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Tierrechtsforum:
Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Anzahl Beiträge in diesem Thread: 18

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Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Autor: Covance schließen | Datum:
500 Affen zu Tode gequält
Ärztevereinigung stellt Strafanzeige gegen Tierversuchslabor



Bei der Firma Covance in Münster wurden 500 Affen zum Teil auf besonders qualvolle Weise getötet. Die Ärzte gegen Tierversuche e.V. und die tierbefreier e.V. stellten jetzt Strafanzeige. Die Verantwortlichen der Firma haben sich nach Ansicht der Ärztevereinigung der Tiermisshandlung und der Tiertötung schuldig gemacht und damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Die Umstände der Affentötung wurden erst durch die Aussage eines ehemaligen Tierpflegergehilfen aufgedeckt. Dieser hatte fünf Jahre lang im Tierversuchslabor Covance gearbeitet und berichtete jetzt über die Zustände dort. Die insgesamt etwa 1.500 Primaten, meist Javaneraffen und andere Makaken, werden größtenteils einzeln in kleinen Metallkäfigen von 80x80 cm Größe gehalten. Für etwa 500 Tiere bestand nach Aussage des Zeugen im Jahr 2000 keine Verwendung, so dass sie aus Kostengründen beseitigt werden sollten. Als Tötungsgrund wurde ein Verdacht auf Tuberkulose vorgeschoben, berichtet der Tierpflegergehilfe. Bei einem Teil der Affen erfolgte die Tötung durch Injektion eines zugelassenen Mittels. Als dieses aufgebraucht war, wurde auf andere im Labor vorhandene Wirkstoffe zurückgriffen. So wurden Affen mit Formalin getötet, einer Substanz, die für eine Tötung von Tieren völlig ungeeignet ist. Die Tiere starben unter erheblichen Schmerzen und Leiden erst nach einem lang andauernden Todeskampf.

Termin:
Demo vor dem Haupteingang des Covance-Labors, Kesselfeld 29, 48163 Münster, am 29. September 2003 von 13.00 bis 17.00 Uhr

Ps: Nur zur Infos, will jetzt keine Diskussion über die Tierbefreier anfangen :)

Re: Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Autor: Achim Stößer | Datum:
Covance schließen schrieb:
> Ps: Nur zur Infos, will jetzt keine Diskussion über die
> Tierbefreier anfangen :)

Schade, könnte nicht schaden.

Na, wie wäre es denn mit einer Diskussion über Tierschützer, die sich "Tierrechtler" oder "Tierbefreier" nennen (siehe oben) im allgemeinen? Ansonsten gehört dieser Beitrag nämlich nicht in dieses Forum, wie der Forenbeschriebung zu entnehmen ist.

Also, auf geht's: wie sollen wir gegen solche Leute vorgehen, die mit ihrem Verhalten die Tierrechte schädigen?

Wie z.B. gegen die, die Strafanzeige stellen, weil Tiere nicht hinreichend freundlich umgebracht wurden ("besonders qualvoll"), mit "ungeeigneten Mitteln" (welch ein Zynismus)?

Achim

Re: Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Autor: Soso | Datum:
Guten Abend,

> Wie z.B. gegen die, die Strafanzeige stellen, weil Tiere
> nicht hinreichend freundlich umgebracht wurden ("besonders
> qualvoll"), mit "ungeeigneten Mitteln" (welch ein Zynismus)?
>
> Achim

was ist falsch daran, zumindest dafür zu sorgen, dass die bestehenden minimalen Gesetze zum "Schutz" der Tiere eingehalten werden ? Ist Strategie mehr wert als konkretes Leid ?

mfg
Soso

Re: Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Autor: Reina | Datum:
Hallo Soso,

>was ist falsch daran, zumindest dafür zu sorgen, dass die
>bestehenden minimalen Gesetze zum "Schutz" der Tiere
>eingehalten werden ? Ist Strategie mehr wert als konkretes
>Leid ?

