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antiSpe Fragen und Antworten:
Freilandhaltung

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 6

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Freilandhaltung

Autor: katrin w. | Datum:
hi,
könnt ihr mich sagen, wie viel platz hühner in der freilandhaltung konkret haben. seriöse quellen wie gesetzestexte wären supi. ich brauche das für meine facharbeit und finde über google leider nichts.

liebe grüsse
katrin

Re: Freilandhaltung

Autor: katrin w. | Datum:
supi, das hat meine Fragen beantwortet! Danke, Tanja!

Re: Freilandhaltung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Wobei allerdings zu berücksichtgen ist, daß diese Vorschriften Makulatur sind, nur ein Bruchteil der Hennen nutzt in der Praxis tatsächlich den Auslauf.

Achim

Re: Freilandhaltung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Warum in die Ferne schweifen ;-) : http://antispe.de/txt/hennenhaltungsformen.html. Die "Neuregelungen" bezüglich Käfighaltung (550 cm² bis 2006, 750 bis 2011, ab 2007 1100 für neue) fehlen zwar (wird sich ja ggf. auch wieder ändern), aber die Werte für "Freiland" sind gleich geblieben.

Die eigentlichen gesetzestexte regeln allerdings noch weit mehr, etwa die Beleuchtung, die Größe der Durchgangsöffnungen, den Abstand der Sitzstangen von der Wand etc. ...

Achim

Biohaltung weniger Platz als Freilandhaltung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Was mir übrigens kürzlich erst aufgefallen ist, ist, daß für "Freilandhaltung" 10 qm pro Huhn vorgeschrieben sind - für "Biohaltung" aber nur 4 qm.

Glaubt einem wahrscheilich keiner, und die tolle Einumerierung:
0 Öko
1 Freilandhaltung
2 Bodenhaltung
3 Käfighaltung
suggeriert ja auch gegenteiliges. Also habe ich mal bei Bioland nachgefragt:

Zitat:
In der Tat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der "Freilandhaltung" und der ökolgischen Legehennenhaltung.
Gemäß der EG-Öko-Verordnung (2092/91) ist für Legehennen eine Auslauffläche von mind. 4 qm vorgeschrieben. Dabei darf die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro ha fläche und Jahr nicht überschritten werden, um eine Stickstoffanreicherung im Boden zu verhindern. Die gleichen Flächenanforderungen für den sog. Grünauslauf gelten für die Bioland-Legehennenhaltung.

Darüber hinaus sind Bioland-Legehennenhalter verpflichtet, einen überdachten Außenklimabereich (Wintergarten/Schlechtwetterauslauf) für ihre Tieren einzurichten. Diesen Wintergarten in einer Mindestgröße von 1/4 der begehbaren Stallfläche können die Legehennen ganzjährig nutzen.

(Meine Hervorhebung.) Fazit: tatsächlich ist für "Freilandhaltung" mehr vorgeschrieben, was den "Auslauf" angeht, als für "Biohaltung" (der Rest der Ausführungen ist ja nur Blabla).

De facto ist also "Biohaltung" eine Bodenhaltung (wobei es natürlich theoretisch auch "Bio-Freilandhaltungen" geben kann, wenn sowohl die "Freiland"-Werte bezüglich der Fläche als auch die "Bio"-Randbedingungen eigehalten werden).

Achim