, ich schweife ab.

> Fragen über Fragen und kein Religions"wissenschaftler" in
> Sicht, der helfen könnte.

If you want something done right ...

Aber eigentlich finde ich es gut, wenn Gläubige einen "Raum" des "Rückzugs" und "der Stille" (wie es in dem Zusammenhang gern heißt) bekommen. Alle natürlich, wie auch die CDU/CSU fordert ("Umgekehrt gilt aber auch: was für Muslime gilt, gilt auch für andere Gläubige. Gebetsräume an öffentlichen deutschen Schulen allein für Muslime sollte es nicht geben, da sie Gefahr laufen, desintegrierend zu wirken. Räume in Schulen, in denen sich Schülerinnen und Schüler zur Besinnung, Stille und Gebet in unterrichtsfreien Momenten zurückziehen können, sind sinnvoll. Im Reichstag gibt es einen Andachtsraum, der Abgeordneten aller Religionen eine Rückzugsmöglichkeit zur Einkehr und zum Gebet bietet. Er wird religionsübergreifend genutzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen Abgeordneten unterschiedlichster Herkunft. Insoweit ist er ein Modell - nicht nur für Berliner Schulen mit muslimischen Schülern." http://www.presseportal.de/pm/7846/1484683/cdu_csu_bundestagsfraktion).

Das ist nur gerecht. Denn Ungläubige/Gehirnbenutzer/A(nti)theisten haben so einen Ort ja schon. Nennt sich Schulbibliothek (obwohl ich fürchte, daß da auch so manche Nazischrift, Bibel etc. rumsteht). Oder?

Achim

Re: Gebetsausübung in Schulen

Autor: Hannes Benne | Datum:
Dann werde ich am besten mal beantragen, dass die Schule mir einen Herd ins Klassenzimmer stellt^^
Damit ich mir regelmäßig Nudeln kochen kann, so wie es das fliegende Spaghettimoster fordert!

Islamisches Pilotprojekt statt Ethik für alle

Autor: Achim Stößer | Datum:
Nein, mit "Pilot" sind hier nicht die islamischen Selbstmordattentäter, die Flugzeuge zu Bomben machen, gemeint (das kommt dann erst später), vielmehr handelt es sich um ein Projekt, nach dem an hessischen Schulen nun nicht mehr nur "christliche" Kinder mit religiösem Wahn indoktriniert werden dürfen, sondern auch "moslemische". Das ganze dann unter dem Deckmäntelchen der "Integration".

Dabei wäre auch hier die Lösung einfach: gar kein religiöser Wahn an Schulen, sondern das Gegenteil - Ethik für alle.

Zitat: Pilotversuch
Weg frei für islamischen Reliunterricht


Die korrekte Haltung beim Beten als Malblatt

An vier hessischen Schulen gibt es künftig islamischen Religionsunterricht – zunächst als Pilotversuch. Den Unterricht erteilen Lehrer der als liberal geltenden Aleviten.

Noch im laufenden Schuljahr wird die alevitische Religionsgemeinschaft danach in vier hessischen Grundschulen einen konfessionellen Religionsunterricht für Kinder muslimischen Glaubens anbieten können. An dem Pilotprojekt nehmen die Grundschule Lollar, die Brüder-Grimm-Schule in Hanau sowie die Georg-Büchner-Schule und die Ludwig-Uhland-Schule in Gießen teil. Die Schülerzahl schwankt je nach Schule zwischen sechs und zwölf Schülerinnen und Schülern.

Damit kommen die beiden FDP-Minister Henzler und Hahn ihrem Ziel ein Stück näher, den rund 60.000 muslimischen Schülern einen islamischen Religionsunterricht anzubieten - und sie damit ihren evangelischen, katholischen, orthodoxen und jüdischen Mitschülern gleichzustellen. Henzler und Hahn sprachen von einem bedeutenden Schritt in Richtung Integration. Mit der alevitischen Religionsgemeinschaft habe das Land einen geeigneten Partner gefunden, der auf dem Boden des Grundgesetzes stehe und die Voraussetzung für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft mitbringe, betonten die Minister.

Bei den großen Strömungen des Islam – den Sunniten und Schiiten – ist die Landesregierung noch auf der Suche nach einem Partner. Diese Suche ist nicht so einfach, da es religiöse Institutionen wie die Kirchen im Islam nicht gibt.

