Ich brauche grad dringend neue Schuhe und überlege ob ich bedenkenlos welche, die nicht mit dem "Leder-" bzw. "beschichtetes Leder"-Piktogramm gekennzeichnet sind, im Einzelhandel kaufen kann. Die Verkäufer versichern mir bei Nachfrage, dass wenn die drei Hauptbestandteile (Obermaterial, Futter und Decksohle, Laufsohle) als Textilien und/oder sonstige Materialien gekennzeichnet sind, die Schuhe vollkommen frei von Tierprodukten seien.
Ich hab nur die Österreichische Schuhkennzeichnungsverordnung gefunden. Wenn jemand die Verordnung der BRD hat/findet, wär das natürlich toll... Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die sich nicht allzu sehr unterscheiden, zumal die Kennzeichnung mit den jeweiligen Piktogrammen gleich zu sein scheint.
Mir kommen ein paar Passagen suspekt vor... ich zitiere mal:
Also werden die Materialien von Zubehör und Verstärkungsteilen nicht gekennzeichnet?
OK, der Teil verwirrt mich... Wenn da ein Symbol für sonstiges Material oder Textil steht, könnte es sich also rein theoretisch auch um 79% Kunststoff und 21% Leder handeln? Möglicherweise sogar mehr, wenn es zwei Materialien gibt, die unter Sonstiges oder Textil fallen und beide weniger als 80% ausmachen?
Da steht nirgends, ob das nun eine andere Bezeichnung hat, die man mit Tierhaut oder anderen Tierprodukten assoziieren würde oder ob das überhaupt gekennzeichnet werden muss. Könnte wohl demnach in jedem Schuh vorhanden sein und das ohne besondere Kennzeichnung.
Wie man sich denken kann, sind laut Textilkennzeichnungsverordnung z.B. "Seide" oder "Wolle" ebenfalls Textilien, die somit hier zum Einsatz kommen könnten.
ist überhaupt nicht beschrieben.
Ich möchte hier erwähnen, dass ich mit dem Lesen von Gesetzestexten und auch Verordnungen manchmal so meine Schwierigkeiten habe, also bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe.
Wie gesagt, wäre die Schuhkennzeichnungsverordnung der BRD hilfreicher für mich, aber ich konnte die einfach nicht finden...
Ich hab nur die Österreichische Schuhkennzeichnungsverordnung gefunden. Wenn jemand die Verordnung der BRD hat/findet, wär das natürlich toll... Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die sich nicht allzu sehr unterscheiden, zumal die Kennzeichnung mit den jeweiligen Piktogrammen gleich zu sein scheint.
Mir kommen ein paar Passagen suspekt vor... ich zitiere mal:
Also werden die Materialien von Zubehör und Verstärkungsteilen nicht gekennzeichnet?
OK, der Teil verwirrt mich... Wenn da ein Symbol für sonstiges Material oder Textil steht, könnte es sich also rein theoretisch auch um 79% Kunststoff und 21% Leder handeln? Möglicherweise sogar mehr, wenn es zwei Materialien gibt, die unter Sonstiges oder Textil fallen und beide weniger als 80% ausmachen?
Da steht nirgends, ob das nun eine andere Bezeichnung hat, die man mit Tierhaut oder anderen Tierprodukten assoziieren würde oder ob das überhaupt gekennzeichnet werden muss. Könnte wohl demnach in jedem Schuh vorhanden sein und das ohne besondere Kennzeichnung.
Wie man sich denken kann, sind laut Textilkennzeichnungsverordnung z.B. "Seide" oder "Wolle" ebenfalls Textilien, die somit hier zum Einsatz kommen könnten.
ist überhaupt nicht beschrieben.
Ich möchte hier erwähnen, dass ich mit dem Lesen von Gesetzestexten und auch Verordnungen manchmal so meine Schwierigkeiten habe, also bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe.
Wie gesagt, wäre die Schuhkennzeichnungsverordnung der BRD hilfreicher für mich, aber ich konnte die einfach nicht finden...