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Produktanfrageforum:
Glockenbrot Bäckerei

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Glockenbrot Bäckerei

Autor: Tanja | Datum:
Diese Bäckerei gehört zu Rewe, bei uns gibt es die Brote im Penny-Markt. Offenbar Volldeklaration, Backfett (weil Rapsöl) ok und der Sauerteig auch; werde mir die Zutatenlisten wegen des Backmittels (was allerdings nicht in allen Broten enthalten ist) dann noch mal genauer ansehen. Natriumacetat ist ein "Natriumsalz der Essigsäure", das könnte also nicht vegan sein, wird sich aber wohl nicht rausfinden lassen, weswegen Brote mit diesem Zusatz (der zumindest - sofern eingesetzt - auf den abgepackten Broten in der Zutatenliste steht) dann wohl nicht in Frage kommen...

Zitat: Sehr geehrte Frau Müller,

es freut uns, dass wir mit unseren Produkten Ihren Geschmack getroffen und Sie als zufriedenen Kunden gewonnen haben. [Anmerkung: ich habe bisher noch keine Glockenbrot-Backwaren gekauft da ich ja noch keine schriftliche Auskunft hatte]
Alle Rohstoffe, die wir unseren Teigen zusetzen werden entsprechend deklariert. Bei verpackten Backwaren können Sie diese auf dem Zutatenverzeichnis finden. Im Bereich unserer Vorkassenbäckereien haben wir als Service für unsere Kunden einen Spezifikationsordner angelegt, in dem für jedes Produkt die entsprechenden Inhaltsstoffe angegeben werden. Nicht
kennzeichnungspflichtige Rohstoffe sind bspw. die technischen Hilfsstoffe, wenn diese keine Allergene enthalten. In unserem Fall das Rapsöl, welches wir als Formenfett verwenden.
Unsere Brote werden mit Natursauerteig ohne den Zusatz von
Milchsäurebakterien hergestellt. Bei einigen hellen Brotsorten wird zusätzlich als Säuerungsmittel Natriumacetat eingesetzt. Sollten bei einigen Produkten Backmittel enthalten sein, werden die Inhaltstoffe ebenfalls mit deklariert. Die Backmittel enthalten als Zusatzstoffe meißt Emulgatoren,
Verdickungsmittel, Traubenzucker und Gluten.
Am 25. November ist die neue Verordnung des Europäischen Parlaments zur Kennzeichnung von Zutaten mit allergenem Potential in Kraft getreten.
Seither werden in Zukunft Inhaltsstoffe mit allergenem Potential
(Milcherzeugnisse, Nüsse, Eiererzeugnisse, etc.) im Zutatenverzeichnis aufgeführt. Zeitgleich ist die sogenannte 25% Klausel gestrichen worden. Früher mussten zusammengesetzte Zutaten die im Endprodukt mit weniger als 25% enthalten nur mit dem Klassennamen gekennzeichnet werden. Bspw.: Marzipan, Schokolade, Marmelade, Nussfüllung etc.. Seit dem 25 November
müssen bei diesen Zutaten auch die einzelnen Inhaltstsoffe angegeben werden. Somit ist diese Verordnung eine deutliche Erleichterung für den
Endverbraucher.

Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehe ich Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Alexander Müller
Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG
Qualitätssicherung

Re: Glockenbrot Bäckerei

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Seither werden in Zukunft Inhaltsstoffe mit allergenem
> Potential
> (Milcherzeugnisse, Nüsse, Eiererzeugnisse, etc.) im
> Zutatenverzeichnis aufgeführt. Zeitgleich ist die sogenannte
> 25% Klausel gestrichen worden. Früher mussten
> zusammengesetzte Zutaten die im Endprodukt mit weniger als
> 25% enthalten nur mit dem Klassennamen gekennzeichnet werden.
> Bspw.: Marzipan, Schokolade, Marmelade, Nussfüllung etc..
> Seit dem 25 November
> müssen bei diesen Zutaten auch die einzelnen Inhaltstsoffe
> angegeben werden. Somit ist diese Verordnung eine deutliche

Naja, ganz so schön, wie sie das darstellen, ist es ja nun nicht, wie wir wissen ...

Achim