Unterricht auf Deutsch

Unterrichtet werde nach dem in Nordrhein-Westfalen entwickelten Lehrplan für Grundschulen, sagte Ismail Kaplan, Bildungsbeauftragte der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Diesem Lehrplan hätten sich auch die Bundesländer Hessen, Bayern und in revidierter Form Baden-Württemberg angeschlossen. Die Lehrer seien reguläre Lehrkräfte mit alevitischem Hintergrund. Sie würden speziell für den Religionsunterricht fortgebildet. Gehalten werde der Unterricht in deutscher Sprache. Ende dieses Schuljahrs werde auch ein Lehrplan für die Klassenstufen fünf bis zehn fertiggestellt.

Ein Problem für die alevitische Religionsgemeinschaft ist nach den Worten von Kaplan, dass die Mehrzahl der hauptsächlich aus der Türkei stammenden Aleviten nicht in der alevitischen Gemeinde organisiert ist. Daher müssten erst die Schüler ausfindig gemacht und dann mit den Lehrkräften, möglicherweise aus anderen Orten, zusammengebracht werden.


http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_38116816


Achim

Privilegien für religös indoktrinierte Schüler

Autor: martin | Datum:
Zitat: Unterrichtsbefreiung nur für Religiöse

BERLIN. (hpd) Nach einer ausdrücklichen Bekundung der Berliner Wahlberechtigten im Volksentscheid zu „Pro Reli“, dass Religionsunterricht an den Schulen freiwillig bleibt und der Status des Faches nicht verändert werden solle, wurden jetzt an den Schulen des Bundeslandes Berlin neue religiöse Freiräume geöffnet.

Die Mutter eines schulpflichtigen Sohnes in Berlin wollte ihren Augen nicht trauen, als ihr Sohn vergangene Woche ein Schreiben der Senatsverwaltung mit nach Hause brachte, dass alle Schülerinnen und Schüler erhalten hatten. Auf diesem Blatt stand:

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Senatsverwaltung für Bildung hat sehr kurzfristig entschieden, dass ab sofort für evangelische Schülerinnen und Schüler neben dem Reformationstag auch der Buß- und Bettag ganztägig unterrichtsfrei ist. Damit haben nur die evangelischen Schülerinnen und Schüler auch am Mittwoch, dem 18.11.2009 ganztägig unterrichtsfrei. Die Freistellung an diesem Tag gilt nicht als Fehltag.
Die Freistellung an dem Tag ist ein Recht, und natürlich keine Pflicht. Wenn eine evangelische Schülerin bzw. Schüler an dem Tag zur Schule kommen möchte, ist er oder sie herzlich willkommen."

Die Mutter ist verärgert: „Mein Sohn hat inzwischen mitgeteilt, dass etwa die Hälfte der Kinder seiner Klasse an diesem Tag nicht zur Schule kommen wird. Somit ist dann auch wohl kein vernünftiger Unterricht mehr möglich. Ich meine, eine Beschäftigungstherapie braucht mein Kind auch nicht.
Wir haben für uns beschlossen, unseren Sohn nun am 10. Dezember (Tag der Menschenrechte) und am 21. Juni (Tag des Humanismus) zu Hause zu behalten und das Fernbleiben auch so der Schule zu erklären.“

Wie diese Privilegierung der Religiösen von den säkularen Mitschülern wahrgenommen wird, ist deutlich. „Bei den Kindern geht es natürlich nicht um büßen und beten, sondern die freuen sich, dass sie einen freien Tag bekommen. Und: Dankeschön, liebe Kirche! Und: Ätsch, ihr anderen kriegt nicht frei! Auch ein psychologischer Trick, um Kinder für sich zu gewinnen. Unser Sohn jedenfalls findet das ärgerlich, dass die nun frei kriegen und er nicht. Eine Strafe für: Nicht in der Kirche sein?“ Die Eltern wollen das so auch nicht hinnehmen: „Für uns ist jedenfalls das Fernbleiben unseres Sohnes von der Schule zunächst am 10. Dezember beschlossene Sache.“

Gleichbehandlung der Konfessionen

Diese neue Regelung verweist auf die bereits bestehenden Regelungen der Schulpflicht und der Möglichkeiten der Unterrichtsbefreiung.

