(Dieser thread ist inzwischen offensichtlich gelöscht worden...)
Den Anfang macht absolut qualifiziert "NewBlue":
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Wer mehr zu den sog. "Tierbefreiern" wissen möchte (wie z.B. das hier), benutzt einfach die Forensuchfunktion.
Sich selbst zu widersprechen ist auch nicht schwer: "weil sie mehr taten als große Worte spucken und sich zu pseudo-helden hochstilisierten". Das er/sie gerade über einen Gerichtsprozess bei dem es über etliche Tierbefreiungen mit dutzenden geretteten Leben geht, kann man ja auch mal schnell außen vorlassen.
Und weiter:
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Ja, gesetzeswidrig. Die armen Gesetze, ob die das auch so schmerzt "gebrochen" zu werden, wie den Hühnern (u. weitern Tieren)?
"Im Rahmen geltender Gesetze" dazu ist auch nichts mehr zu sagen, dazu steht schon was in der Pressemitteilung.
Besonders bezeichnend fand ich auch "Mikados" Freude (ausgedrückt durch einen Grinsling), als sie von der Verurteilung erfuhr: (Datum: 05.06.03 15:52)
Mit dem "Geständig? Nein, ich glaube nicht.", das sie mit anderen Tierausbeutungspropagandisten wie Bernd Bauer gemein hat (statt sich mal zu informieren: http://maqi.de/bilder/befreiungen.html) hat sie sich auch blamiert (naja, wie so manche anderen in dem thread, etwa Garfield, die etwas von "Man sollte Gewalt nicht mit Gewalt bekämpfen und Diebstahl ist zumindest ein schweres Vergehen." daherfaselte.
Und "zufällig" ist dann der Thread verschwunden, jaja ...
Eigentlich wollte ich es in der letzten pM ausführen, dachte mir aber dann, so bescheuert kann eigentlich niemand sein - ein Irrtum:
>>><<< Guido von Steinhagen bei Veggielove 5946.htm
Jaja, GvS hatte schon immer Probleme mit der deutschen Sprache (vgl. "Mörder" http://antispe.de/foren/moerder.html). Immerhin, für das "nicht gerade abchreckend" gibt's die Anwartschaft auf die "Nadel im Misthaufen" ;-)).
Also, für alle Guidos: "Verbrechen" heißt, wie in ziemlich jedem Wörterbuch nachzulesen, allgemein "strafbare Handlung", "Straftat":
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Daß juristisch hier noch zwischen "Verbrechen" (nach deutschem Strafrech - da GvS christlichabendländischer Gutdeutscher ist, sind andere ja für ihn irrelevant) und "Vergehen", also solchen mit mindestens einjähriger Strafandrohung (Österreich: dreijähriger) und solchen mit geringeren Mindeststrafen, unterschieden wird, ist so bedeutungslos wie GvS.
Tierbefreiung ist also weder im üblichen Sprachsinn noch im juristischen ein Verbrechen, ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit etc.
Ein verbrechen ist lediglich das Geseiere von GvS ...