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Produktanfrageforum:
Pulmoll-Bonbons (Kalfany)

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 3

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Pulmoll-Bonbons (Kalfany)

Autor: Liliales | Datum:
Zitat:
vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an unseren Pulmoll Husten- und Halsbonbons.

Wir finden Ihren Einsatz als Tierrechtsorganisation bemerkenswert.



Wir bedauern es sehr auf die von Ihnen gestellten detaillierten Fragen keine

Auskunft geben zu können.



Alle Ihre Anfragen beziehen sich auf die Herstellung der von uns verwendeten

Rohstoffe.

Die Informationen, die unseren Lieferanten uns zur Verfügung stellen bewegen

sich im Rahmen der

gesetzlichen Regelungen, wie z. B. der Richtlinien 2003/89/EG

(Allergenrichtlinie) bzw. 2000/13/EG (Kennzeichnungsrichtlinie).



Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die von der Kalfany Süße Werbung GmbH & Co.

KG vertrieben Bonbons; dazu zählen auch die Pulmoll Bonbons,

den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.



Weitergehende Informationen können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung

stellen, da wir darüber selbst keine gesicherten Erkenntnisse haben.

Mitunter laufen die Fragen auch in den Bereich der Geschäfts- und Prozessgeheimnisse unserer Lieferanten und stehen

uns somit auch nicht zur Verfügung.

Wir hoffen Sie haben Verständnis für unsere Vorgehensweise und verbleiben



Mit freundlichen Grüßen


Was meint ihr, hat es noch Sinn, da weiter nachzubohren - wenn ja, wie?

Re: Pulmoll-Bonbons (Kalfany)

Autor: martin | Datum:

> Was meint ihr, hat es noch Sinn, da weiter nachzubohren -

Nur, wenn du das Gefühl hast, dass die Antwort nicht ganz ehrlich ist. Ansonsten hat es nicht viel Sinn, denn wenn sie die Informationen von den Lieferanten nicht bekommen, können sie sie dir auch nicht geben.

Im Rahmen des Gesetzes

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Wir finden Ihren Einsatz als Tierrechtsorganisation
> bemerkenswert.

Glauben die eigentlich, jemand will solches heuchlerisches Geschleime hören?

> Die Informationen, die unseren Lieferanten uns zur Verfügung
> stellen bewegen sich im Rahmen der
> gesetzlichen Regelungen, wie z. B. der Richtlinien 2003/89/EG

> Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die von der Kalfany Süße
> Werbung GmbH & Co.
> KG vertrieben Bonbons; dazu zählen auch die Pulmoll Bonbons,
> den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ja. Toll. Wann antwortet endlich mal einer "Leider können wir Ihnen keine Auskunft erteilen, da wir uns außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen und unsere illegalen Aktivitäten geheimhalten müssen"?

Hm, interresant wäre ja mal eine Produktanfrage für Matratzen gewesen vor 70 Jahren, um herauszufinden, ob sie mit Haaren von KZ-Häftlingen gefüllt sind. "Die Informationen, die unseren Lieferanten uns zur Verfügung stellen bewegen sich im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen, wie z. B. dem Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146). Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die von und vertrieben Matratzen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen."

Achim