Hier geht es aber nicht nur um eine notwendige Strategie zur Einleitung eines Strafverfahrens, sondern vielmehr um deren öffentliche Darstellung, die Öffentlichkeitsarbeit allgemein und Einstellung der obigen Organisationen gegenüber anderen Tieren.

Die Strafanzeige an sich ist natürlich begrüssenswert - wenn auch - tierschutztypisch - schizophren.

mfg, Reina.

Re: Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Autor: Soso | Datum:
Reina schrieb:

>sondern vielmehr um deren
> öffentliche Darstellung, die Öffentlichkeitsarbeit allgemein
> und Einstellung der obigen Organisationen gegenüber anderen
> Tieren.
>
> Die Strafanzeige an sich ist natürlich begrüssenswert - wenn
> auch - tierschutztypisch - schizophren.

okay, wenn du es so schreibst muss ich dir zustimmen !

grüße
Soso

Cui bono?

Autor: Achim Stößer | Datum:
Reina schrieb:
> Die Strafanzeige an sich ist natürlich begrüssenswert - wenn

Das würde ich so allgemein nicht unbedingt sagen. Zunächst muß die Frage gestellt werden, wem nützt es.

Grundsätzlich ist natürlich zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, ein speziesistisches Gesetz gegen Speziesismus zu nutzen. Ich denke, das ist analog zur Frage, ob Anarchisten sich an Wahlen beteiligen sollten (siehe Anarchie ist machbar, Herr Nachbar, aber ...).

Nehmen wir beispielsweise an, ich erfahre, daß mein Nachbar menschliche Kinder und Hunde vergewaltigt. Dann werde ich ihn anzeigen (ungeachtet der Tatsache, daß das speziesistische Gesetz nicht die Vergewaltigung von Hunden unter Strafe stellt).

Aber sehen wir doch mal ein paar reale, konkrete Beispiele (außer dem oben) an:

Roßberger-Kampagne: nicht aufgrund der (Tierschutz!)Demos, sondern aufgrund der Klage wegen des Verstoßes gegen Umweltauflagen wurde die Nerzfarm geschlossen. Die Farm ist zwar jetzt geschlossen, aber wird dadurch ein Nerz weniger getötet, weil der Absatz an "Pelz"mänteln zurückging? Natürlich nicht.

Käfighaltung: Das vor dem Verfassungsgericht erstrittene Käfighaltungsverbot ist offensichtlich nutzlos (im Gegenteil ein Pyrrhussieg. Das zeigt umso deutlicher die aktuelle Entwicklung, gleich dazu mehr im Pressespiegelforum.

Zirkus: Die PM zur Klage von Maqi gegen Zirkus Busch/Alfons Wille machte im Gegensatz zu o.g. deutlich, daß einzig eine Abschaffung der Gefangenhaltung von nichtmenschlichen Tieren in Zirkussen ethisch akzeptabel ist. Das Ergebnis war jedoch kein Haltungsverbot zumindest für Wille, sondern lediglich eine Geldbuße, also nichts weiter als eine vergleichbar geringfügige Wirtschaftssabotage wie etwa das Umsägen eines Hochsitzes, das keinem einzigen Tier direkt das Leben rettet, weil der Jäger eben auf den nächsten steigt, oder das verkleben des Schlosses einer Metzgerei (nichtsdestotrotz können Witschaftssabotagen, ob mit Säge, Kleber oder Paragraphen, natürlich nützlich sein), mehr auch nicht, auch wenn, wie in der PM ausgeführt, gerade dadurch wieder durch das skandalöse Verhalten der Ämter deutlich wurde, wie nutzlos diese entsprechenden Gesetze bzw. die Durchführung ist. Unterm Strich aber eher kein Erfolg.

