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Deutsches Biersteuergesetz

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 6

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Deutsches Biersteuergesetz

Autor: Saufnase | Datum:
Auszug:

Zitat: 1. Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gestenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
2. Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr- Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.
7. Auf Antrag kann im einzelnen Fall zugelassen werden, daß bei der Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen wird.
. Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keinerlei Verwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausgebrauch herstellen (Hausbrauer)


http://www.bierszene-landshut.de/Bier/Lexikon/Reinheitsgebot/body_reinheitsgebot.html

Re: Deutsches Biersteuergesetz

Autor: plenocervix | Datum:
23. 4. 1516 iin ingolstadt

http://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot

ja, das (vermutlich) aelteste lebensmittelgesetz der welt bezieht sich auf ein veganes produkt.

Re: Deutsches Biersteuergesetz

Autor: Achim Stößer | Datum:
> ja, das (vermutlich) aelteste lebensmittelgesetz der welt
> bezieht sich auf ein veganes produkt.

Naja ... vom (potentiell tierkohleraffinierten) Zucker bei "obergärigem Bier" (vgl. Saufnases Zitat) abgesehen, zählt ja bekanntlich z.B. Gelatine für die Filterung nicht als "Zutat" ...

Achim

Re: Deutsches Biersteuergesetz

Autor: plenocervix | Datum:
wenn draufsteht "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot", darfs nicht gefiltert werden, weil der brauvorgang ziemlich genau spezifiziert ist.

liebe gruesse

Re: Deutsches Biersteuergesetz

Autor: Achim Stößer | Datum:
> wenn draufsteht "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot",
> darfs nicht gefiltert werden, weil der brauvorgang ziemlich
> genau spezifiziert ist.

Sicher? Konnte ich beim überfliegen jetzt nicht feststellen. Dafür aber, daß keine Hefe verwendet wird und der Preis nicht mehr als 1 Pfennig pro Maß sein darf - na, sehr vertrauenerweckend ;-) .

"Streng genommen konnte und kann also Bier nicht nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut werden." (a.a.O.)

Achim

Re: Deutsches Biersteuergesetz

Autor: plenocervix | Datum:
ja, die auslegung ist heute anders.

das "gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot" bezieht sich auf die zutaten. da hefe sowieso in der luft ist, damals aber noch nich in dieser wirkung bekannt war, wird es heute als legitim angesehen, hefe zum bier zu geben.

"gebraut nach dem bayrischen reinheitsgebot" sagt also aus, dass kein zucker oder so reinkommt, nur hefe, gerstenmalz, hopfen und wasser