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Produktanfrageforum:
Sind die Firmen verflichtet die Wahrheit zu schreiben?

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 5

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Sind die Firmen verflichtet die Wahrheit zu schreiben?

Autor: Tobias B. | Datum:
müssen unternehmen wenn sie von eine produkanfrage erhalten eigentlich die wahrheit schreiben? ich kann mir gut vorstellen das viele unternehmen aus profitgründen schreiben das die produkte vegan sind um kunden zu gewinnen und um zu zeigen das sie die anfrage ernst nehmen noch ein paar "alibi"nichtvegane produkte aufführen. traut ihr den unternehmen? beispiel beim bäcker wenn dem sein planzliches fett zum bestreichen der bleche ausgeht nimmt er doch tierisches fett welches er nicht angiebt.

oder nicht?

Re: Sind die Firmen verflichtet die Wahrheit zu schreiben?

Autor: Achim Stößer | Datum:
Tobias B. schrieb:
> müssen unternehmen wenn sie von eine produkanfrage erhalten
> eigentlich die wahrheit schreiben? ich kann mir gut

Nein. Daher ist es notwending, die Angaben auf Plausibilität zu prüfen und Falschaussagen öffentlich zu machen.

Achim

Re: Sind die Firmen verflichtet die Wahrheit zu schreiben?

Autor: Kalle | Datum:
Achim Stößer schrieb:
>
> Nein. Daher ist es notwending, die Angaben auf Plausibilität
> zu prüfen und Falschaussagen öffentlich zu machen.
>
> Achim

Plausibel kann vieles klingen, auch wenn es vielleicht nicht stimmt. Die 100%ige Sicherheit wird wohl nur gewährleistet sein wenn man alles selbst herstellt und seine Zutaten selbst anbaut.
Um Aussagen der Hersteller wirklich verifizieren zu können müsste man in die Produktionslinien hineinschauen, sich Warenbestellungen anschauen,...
Das wird wohl kaum möglich sein. Wenn aber natürlich rauskommt, dass es eine Falschaussage gegeben hat, dann muss dementsprechend gehandelt werden.

Bis dann,
Kalle

Re: Sind die Firmen verflichtet die Wahrheit zu schreiben?

Autor: VolkerK | Datum:

Nun,

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagte mein BGB-Professor immer ;-) Hier ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

Zitat: § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Tatbestandsmerkmale:

1. Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils
2. unter Verminderung des Vermögens eines anderen
3. durch Begünstigen eines Irrtums, der auf falschen oder unvollständigen Aussagen beruht

Subsumieren wir mal den Sachverhalt:

Schmitz Backwaren bekommt eine Produktanfrage wegen eines Christstollens, der nicht näher deklariertes Lezithin und einen naturidentischen Aromastoff enthält. Sonst nichts unveganes deklariert. In der Anfrage wird (wie beim Maqi-Baukasten übrigens vorbildlich gemacht) auf den ethischen Hintergrund der Frage hingewiesen und darauf, dass man das Produkt keinesfalls konsumieren würde, wenn es nicht vegan sei.

Schmitz Backwaren antwortet: Das naturidentische Aroma ist banales Vanillin, das Lezithin wird aus Soyabohnen gewonnen. Auch außerhalb der Deklarationspflicht sind keine tierlichen Inhalts- oder Hilfsstoffe im Einsatz, auch nicht bei fertig eingekauften Zutaten wie Orangeat.

Der Sachbearbeiter weiss jedoch, dass das Orangeat in Wirklichkeit aus Gelatine, Aromastoffen und Farbstoff besteht, das Lezithin aus der jeweils billigsten Quelle stammt und außer Vanillin noch ein Dutzend anderer Aromen enthalten ist, deren Herkunft er gar nicht kennt.

Der anfragende Veganer kauft den Christstollen und verzehrt ihn.

Auf den Tatbestand aus § 263 angewandt:

1. Vermögensvorteil: Durch Abnahme des Christstollens gegeben
2. Verminderung des Vermögens: Klar, der Stollen wurde bezahlt
3. Unter Begünstigung eines Irrtums: Der vegane Käufer war im Irrtum über die Eigenschaften der Ware, und das ursächlich durch die vorsätzliche Falschauskunft.

Kann man den Vorsatz nachweisen (was u.U. möglich sein kann, wenn beispielsweise ein verärgerter Zulieferer oder Ex-Mitarbeiter auspackt oder man vielleicht jemanden in die Produktion als Aushilfe einschleusen kann) ist der Tatbestand erfüllt.

Zudem kommt noch Körperverletzung in die nähere Wahl.

Problematisch ist, dass die Gerichte bei einem Christstollen für 2,49 EUR kein Fass aufmachen werden, denn sie dürfen nur den Einzelfall sehen. Die Verbraucherschützer, die sowas global sehen und auch global vor Gericht bringen dürften, sind jedoch noch nicht hinreichend sensibilisiert.

Dabei würde ein groß aufgezogener Fall reichen. Im Ergebnis würden viele Hersteller zwar nicht mehr antworten, aber dann muss man nicht mehr überlegen, warum ;-)

Gruß,
Volker.

Re: Sind die Firmen verflichtet die Wahrheit zu schreiben?

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ich konstatiere: Kühe sind lila.

Achim