Wenn ich einen "Wub-Pelz"-Züchter verklage, ohne Aussicht auf Abschaffung der gesamten "Pelz"-Nutzung, ist das eben nicht mehr als Wirtschaftssabotage, und dann muß sichergestellt sein, daß zumindest die Forderung in den Erklärungen hierzu klar und deutlich ist. Gleiches gilt jedoch keinesweg nur für solche Randaspekte wie Klagen, sondern z.B. auch für Flugblätter: wenn z.B. - analog zu obiger Busch-Anzeige - in einem Zirkusflugblatt steht, sagen wir "Kein Außengehege für sog. Wildtiere ist mit dem Habitat von freilebenden ArtgenossInnen zu vergleichen. So würden z.B. Elefanten in Freiheit ein Gebiet von 40 km² bewohnen und würden niemals an ihrem Bein angekettet werden [...] Der psychische Terror - Langeweile, Frustration, Einsamkeit, Streß,... - den die Gefangenschaft für die Tiere bedeutet, findet seinen sichtbaren(!) Ausdruck in sog. Verhaltensauffälligkeiten [...]" (Flugblatt "Bündnis gegen Zirkusse mit Tieren") ist das natürlich richtig. Nur muß klar sein / gemacht werden, daß es die Gefangehaltung per se ist, die das eigentliche Problem ist.

Also: cui bono? Wenn die Antwort lautet: den Tier(rechte)n, dann tu's. Wenn nicht, dann nicht. Schwierig wird es, wenn die Antwort unklar ist ...

Eines ist aber klar: immer muß der Abolitionismus, der Antispeziesismus, müssen die Tierrechte im Vordergrund stehen, keineswegs darf halbherzig von Tierschutz, von (im Fall von Zirkus) nur "Wildtieren", im Fall der Eier nur von "Legebatterien" usw. die Rede sein.

Es muß ein Bewußtseinswandel erfolgen. Und da helfen Tierschutzphrasen ebensowenig wie Schleimerein gegenüber denen, die das nicht einsehen wollen (auch wenn klare euphemismenfreie Worte im Gegensatz dazu mal als "platt und pauschal", mal als "spalterisch", mal als "radikal", mal als "fanatisch" abgetan werden).


Achim

Re: Cui bono?

Autor: soso | Datum:
wem nutzen die Menschenrechte, die täglich überall gebrochen werden ?

wem nützt die Gerichtsbarkeit, wenn er ein falsches Urteil bekommt ?

was nutzt die Erkenntnis, dass Theorie und Praxis nicht immer gleichlaufen (sondern meist nicht) ?

Das Tierschutzgesetz ist speziesistisch. wohl wahr. nichtsdestotrotz würde es bei exakter Anwendung helfen, Leid zumindest zu verringern oder im Einzelfall zu vermeiden. wie will man entscheiden, ob eine Anzeige "sinnvoll" ist oder nicht ?

Was nutzt die Anzeige gegen den bösen Nachbarn, der seinen Hund erschossen hat, weil er ihm zuviel Nahrung verspeisst hatte (in seinen Augen) wenn der Hund schon tot ist ?

Eine Strafanzeige dient niemals der unmittelbaren Gefahrenabwehr sondern soll general-und individualpräventive Wirkung haben.

wenn ich sehe, dass jemand seinen hund in einem schuhkarton "hält" dann kann ich anzeige mit konkreten folgen erstatten - die folgen erfolgen aber auf ordnungsrechtlicher basis, die Strafrechtlichen Konsequenzen dienen nur der Sanktion. Und die Sanktion soll für die Zukunft wirken.

und da sind wir wieder bei dem mann mit dem erschossenen Hund und bei Covance und überhaupt der Frage, was Strafnormen bewirken.

