In letzter Zeit wird immer wieder nach dem weiteren Verlauf des Tierbefreiungs-Prozesses gefragt, der ja nun schon einige Zeit her ist.
Nachdem das Landgericht Heidelberg in der Berufungsverhandlung das Urteil wegen "Diebstahl" bestätigt hatte, bin ich, wie bereits des öfteren erwähnt (z.B. hier) und auch von der Richterin erwartet in Revision gegangen.
Es ist möglich, wenn auch (da es ein Gericht in einer speziesistischen Gesellschaft ist) unwahrscheinlich, daß das Verfahren in der Revision anders ausgehen wird.
Daher wäre es unverantwortlich gewesen, das Berufungsurteil anzunehmen und die Strafe zu bezahlen oder abzusitzen, ohne die Möglichkeiten einer Revision auszuschöpfen (was zudem als ein "Schuldeingeständnis" ausgelegt werden könnte) und somit nicht die Chance zu einem Freispruch zu nutzen.
Natürlich nicht meinetwegen, da die Strafe gering ausfiel und die Revision die Verfahrenskosten, für die ich selbst aufkommen muß, erhöhen wird. Bei einem weniger bedeutenden Prozeß wäre das, um sich weitere Mühe und Kosten zu ersparen, durchaus denkbar gewesen.
Aber nicht in diesem Fall: es wäre ethisch inakzeptabel, an dieser Stelle - aus rein egoistischen Gründen - aufzuhören, wegen des Signals für die Tierrechte, das ein Freispruch setzen würde: Tierbefreiung ist kein Diebstahl.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam - die Revision ist noch nicht abgeschlossen. Über den Ausgang wird selbstverständlich in der Presse-Rubrik von Maqi berichtet werden.
Achim
Nachdem das Landgericht Heidelberg in der Berufungsverhandlung das Urteil wegen "Diebstahl" bestätigt hatte, bin ich, wie bereits des öfteren erwähnt (z.B. hier) und auch von der Richterin erwartet in Revision gegangen.
Es ist möglich, wenn auch (da es ein Gericht in einer speziesistischen Gesellschaft ist) unwahrscheinlich, daß das Verfahren in der Revision anders ausgehen wird.
Daher wäre es unverantwortlich gewesen, das Berufungsurteil anzunehmen und die Strafe zu bezahlen oder abzusitzen, ohne die Möglichkeiten einer Revision auszuschöpfen (was zudem als ein "Schuldeingeständnis" ausgelegt werden könnte) und somit nicht die Chance zu einem Freispruch zu nutzen.
Natürlich nicht meinetwegen, da die Strafe gering ausfiel und die Revision die Verfahrenskosten, für die ich selbst aufkommen muß, erhöhen wird. Bei einem weniger bedeutenden Prozeß wäre das, um sich weitere Mühe und Kosten zu ersparen, durchaus denkbar gewesen.
Aber nicht in diesem Fall: es wäre ethisch inakzeptabel, an dieser Stelle - aus rein egoistischen Gründen - aufzuhören, wegen des Signals für die Tierrechte, das ein Freispruch setzen würde: Tierbefreiung ist kein Diebstahl.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam - die Revision ist noch nicht abgeschlossen. Über den Ausgang wird selbstverständlich in der Presse-Rubrik von Maqi berichtet werden.
Achim