Die Senatsverwaltung für Bildung schreibt in ihrem Schulkalender: „Auch die Befreiung vom Unterricht ist nur in wichtigen Gründen möglich. Welche Gründe dies sein können, an welchen Feiertagen der jeweiligen Religionsgemeinschaften die Schüler frei haben und wie Entschuldigungen bei Schulversäumnissen erfolgen müssen ist in der AV Schulpflicht geregelt.“

Seit dem 3. November wurden diese Ausführungsbestimmungen durch eine Verwaltungsvorschrift geändert, so dass es jetzt heißt: "Neu: Für evangelische Schülerinnen und Schüler besteht künftig am Reformationstag (31. Oktober) und am Buß- und Bettag keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Das betrifft schon den diesjährigen Buß- und Bettag am 18.11.2009. Außerdem wird am Epiphaniasfest (6. Januar) auf Antrag eine zweistündige Unterrichtsbefreiung zum Besuch der Kirche gewährt. Diese Regelung wurde aus Gründen der Gleichbehandlung der Konfessionen getroffen. Ihre Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten bzw. die mindestens 14 Jahre alten, religionsmündigen Schüler können sich auch an diesen Tagen für den Schulbesuch entscheiden. Die jeweilige Entscheidung sollte zweckmäßigerweise der Schule mitgeteilt werden.“

Initiative der evangelischen Landeskirche

Wie die Evangelische Landeskirche auf Anfrage bestätigte, kam diese Ergänzung der Verwaltungsvorschrift auf Initiative der Landeskirche zustande. Aus Sicht der Landeskirche wird damit Art. 4 GG (Freiheit der Religionsausübung) auch für evangelische Schüler gewährleistet. Zu der Frage, ob diese Unterrichtsbefreiung auch für humanistische Schüler an deren Gedenktagen gelten sollte, hat die Landeskirche jedoch keine Meinung und beschränkt die Absicht der Gleichstellung ausschließlich auf evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schülerinnen und Schüler.

Anhebung der Privilegierungen

Bemerkenswert ist dabei, dass die innerkirchliche/religiöse „Religionsmündigkeit“ es den Schülern erlaubt, sich ab dem vierzehnten Lebensjahr an diesen Tagen vom allgemeinen Unterricht für alle - wie Deutsch, Mathematik oder Biologie, abzumelden -, ist eine eigenartige Übertragung religiöser Bestimmungen auf das staatliche Recht.

In der Alternative, diese religiösen Privilegierungen entweder abzusenken – Schulpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen -, oder die der noch größten Religionsgemeinschaft angehörigen Schüler ebenfalls in der Privilegierung anzuheben – und damit den Schulunterricht für die übrigen Schüler ad absurdum zu führen – hat sich der Senat für die Ausweitung entschieden.

Unterrichtsbefreiungen

In der AV Schulpflicht wird ausführlich beschrieben, welche Unterrichtsfreie Tage für die Schüler bestehen, die einer Religionsgemeinschaft angehören:

- Evangelische Schüler: 31. Oktober (Reformationstag) und Buß- und Bettag.
- Katholische Schüler: 6. Januar (Fest der Erscheinung des Herrn), Fronleichnam (am Donnerstag nach Trinitatis) und 1. November (Allerheiligen).
- Jüdische Schüler: Rosch Haschana (Neujahr, 2 Tage), Jom Kippur (Versöhnungstag, 1 Tag), Sukkot (Laubhüttenfest, 1 Tag), Schemini Azeret (Schlussfest, 1 Tag), Pessach (Passahfest, 4 Tage), Schawuot (Wochenfest, 2 Tage).
- Muslimische Schüler: Erster Tag des Ramadanfestes (Seker Bayrami/Idul Fitr, 1 Tag), Erster Tag des Opferfestes (Kurban Byrami/Idul Adha, 1 Tag).

Schüler anderer Religionen: Sind für ihre Feiertage auf Antrag zu beurlauben.

