> Zunächst muss für das Lebensinteresse ein Leben vorliegen.
> Gemäß den üblichen Definitionen "lebt" etwas, wenn es einen
> Stoffwechsel hat und sich reproduziert. Das hat der Eimer
> Wasser nicht, die Pflanze hingegen schon. Sonderfälle wie
> Viren, die sich ohne Stoffwechsel durch unfreiwillige
> Hilfestellung anderer Lebewesen fortpflanzen lass ich mal
> außen vor.
>
> Also stellt sich die Frage nach dem Lebensinteresse
> (=Überlebenswillen) zwangsläufig nur Lebewesen, oder?
> Insofern scheitert die Prüfung, ob der Eimer Wasser
> Lebensinteresse hat, schon eine Stufe vor der Prüfung, ob die
> Pflanze eines hat.
Hallo.
Ja, wäre aber irrelevant, meiner Einschätzung nach: Selbst wenn dieser Eimer Wasser ein Lebewesen wäre, hätte er kein Lebensinteresse. :-)
> > > Wieso also sollten rein funktionale Faktoren wie ZNS ein
> > > Lebensrecht begründen, und eine zelluläre Organisation
> > nicht ?!
> >
> > Aus (Lebens)interesse folgt das (Lebens)recht. Das ist meines
> > Wissens der zentrale Tierrechtsstandpunkt.
>
> Kommt drauf an. Manche definieren das über die
> Leidensfähigkeit (und kommen bei Schwämmen schnell in eine
> Sackgasse, ähnlich bei den immer noch gerne zitierten
Welche Sackgasse könnte bei Schwämmen zur Gefahr werden?
Schwämme können nicht leiden, zählen nicht zur "ethischen Gemeinde"; sie gehören nach Joan Dunayer nicht zu den "animals".
>
http://veganismus.de/vegan/faq-rechtfertigungsversuche.html#pflanzenrechte
>
> Diesen Text halte ich für die einzige gangbare Argumentation
> in dieser Hinsicht. Wobei ihn leider die Schreihälse, die
Als Kritikpunkt an dieser Quelle wäre höchstens anzumerken, dass der Ansatz leider vielleicht etwas zu funktionalistisch ist. Es wird quasi postuliert, dass alles, was in der Natur vorkommt, eine Funktion hat - und auch nur wegen dieser Funktion so ist, wie es ist. Aber dieser Gedankengang ist mittlerweile wohl überholt ...
> > Wenn des weiteren bei einem (tierlichen) Organismus
> > wissenschaftliche Zweifel darüber bestehen sollten, welche
> > Interessen und daraus folgenden Rechte bestehen, sollte
> > dieser natürlich einbezogen werden in die "ethische
> > Gemeinschaft" - solange bis Gegenteiliges bewiesen wäre.
>
> Die Wissenschaft nimmt's leider nicht mit dem in dubio pro
> reo. Im Kommentar von Lorz zum Tierschtzgesetz wird die
> Untersuchung an Bienen erwähnt, nach der Bienen keine
> Schmerzen empfänden. Untersucht wurde die Reaktion, wenn
> einer lebenden Biene die Flügel abgechnitten werden.
Das ist ein großes Missverständnis fürchte ich.
Die Wissenschaft nimmt es sehr wohl sehr ernst mit: in dubio pro reo - aber sie nimmt es leider auch sehr ernst mit der Ideologie des Speziesismus. Nie würden an einem Menschen im Koma irgendwelche schmerzherbeiführenden Experimente gemacht, um herauszufinden, ob dieser in seinem Zustand leiden könne.
Das entsprechende Experiment hätte bei diesen Bienen natürlich nie stattfinden dürfen - egal, wie es nun ablief. Ethische Grundsätze müssen da in (einer fernen) Zukunft vor Forschungsdrang stehen.
> Nun wäre die erste Frage: Sind Nerven in den Flügeln? Die
> wird nicht beantwortet. Analog könnte ein Körperverletzer vor
> Gericht argumentieren, dass sein Opfer beim Schneiden der
> Fingernägel keine Schmerzen empfände und daher gar nicht
> leidensfähig sein.
Es gibt sogar "gescheite" Forscher, die Bienen allein deshalb aus der ethischen Gemeinschaft (die bei ihnen ohnehin speziesistisch definiert ist) ausschließen, weil sie keine Wirbeltiere sind.
> Wie gesagt: Der Abschnitt dazu in den
> "Rechtfertigungsversuchen" ist das einzige universelle
> Argument, das ich kenne - jedenfalls, wenn die religiösen
> oder esotherischen Argumente ausgeklammert werden.
Wie meinst Du das? Gibt es religiöse oder esoterische Argumente, die Du für sinnvoll hältst? ;-)
Grüße,Dirk