Forenübersicht RSS

Aktionen und Kontakte:
BT Petition für Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 6

Hinweis: Momentan können keine Beiträge erstellt werden.

BT Petition für Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Autor: Reina | Datum:

Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Post- und Tk-geheimnis sowie ein bezhalbares Internet zu verteidigen, kann folgende Petition unterschrieben werden:

Bundesttag Petitionsausschuss: gegen Vorratsdatenspeicherung

Auch wenn gute Hoffnung besteht, dass die Beschlusslage des Bundesttages verfassungswidrig ist und ein entsprechendes Gesetz daher wieder gekippt wird.

Re: BT Petition für Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Und inwiefern soll bitte diese Petition das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Post- und Tk-geheimnis", wie Du behauptest, "verteidigen"?

Achim

Re: BT Petition für Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Autor: Reina | Datum:

in dem sie Unwirksamkeit und somit Unangemessenheit der umfassenden TK-Überwachung herausstellt. Diese Petition zielt auf (vorsichtig ausgedrückt) technisch weniger versierte Parlamentarier und versucht diesen bisher völlig vernachlässigten Punkt in die Debatte einzubringen.

Den bloss auf unwirksamen Aufwand und Kosten abzielenden Petitionstext finde ich auch schwach, jedoch hat diese Petition mit bereits 3800 Unterschriften sicher mehr Chancen auf Beachtung, als eine hypothetisch neu aufgesetzte Maqi-Petition...

Re: BT Petition für Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Dann formuliere ich die Frage neu: was soll diese oder irgend eine andere Petition bewirken? Stichwort: Faulpetitionismus.

"Die Parlamentarier" interessiert das wohl so viel wie der sprichwörtliche Sack Reis.

Zu den 3800 Unterschriften: nichtmal 86000 dürften irgendwen interessieren (vgl. Petitionen).

Achim

keine Faulpetition, sondern Wahrnehmung demokratischer Mitbestimmungsrechte

Autor: Reina | Datum:

Der mit gesetzlichen Aufklärungsbefügnissen ausgestattete Petitionsausschuss des Bundestages berät über Bürgereingaben gemäss Art. 17 GG und legt seine Beschlussempfehlungen dann dem Parlament vor. Je mehr Unterschriften öffentliche Petitionen erhalten, desto größeres Gewicht soll ihr im folgenden Verfahren verschafft werden können. Ausserdem erfolgt eine Publikmachung des Anliegens für ein grosses Publikum mit der Gelegenheit, Unterstützer zu finden sowie der Diskusion in einem eigens zur Verfügung gestellten Forum.

Der Petitionsausschuss hat die Funktion eines Seismographen für die Stimmung in der Bevölkerung und dient der Validierung von Gesetzen:

"Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen." [Selbstdarstellung Petitionsausschuss des dt. BT]

Re: keine Faulpetition, sondern Wahrnehmung demokratischer Mitbestimmungsrechte

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Der mit gesetzlichen Aufklärungsbefügnissen ausgestattete
> Petitionsausschuss des Bundestages berät über Bürgereingaben

Jo, und der Osterhase legt bunte Eier. Aber Du kannst uns dann ja im März(?) über das Ergebnis informieren.

Achim