Zusätzlich zu diesen Regelungen gilt:

- Für die Teilnahme an Gottesdiensten sind Schüler „in der Regel bis zu zwei Stunden vom Unterricht zu befreien“.
- Jüdische Schüler und Mitglieder der Gemeinschaft der Sieben-Tags-Adventisten sind ggf. auf Antrag vom Schulbesuch am Sonnabend zu beurlauben.
- Evangelische und katholische Schüler sind für kirchliche Orientierungs- und Rüsttage zu beurlauben.
- Schüler der Sekundarstufe I und II soll zur „Teilnahme an den Kirchentagen ihres Glaubens eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts für die Dauer des Kirchentages gewährt werden.

Generell gilt, dass vom Unterricht nur befreit werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und um das Selbstbestimmungsrecht der Eltern gleich auf die genehmigten Tage und Bekenntnisse zu begrenzen, heißt es in Punkt 5 (2) der Ausführungsvorschriften warnend: „Ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis allein ist kein wichtiger Grund, der eine Befreiung rechtfertigt.“

Stellungnahmen

Die Senatsverwaltung für Bildung war nicht bereit, Auskunft zum Werdegang der neuen Verwaltungsvorschrift zu übermitteln. Somit konnte sie auch nicht erläutern, warum weltanschauliche Gedenktage der Säkularen bei der Aktualisierung der Vorschrift nicht gleichzeitig berücksichtigt wurden.

Der Humanistische Verband Berlin, mit rund 48.000 teilnehmenden Schülern in Humanistischer Lebenskunde der weltanschaulich am stärksten positionierte säkulare Verband Berlins, ist verwundert über die Entscheidung der Senatsverwaltung, dem Schulkalender weitere religiöse Feiertage hinzuzufügen und damit die Trennung der Schülerschaft entlang religiöser Linien zu forcieren. „Anstatt Schule als gemeinsamen Lebensraum aller Schülerinnen und Schüler zu gestalten, erlangen religiösen Orientierungen so eine immer größere Bedeutung für das erfahrbare Zusammenleben in der Schule. Dies ist ein klarer Eingriff in die Neutralität der Schule, in der religiöse Orientierungen auf diese Art immer stärker in den Vordergrund treten und den Schulalltag beeinflussen. Ein regulärer Unterricht ist mit der wechselnden Abwesenheit von Schülern deutlich schwerer zu gestalten.“

Der Humanistische Verband Berlin gibt den Vertretern der einzelnen Konfessionen darüber hinaus zu bedenken, "dass eine Befreiung Ihrer Schüler nicht im Sinne eines toleranten und offenen Schulalltags ist. Für einen solchen sind Begegnung und Austausch entscheidend, nicht aber Abwesenheit und religiöse Abgrenzung.“

Der Verband hatte bereits erst vor kurzem erklärt dass er weder einen Bedarf für zusätzliche muslimische oder jüdische Feiertage im Schulkalender sehen würde, aber auch keinen Bedarf für einen säkularen Feiertag – wie einen Evolutionstag -, erkennen könne.

C.F.

http://hpd.de/node/8259?page=0,0

Missionierung durch "Bibel-Wettbewerbe"

Autor: martin | Datum:
Zitat: SCHWERIN. (hpd) Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat zum Jahresbeginn unter der Schirmherrschaft des Bildungsministers einen landesweiten „Bibelwettbewerb für Schülerinnen und Schüler“ ausgeschrieben: „Voll das Leben – Bibel heute 2010“.

Träger des Wettbewerbs ist ein „Arbeitskreis Bibelwettbewerb“ beim Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Stiftung Bibel und Kultur Stuttgart und dem Niederdeutschen Bibelzentrum St. Jürgen in Barth. Im Arbeitskreis arbeiten Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), der Mecklenburgischen und der Pommerschen Bibelgesellschaften und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

„Preiset mit mir den HERREN und lasset uns seinen Namen erhöhen“

Das Anliegen der Stiftung Bibel und Kultur Stuttgart ist eindeutig: „Die Stiftung will die Geltung der Bibel im öffentlichen Bereich fördern. Die Stiftung verleiht jährlich einen Preis an eine Persönlichkeit, die in ihrem Werk biblische Themen und Inhalte künstlerisch umsetzt und diese damit auf neue Art einer breiten Öffentlichkeit nahe bringt. Ein jährlich in einem Bundesland ausgeschriebener Schüler- und Jugendwettbewerb fördert darüber hinaus auf kreative Weise die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Bibel unter Kindern und Jugendlichen.“

Die Ausschreibungsunterlagen des Bildungsministeriums wurden im Dezember 2009 über die Schulämter an die Schulen verteilt. Nach 1997 und 2000 fand er im Jahr 2003 zum dritten Mal statt. 2006 hieß das Thema des „landesweiten Bibelwettbewerbs: „Steine, Steine? Steine! Wenn Steine reden könnten...". Nach Angaben der Pommerschen Landeskirche rechnet das Ministerium damit, dass sich dieses Jahr etwa 1.500 Schülerinnen und Schüler beteiligen werden.

