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Produktanfrageforum:
Hormonarzneimittel-Zucker

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Hormonarzneimittel-Zucker

Autor: Achim Stößer | Datum:
Meine Anfrage vom 12. Juli:

einige Fragen zum aktuellen "Lebensmittelskandal"
(Hormonarzneimittel-Zucker):

1. In Presseberichten ist von "Zuckersirup", "Zuckerlösung" und
"Glukosesirup" die Rede.
a) diese Süßungsmittel soll - neben "Futtermitteln" - u.a. in "Fruchtsäften" verwendet worden sein. Welche Produkte sind außerdem noch betroffen?
b) Ist dies als Zutat auf allen/einigen/keinem der Produkte deklariert?
c) Falls sie deklariert ist, unter welcher Bezeichnung bzw. welchen Bezeichnungen?

2. Seit Jahren machen wir u.a. darauf aufmerksam, daß Zucker beispielsweise mit Tierkohle raffiniert sein kann. Die Regelungen, nach denen nur ein Teil der für Lebensmittel - erst recht andere Produkte - deklariert werden muß, ist unhaltbar. Fruchtsäfte werden mit Gelatine geklärt, angeblich "rein pflanzliche" Produkte enthalten Honig, Laktose, Molke, Vitamin D aus Lanolin (Wollfett), Hühnereiweiß. Und nun auch noch Hormonarzneimittel. Kürzlich wurde das Verbraucherinformationsgesetz abgelehnt. Werden Sie angesichts der aktuellen Ereignisse eine Gesetzesänderung forcieren, nach der die Verbraucher über die bei der Herstellung von Lebensmitteln und anderen Produkten verwendeten Stoffe (nicht nur die gesetzlich zu deklarierenden Zutaten) informiert werden (und zwar vollständig und ohne vertuschende Tarnbezeichnungen)?

Re: Hormonarzneimittel-Zucker

Autor: Achim Stößer | Datum:
Das BMVEL (Bundesministerium für Verblödung, Einlullen und Lallen?) unantwortete am 19,07.:

>>>
Zitat:
312-0803
Sehr geehrter Herr Stößer,
bei den von Ihnen angesprochenen Lebensmitteln handelt es sich nicht um Fruchtsäfte, sondern um Erfrischungsgetränke, die mit dem in Rede stehenden "Glucosesirup" hergestellt worden sein sollen. Allerdings liegen mir von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bisher keine Mitteilungen vor, das die in der Presse erwähnten Hormone in Erfrischungsgetränken nachgewiesen worden sind.
Die Etikettierung von Lebensmitteln in Fertigpackungen beruht auf
Gemeinschaftsrecht (der sog. Etikettierungsrichtlinie), das die einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen.
Die einzelnen Mitgliedstaaten können das Gemeinschaftsrecht jedoch grundsätzlich nicht eigenständig ändern oder ergänzen oder nationale Sonderregelungen treffen.
Zur Verbesserung der Zutaten-Kennzeichnung hat die Europäische Kommission am

6. September 2001 einen Vorschlag für eine Änderung der
Etikettierungsrichtlinie vorgelegt. Darin ist insbesondere vorgesehen, dass bestimmte Zutaten, die ein allergenes Potential besitzen, unabhängig von ihrem Anteil zwingend im Zutatenverzeichnis anzugeben sind.
Zu den weiteren inhaltlichen Schwerpunkten des Vorschlags zählt die weitgehende Streichung der bisherigen Kennzeichnungserleichterung fürzusammengesetzte Zutaten.

Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag und setzt sich für eine zügige Beratung auf EU-Ebene ein.
Über den Richtlinienentwurf beschließen Ministerrat und Europaparlament im Mitentscheidungsverfahren. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hellwig
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Dr. Wilhelm Hellwig
Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Referat 312
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telf.: +492285294654
Fax: +492289414842
E-Mail: Wilhelm.Hellwig@bmvel.bund.de
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Ob er wohl Politker ist?

Achim