Im Idealfall, dass der Täter die Norm nicht mehr bricht, und im Fall des Mannes mit dem Hund und Covance wäre das ein (kleiner) Erfolg. Im Idealfall auch, dass andere Subjekte in entsprechenden Sachverhalten ebenfalls die norm nicht brechen. In der Realität sind die Folgen kaum einschätzbar. Aber damit stellt sich eine Grundsatzfrage auf die es letztlich ankommt: entweder man glaubt an normative Systematik oder nicht. wenn man für die (gesetzliche) Implementierung von Tierrechten kämpft und daran glaubt, hat man sich letztlich schon entschieden. Denn ist dasselbe System, dass den bösen Nachbarn zum Veganismus "zwingt" (positiverweise), welches Covance verbietet Affen auf "nicht angemessene" und damit gemessen am normativen und faktischen Standart außergewöhnliche art und weise zu quälen. In der Tat ist das eine gesetz antispeziesistisch und das andere speziesistisch. beide sind aber funktional analogiefähig: eine norm bezweckt einen sachverhalt welcher theoretisch eine positive (oder weniger negative) Situation für die betroffenen Individuen herbeiführen kann und soll - damit ist - zumindest für mich - die Entscheidung gefallen: die - wenn auch geringe - Möglichkeit dass die Anwendung der Norm etwas ändert ist vorzugswürdig vor der Alternative: definitive Beibehaltung des status quo und Negierung einer in ihrer Zielwirkung als positiv einzustufenden Norm (auch beim Tierschutzgesetz: faktisch macht es einen unterschied ob ein lebewesen schmerzen oder erheblich schmerzen hat auch wenn wir uns damit in makaberen Bereichen bewegen!)

um es auf eine konkrete ebene zu ziehen: wenn pharmakonzerne sehen, dass sie sich alles mit anderen Tieren erlauben und munter gesetze brechen können, dann wird es NOCH schlimmer für die betroffenen Tiere. das ist eine prognose, aber das ganze leben besteht aus prognosen.

und über die legebatterien kann man streiten. genauso über die pelze. was nutzt es, wenn hier pelz verboten ist aber in polen die pelzfarmen aufblühen ? wenn die jäger nach Kanada fahren ? was nutzt ein kinderpornoverbot hier und alle aber nach thailand fliegen ?

was nutzt überhaupt irgendetwas das ein Individuum auf seiner begrenzten einwirkebene bewirkt ? vielleicht nichts. vielleicht aber auch doch ein winziges bisschen. und letzters ist die einzige Hoffnung, die wir haben.

thats life

mfg
soso

Re: Cui bono?

Autor: martin | Datum:
O.K., ich schon wieder,

wer sagt dir, dass nicht auch Covance eine Geldstrafe bekommen, also Wirtschaftlichen "Schaden" nehmen? Bei Zirkusunternehmen verhält es sich meistens nicht so wie du denkst, denn die allermeisten Strafen werden von den Zirkusunternehmen gar nicht erst bezahlt und somit ist eine Anzeige gegen einen Zirkus vermutlich noch mehr ohne wirtschaftliche Nebenwirkungen als gegen eine andere Tierfeindliche Einrichtung. Ich arbeite mit Leuten zusammen die sich speziell um Zirkusunternehmen kümmern und deshal kann ich das auch mit Sicherheit sagen, dass Zirkusbetriebe solche Strafen einfach nicht zahlen, somit ist eine erwirkte Geldstrafen gegen einen Zirkus vermutlich weniger wirksam als ein verklebtes Türschloss.Die Zirkusbetriebe sagen einfach sie hätten kein Geld oder sie weigern sich einfach zu zahlen. Die Praxis zeigt auch, dass die Behörden keine Lust haben solchen Zirkussen wegen der Geldstrafe hinterher zu rennen, so dass ein Zirkus auch ohne Probleme in die Stadt zurückkehren kann in der er seine Strafe nicht bezahlt hat, es interessiert die Ämter einen Dreck. Was jetzt aber nicht heissen soll, dass Anzeigen gegen einen Zirkus nicht auch etwas bringen können, aber zu meinen ein Zirkus könne durch eine Anzeige Wirtschaftlich getroffen werden, verzeih mir aber das ist naiv.

Re: Cui bono?