Weniger als ein Viertel Kirchenmitglieder

Der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder von Mecklenburg beläuft sich (nach Angaben der EKD zum 31.12.2007) auf 17,3 % der Bevölkerung. Katholiken sind rund 5 % der Bevölkerung.

Rund 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern nehmen, nach Angaben der Landeskirchen und des Erzbistums Berlin, am Religionsunterricht teil. Der Religionsunterricht, der evangelisch oder katholisch angeboten wird, ist in den allgemeinbildenden Schulen ein ordentliches Unterrichtsfach. Den Schülerinnen und Schülern ist freigestellt, alternativ das Fach Philosophieren mit Kindern bzw. Philosophie zu wählen.

Die Kirchen sind dankbar, dass die politischen und bildungspolitischen Verantwortungsträger in den verschiedenen Bereichen die Bedeutung des Religionsunterrichtes sehen und würdigen.

Henry Tesch (CDU), Lehrer für Deutsch und Geschichte, (derzeit beurlaubter) Schulleiter des Gymnasium Carolinum Neustrelitz, Bürgermeister der Gemeinde Roggentin, seit 07.11.2006 Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, derzeitiger (2009) Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), hatte anlässlich des Beginns seiner Präsidentschaft erklärt, „er werde den eingeschlagenen Reformkurs zur Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich nachhaltig unterstützen und die bis 2010 im Vordergrund stehenden Schwerpunktthemen frühkindliche und berufliche Bildung konsequent weiterentwickeln.“

Persönliche Ansprache und Einladung

Als Bildungsminister des Landes spricht er auf dem Informationsflyer (mit nettem Portraitfoto) die Schülerinnen und Schüler persönlich an:

„Liebe Schülerinnen und Schüler,
als Schirmherr des 5. Bibelwettbewerbs unter dem Motto „BIBEL HEUTE“ an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern möchte ich Euch ganz herzlich zur Teilnahme einladen.
Wenn Ihr die Bibel zur Hand nehmt und in ihr lest, erfahrt ihr viel über den Ursprung unseres Verhaltens, unserer Gewohnheiten und unseres Lebensablaufes. Ihr werdet merken, wie spannend es ist zu erfahren, wie stark die Bibel unser menschliches Denken und Handeln, unsere Sprache und unser Recht, unsere Wissenschaft und unsere Kunst geprägt hat. Deshalb lasst Euch einladen über die gestellten Themen nachzudenken und sie nach Euren Vorstellungen in einen Beitrag umzusetzen. Ich jedenfalls wünsche Euch hierbei sehr viele gute Ideen und viel Freude bei der Gestaltung der Beiträge.“
Henry Tesch
Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Und unter der Überschrift BIBEL HEUTE folgt:
> Zum Wettbewerb seid ihr alle eingeladen, egal wie alt ihr seid oder in welcher Schule ihr lernt.
> Ihr könnt Einzelarbeiten abgeben oder in einer Gruppe arbeiten.
> Auch wer eine Berufsschule besucht, kann sich beteiligen

Die Themen entsprechen in keinem Fall den Wesensmarkmalen eines weltanschaulich neutralen Staates und dem Sachverständnis eines weltanschaulich neutralen Bildungsministeriums.

