> ja, das (vermutlich) aelteste lebensmittelgesetz der welt
> bezieht sich auf ein veganes produkt.
Naja ... vom (potentiell tierkohleraffinierten) Zucker bei "obergärigem Bier" (vgl. Saufnases Zitat) abgesehen, zählt ja bekanntlich z.B. Gelatine für die Filterung nicht als "Zutat" ...
> wenn draufsteht "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot",
> darfs nicht gefiltert werden, weil der brauvorgang ziemlich
> genau spezifiziert ist.
Sicher? Konnte ich beim überfliegen jetzt nicht feststellen. Dafür aber, daß keine Hefe verwendet wird und der Preis nicht mehr als 1 Pfennig pro Maß sein darf - na, sehr vertrauenerweckend ;-) .
"Streng genommen konnte und kann also Bier nicht nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut werden." (a.a.O.)
das "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot" bezieht sich auf die zutaten. da hefe sowieso in der luft ist, damals aber noch nich in dieser wirkung bekannt war, wird es heute als legitim angesehen, hefe zum bier zu geben.
"gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot" sagt also aus, dass kein zucker oder so reinkommt, nur hefe, gerstenmalz, hopfen und wasser