PS:
> ich hoffe, hier wird nicht gleich wieder gelöscht/manipuliert.
Typisch dümmliche Hetze. Hier wird nichts manipuliert. Dümmliche Hetze wird allerdings natürlich in der Regel entfernt (es sei denn, wie hier, wenn es mal wieder nötig ist, die Hetzer vorzuführen), rassistische, faschistische, speziesistische, theistische usw. (wer etwa wie Du von "Schlachtvieh" oder "Niggern" spricht, kann wohl kaum erwarten, daß so etwas toleriert wird) - das verstehst sich von selbst. Jedenfalls für Leute, die nicht ethisch minderbemittelt sind.
so etwas zu monieren, dürfte es einiges zu tun geben.
Ja, wahrscheinlich, aber sollte jemand die beiden Plakate links und rechts durch Darstellungen getöteter Schweine auf der einen und getöteter KZ-Häftlinge auf der anderen Seite ersetzen, wird er sich logischerweise vor Gericht verantworten müssen.
Sollte es sich dabei um jemanden handeln, der nachweislich sogar bereits Kenntnis von besagtem Urteil hat, würde das wahrscheinlich ebenfalls mit in die Urteilsfindung einfließen. Und nebenbei würde man ihm dann erläutern, wo die Grenze von vergleichenden Analogien und Gleichsetzungen verläuft.
>
> anderes. Falls mal irgendjemand auf die Idee kommen sollte,
> etwa
> so
> etwas zu monieren, dürfte es einiges zu tun geben.
> Ja, wahrscheinlich, aber sollte jemand die beiden Plakate
> links und rechts durch Darstellungen getöteter Schweine auf
> der einen und getöteter KZ-Häftlinge auf der anderen Seite
Oder sollte jemand das eine Plakat durch ein tier-, das andere durch ein kinderpornografisches Bild ersetzen ...
Oder sollte jemand den Cartoon auf eine 3 m lange Spanplatte und diese einem anderen über den Scheitel ziehen ...
> ersetzen, wird er sich logischerweise vor Gericht
> verantworten müssen.
Nö. Mal davon abgesehen, daß das allenfalls in Deutschland gilt - in anderen Ländern wurde selbst die Petakampagne ebenfalls von Gerichten be-, aber nicht verurteilt, in Österrecih zum Beispiel, soweit ich mich erinnere - gibt es (neben Willkürjustiz) noch viele andere Aspekte zu beachten (s.u.).
> Sollte es sich dabei um jemanden handeln, der nachweislich
> sogar bereits Kenntnis von besagtem Urteil hat, würde das
> wahrscheinlich ebenfalls mit in die Urteilsfindung
> einfließen. Und nebenbei würde man ihm dann erläutern, wo die
Interessante Rechtsauffassung.
> Grenze von vergleichenden Analogien und Gleichsetzungen
> verläuft.
Darauf wäre ich mal gespannt. Offenbar hast weder Du noch hat der taz-Autor begriffen, was das Wort "Gleichsetzung" bedeutet. Daß es auch Richter gibt, die das nicht begreifen, liegt nahe. Manche begreifen ja nichteinmal, was Diebstahl heißt ...
Allerdings geht es in dem hier behandelten Urteil doch gar nicht um "Gleichsetzung", "Vergleiche", "Analogien", "Metaphern", "Gleichnisse", "Symbole", "Allegorien", "Metonymien", "Chiffren" oder was auch immer. Während das Landgericht Berlin noch die "Würde von Holocaust-Opfern verletzt" sah, fand das höherrangige Bundesverfassungsgericht das keineswegs, es , sondern sprach von einer "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" der "heute in Deutschland lebenden Juden". Wobei mir nicht klar ist, wie das das Persönlichkeitsrecht anderer als der abgebildeten Personen verletzen kann, aber nunja, im der tatsächlichen Urteilsbegründung (die nebenbei vor Spezisismus nur so trieft) liest sich das natürlich etwas anderes, als die Presse das kolportiert: "Die Kläger seien als Überlebende der Judenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus von den streitgegenständlichen Äußerungen betroffen." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090220_1bvr226604.html) Was, wenn es in ein paar Jahren gibt es keine "Überlebende[n] der Judenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus", die "von den streitgegenständlichen Äußerungen betroffen" sind, mehr gibt?
Wie auch immer: wenn die "getöteten KZ-Häftlinge" in Deiner fiktiven Variante also keine gelben Davidssterne, sondern schwarze, rosa oder rote Wimpel ("Asoziale" wie Prostituierte oder lesbische Frauen; homosexuelle Männer; politische Gefangene) oder vielleicht gelbes-auf-schwarzem Dreieck ("Rasseschänderin") tragen ist das schon mal völlig in Ordnung, n'est pas?
Übrigens: Laut Urteil bedarf es "grundsätzlich einer einzelfallbezogenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem kollidierenden Rechtsgut andererseits" (a.a.O.) ...
Interessant auch: Was dann wohl auch bedeutet, daß Fotos von beispielsweise entsprechen kostümierten/geschminkten Schauspielern, jedenfalls aber Cartoonzeichnungen, nicht darunterfallen.
Fazit: Die Tierausbeutungsapologeten werden wohl weiter damit leben müssen, daß die Tatsachenaussage, daß männliche "Legehuhn"-Küken, Füchse, Nerze usw. vergast werden, bei manchen gewisse Assotiationen weckt, dagegen kommen sie auch mit goebbelsscher Antiveganismushetze nicht an.