THEMENBEREICH 1: BEGINN DES LEBENS > Schöpfung erleben > Staunen und Entdecken > Zukunft gestalten
THEMENBEREICH 2: LEBENSGESCHICHTEN > Aus der Bibel leben > Kirchengeschichte > Personen der Bibel
THEMENBEREICH 3: FÜR EINANDER LEBEN > Familie > Schule und Beruf > Umfeld und Gesellschaft
THEMENBEREICH 4: SINN DES LEBENS > Leben ist mehr > Erfülltes Leben > Biblische Perspektive



Das Einfachste: Ein Kind missionieren

In der evangelikalen Bibelschule Beatenberg in der Schweiz ist man bereits seit mehr als dreißig Jahren mit einem „Bibelwettbewerb“ aktiv und weiß, worum es geht. Die Erfahrung der Missionsschule besagt: „65% aller Menschen wenden sich im Alter von 3 bis 20 Jahren Jesus Christus zu! Danach nimmt die Bereitschaft massiv ab, die gute Nachricht anzunehmen. Gerade noch 14% aller Leute über 30 kehren zu Gott um. Ruben A. Torrey schrieb dazu: "Das beinahe Einfachste, das wir in dieser Welt tun können, ist ein Kind im Alter zwischen 5 und 10 Jahren zu Jesus Christus zu führen." Diesem wichtigen Auftrag weiss sich unser Team im Bibelwettbewerb verpflichtet.“

Es Bibelwettbewerbt an vielen Orten

In Norden Deutschlands steht dieser Wettbewerb auch nicht alleine, da zeitgleich die Jugendkirche des Erzbistums Berlin einen Lego-Bibelwettbewerb mit Videos ausgelobt hat (die auf einem You-Tube-Channel gezeigt werden). Zur Bundesgartenschau 2009 in Schwerin hatte es einen Geschichtenwettbewerb des Erzbistums Hamburgs zur Bundesgartenschau gegeben: „Bibel, Wasser und „Kirche am Ufer“. 2008/2009 hatte die Stiftung Bibel und Kultur einen Bibelwettbewerb „Heimat 2.0“ veranstaltet (Schirmherr: Der Ministerpräsident), der dem Mecklenburgisch-Vorpommerschen Wettbewerb konzeptionell bis auf I-Tüpfelchen gleicht. 2003 war der gleiche Bibelwettbewerb „Bibel heute“ in Sachsen, ebenfalls von der Stiftung Bibel und Kultur, den Kirchen und dem Kultusministerium.

Darauf ist Verlass: Bestellt die CDU das Kultusministerium gibt es auch einen Bibelwettbewerb. Das ist anscheinend so sicher wie das „Amen" in der Kirche. 2007 gewann eine Hamburger Schule den Bibelwettbewerb der Nordelbischen Kirche „Bibelaktuell - Liebesgeschichten der Bibel“ und aktuell gibt es im Saarland „himmelweit offen – der Bibelwettbewerb 2009/2010“ (Schirmherrschaft Ministerpräsident Müller).

http://hpd.de/node/8588?page=0,0

Missionierung im "Ethik"-Unterricht

Autor: martin | Datum:
Zitat: Wie im aktuellen Newsletter der Giordano Bruno Stiftung zu erfahren ist, haben sich die Psychologin Elke Held und der Philosoph Michael Schmidt-Salomon dazu entschlossen, ihren gemeinsamen Sohn vom Ethikunterricht abzumelden, weil dieser ein getarnter katholischer Religionsunterricht ist.

Aus gesetzlicher Sicht dürfen sie das im Grunde nicht, weil Kinder in den meisten Bundesländern dazu verpflichtet sind, entweder einen Ethik- oder einen Religionsunterricht zu besuchen. Allerdings darf die betreffende Schule auch keinen Ethikunterricht anbieten, in dem katholische Propaganda verbreitet wird. Aus diesen Grund legen es die beiden darauf an und sind bereit, einen Rechtsstreit bis auf die europäische Ebene zu führen, wenn es nötig ist.

Insofern kann ich meinem Aufruf an Schüler, sich für das Abhängen der Schulkreuze einzusetzen (wie ich das ausgerechnet in meinem Abiturjahr selbst getan hatte) einen weiteren Aufruf anschließen: Eltern sollten darauf achten, dass Ethikunterricht wirklich säkularer Ethikunterricht ist und nicht, wie so oft, getarnter Religionsunterricht. Trifft das nicht zu, geht von der Schule ein offener Rechtsbruch aus, der bekämpft werden kann und der bekämpft werden sollte. Wenn Ihnen dazu die Mittel fehlen, wenden Sie sich an den Bund für Geistesfreiheit, an den IBKA oder an die Giordano Bruno Stiftung und fragen Sie nach Rechtsbeistand. Da lässt sich in der Regel etwas tun.

