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Produktanfrageforum:
Knorr Gemüsebrühen

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Knorr Gemüsebrühen

Autor: martin | Datum:
Produktübersicht

Zitat: [...]
Ihre folgenden Produkte könnten vegan sein:
verschiedene Gemüsebrühen (insofern nicht offensichtlich unvegan)

Bitte teilen Sie mir mit
welche Zutaten werden verwendet (auch solche, die laut Gesetz keine sind bzw. nicht deklariert werden müssen)?
woraus sind die zusammengesetzten Zutaten zusammengesetzt?
woraus sind die synthetisierten Zutaten synthetisiert (z.B. kann Vitamin D aus Lanolin, Wollfett synthetisiert sein, welches nicht vegan ist)?
welche Produktionshilfsstoffe werden verwendet (auch wenn diese im Endprodukt nicht mehr oder kaum noch vorhanden sind)?
welche entsprechenden Aussagen gelten für die Verpackungsmaterialien (beispielsweise kaseinhaltigen Kleber für die Etikettierung)?
welchen Ursprungs das Natriumglutamat ist?
welche Aromen verwendet werden?
womit der Zucker raffiniert ist?
[...]



Zitat: [...]
wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten. Sie hatten sich an uns gewandt, um eine Sortimentsübersicht zu erhalten über die Produkte, die für Ihre spezielle Ernährung geeignet sind.

Ein besonderer Hinweis auf die Eignung für bestimmte Ernährungsformen wie vegetarisch, vegan oder ohne Alkohol wird bei unseren Produkten nicht gegeben. Auch haben wir uns entschieden, auf die Herausgabe einer listenmäßigen Zusammenstellung unserer Erzeugnisse, die bei bestimmten Ernährungsformen als geeignet angesehen werden, zu verzichten. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass sich gleiche Produktvarianten mit unterschiedlichen Rezepturen im Handel bzw. in den Haushalten befinden, denn wir arbeiten ständig an der Optimierung unserer Rezepturen.

Jedoch gibt Ihnen die Zutatenliste, die durch die Richtlinie 2000/13 europaweit einheitlich vorgeschrieben ist, nähere Informationen über die Zusammensetzung. Grundsätzlich sind alle Zutaten, die zur Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden, in der Zutatenliste aufzuführen. Damit ist eine umfassende Information über die Zusammensetzung des Lebensmittels gewährleistet.

Für einige Klassen von Zutaten können Klassennamen wie "Stärke", "Öl", "Fett" oder "Fisch" verwendet werden. Bei Verwendung von Klassennamen, die sowohl tierische als auch pflanzliche Bestandteile enthalten, ist immer der Zusatz "pflanzlich" oder "tierisch" bzw. die genaue Herkunft wie "Rinderfett" oder "Sonnenblumenöl" erforderlich. Somit ist die Information für eine Ernährung, die z.B. auf dem Verzicht tierischer Lebensmittel beruht, gewährleistet. Die Kennzeichnung des Alkoholzusatzes zu Lebensmitteln erfolgt ebenfalls in der Zutatenliste.

Spuren z. B. tierischer Bestandteile oder von Alkohol aus den verwendeten technologischen Zusatzstoffen, Enzymen oder Aromen werden nicht gekennzeichnet.

Auf dem im Anhang beigefügten Informationsblatt finden Sie eine Übersicht über die in der Etikettierung möglichen Klassennamen sowie die Gruppen technologischer Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.
[...]


Im Anhang befanden sich Anlage I und II der EU-Richtlinie 2000/13.


Zitat: [...]
> Jedoch gibt Ihnen die Zutatenliste, die durch die Richtlinie 2000/13 europaweit einheitlich vorgeschrieben ist,
> nähere Informationen über die Zusammensetzung. Grundsätzlich sind alle Zutaten, die zur Herstellung eines
> Lebensmittels verwendet werden, in der Zutatenliste aufzuführen. Damit ist eine umfassende Information über die
> Zusammensetzung des Lebensmittels gewährleistet.

Genau das ist nach unserer Erkenntnis gemäß dieser Richtlinie leider nicht gewährleistet, da sie laut Art. 6, Abs. 4c diverse Ausnahmen für nicht in der Zutatenliste kennzeichnungspflichtige Zutaten und entsprechende Ausnahmen für zusammengesetzte Zutaten laut Art. 6, Abs. 8 macht; "flüchtige Zutaten", deren "Menge nicht mehr als 5 v. H. des Gewichts des Enderzeugnisses dar[stellt]" (Art. 6, Abs. 5) nicht gekennzeichnet werden müssen und bei Zucker laut Anhang I nicht spezifiziert werden muß, ob er mit Tierkohle raffiniert wurde bzw., da das in Deutschland nicht üblich ist, importiert sein kann (aus Ländern, wo es noch üblich ist).

> Spuren z. B. tierischer Bestandteile oder von Alkohol aus den verwendeten technologischen Zusatzstoffen,
> Enzymen oder Aromen werden nicht gekennzeichnet.

Und diese könnten demnach auch unvegan sein.

Aus diesen Gründen haben wir, ergänzend zu den aus der Zutatenliste offensichtlich erkennbaren Informationen, folgende Fragen, die die Veganität gewährleisten können, zusammengestellt, deren kurze Beantwortung wir daher sehr begrüßen würden:
welche Zutaten werden verwendet (auch solche, die laut Gesetz keine sind bzw. nicht deklariert werden müssen)?
woraus sind die zusammengesetzten Zutaten zusammengesetzt?
woraus sind die synthetisierten Zutaten synthetisiert (z.B. kann Vitamin D aus Lanolin, Wollfett synthetisiert sein, welches nicht vegan ist)?
welche Produktionshilfsstoffe werden verwendet (auch wenn diese im Endprodukt nicht mehr oder kaum noch vorhanden sind)?
welche entsprechenden Aussagen gelten für die Verpackungsmaterialien (beispielsweise kaseinhaltigen Kleber für die Etikettierung)?
welchen Ursprungs das Natriumglutamat ist?
welche Aromen verwendet werden?
womit der Zucker raffiniert ist?
[...]



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