Ich empfehle den ganzen Brief von Schmidt-Salomon und Elke Held an die Schule ihres Sohnes zu lesen. Die dortige Argumentation lässt sich bequem für eigene Briefe an die Schulleiter der eigenen Kinder einsetzen.

(http://feuerbringer.com/2010/01/23/schmidt-salomon-meldet-sohn-vom-ethikunterricht-ab/#more-3094)

Moslem dürfen sich für Schlachtfest freinehmen

Autor: martin | Datum:
Bei Moslems gibt es zwei zentrale Feiertag: Das Ramadanfest zum Feiern des Endes der Fastenzeit; und das Opferfest, dass an "die Bereitschaft Abrahams, auf Gottes Wunsch hin seinen Sohn Ismael zu opfern" erinnert, wie das Hamburger Abendblatt schreibt. Dafür dürfen sich muslimische Schüler frei nehmen:
Zitat: Muslimische Schüler in Hamburg können anlässlich des Ramadanfestes und des Opferfestes auf Wunsch jeweils einen Tag schulfrei bekommen.

In Hamburgs Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gewähren das Bildungs- und das Kultusministerium Schülern ebenfalls Schulfrei für das Zelebrieren ihrer religiösen Feste.

(abendblatt.de/hamburg/schule/article1667272/Schulfrei-fuer-die-Religion.html)

Auf wissenrockt.de erfährt man die Einzelheiten:
Zitat: Es soll daran erinnern, dass die Figur des Propheten Ibrahim (Abraham) bereit gewesen sei, auf den Wunsch eines Gottes seinen Sohn Ismael zu töten. Es ist das höchste Fest in der islamischen Religion. Vergleichbar mit der biblischen Schilderung sind gläubige Muslime davon überzeugt, dass dieser Gott Ibrahims Bereitschaft zur Tötung des eigenen Kindes als Vertrauensbeweis akzeptierte und ihm Einhalt gebot. Ibrahim und sein Sohn Ismael töteten daraufhin aus Dankbarkeit einen Widder.

Für jeden gläubigen Muslim weltweit ist es eine Pflicht, an diesem Tag ein Tier zu töten. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs schreibt: “Das Tier, das geopfert werden soll, sollte das gesundeste, das makelloseste und das beste Tier sein.” Voraussetzung ist, dass sich Muslime den Eigentumserwerb an dem Tier finanziell leisten können und das Tier mindestens ein Jahr alt ist. In der Regel werden im Rahmen dieses Rituals nur Paarhufer geschlachtet, wobei sie mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet werden, um das rückstandslose Ausbluten des Tieres zu gewährleisten. Das Fleisch des Tieres soll anschließend auch unter Armen und Hungrigen verteilt werden.

(wissenrockt.de/2010/10/19/schulfrei-im-november-so-einfach-gehts/)

Tierausbeutung und Religion gingen ja schon immer Hand in Hand, im Islam nicht anders als im Christentum, Judentum oder östlichen Religionen (siehe auch "Fleisch, in dem noch Blut ist. Wie Juden und Moslems zu Nichtmenschen stehen"). Und da Religion so etwas tolles ist, werden so auch Moslems unterstützt, ihrem religiösen Wahn entsprechend Tiere zu ohne Betäubung umzubringen (was mit Betäubung selbstverständlich nicht besser wäre). Auf den Vorschlag, religiöse Feiertage sinnvoll zu widmen (z.B. als Evolutionstag oder Charles-Darwin-Tag) geht die Politik nicht ein. Wozu auch eine Förderung von Wissenschaft, wenn man stattdessen archaische Rituale von Wüstennomaden unterstützen kann, die nicht einmal mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind (und das will etwas heißen).

Re: Moslem dürfen sich für Schlachtfest freinehmen

Autor: michael j | Datum:
> Auf den
> Vorschlag, religiöse Feiertage sinnvoll zu widmen (z.B. als
> Evolutionstag oder Charles-Darwin-Tag) geht die Politik ein.

Tut sie das? Oder fehlt da ein "nicht"?

Re: Moslem dürfen sich für Schlachtfest freinehmen

Autor: martin | Datum:

> Tut sie das? Oder fehlt da ein "nicht"?

Nein bzw. ja, da fehlte das "nicht".