Autor: Achim Stößer | Datum:
> wer sagt dir, dass nicht auch Covance eine Geldstrafe
> bekommen, also Wirtschaftlichen "Schaden" nehmen? Bei

Mal davon abgesehen, daß Covance das aus der Portokasse zahlt, hast Du das wesentlich wohl immer noch nicht verstanden. Ich zitiere nochmal, was ich oben schon gesagt habe (seufz):
Zitat: "Eines ist aber klar: immer muß der Abolitionismus, der Antispeziesismus, müssen die Tierrechte im Vordergrund stehen, keineswegs darf halbherzig von Tierschutz, von (im Fall von Zirkus) nur "Wildtieren", im Fall der Eier nur von "Legebatterien" usw. die Rede sein.


So, und jetzt lies Dir das Tierschutz-Geschwätz ganz da oben nochmal durch: nichts davon, übelster Tierschutz (statt Tierrechten) pur, kein Wort bezüglich Tierrechten, Abolitionismus, Antispeziesismus.

Und das ist das Fatale - und zugleich Entlarvende.

> ein verklebtes Türschloss.Die Zirkusbetriebe sagen einfach
> sie hätten kein Geld oder sie weigern sich einfach zu zahlen.

"Kein Geld" dürfte im konkreten Fall (Busch) wohl nicht sehr glaubwürdig sein, "hinterherrennen" taten sei (wie ich aus den Akten weiß) sehr wohl, diesem Wille nämlich - aber egal. Darauf war die Anzeige ja auch nicht abgezielt, sondern auf ein Gefangenhaltungsverbot. Hat halt nicht geklappt.

> etwas bringen können, aber zu meinen ein Zirkus könne durch
> eine Anzeige Wirtschaftlich getroffen werden, verzeih mir
> aber das ist naiv.

Habe ich auch nie behauptet. Du scheinst gewisse Probelem mit dem verstehen dessen zu haben, was ich sage. Habe ich mich so unklar ausgedrückt? Ich denke nicht. Ein "Pelzgeschäft" wird durch verkleben des Türschlosses auch nicht in der "Wirtschaftlichkeit" bedroht. Das sind Peanuts.

Aber nimm ein anderes Beispiel: meine Anzeige gegen Jäger wegen Körperverletzung. Ein lächerliches Vergehen (ein Faustschlag) im Vergleich zu den zahlreichen Leben die er nimmt. Aber das eine (theoretisch) justiziabel, das andere nicht. Hat die Anzeige was gebracht? Keine Ahnung; immerhin mußten secht Jäger sich zur "Einvernahme" begeben, vorher ihre alschaussagen abstimmen, zittern, daß die Wahrheit doch nich herauskommt. Hätte ich es lassen sollen? Ich denke nicht.

Also wem jetzt das wesentlich Problem bei der Covence-Anzeige immer noch nicht klar ist, ich denke, dem ist nicht mehr zu helfen.

Achim

Öffentlichkeitswirkung

Autor: VolkerK | Datum:

Moin,

Du schreibst:

>Roßberger-Kampagne: nicht aufgrund der (Tierschutz!)Demos, sondern
>aufgrund der Klage wegen des Verstoßes gegen Umweltauflagen wurde
>die Nerzfarm geschlossen. Die Farm ist zwar jetzt geschlossen, aber
>wird dadurch ein Nerz weniger getötet, weil der Absatz an
>"Pelz"mänteln zurückging? Natürlich nicht.

Die Rossberger-Kampagne hat eine Menge Menschen mit dem Problem in Kontakt gebracht. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Kampagne mehr Pelzprodukte verkauft werden; eher ist davon auszugehen, dass mehr Menschen ihre Haltung zu diesen Produkten überdacht haben und sie nicht mehr - im weitesten Sinne - konsumieren.

Die Pelzindustrie ist an sich in den Focus gerückt worden und Susanne WachtelKolb hat nicht wenige Chancen gehabt (und fast alle genutzt), ihre Branche durch lächerliche Meldungen bzw. Äußerungen im TV (Sendung im WDR mit Günther Rogausch) selber durch den Kakao zu ziehen.

Ohne die parallele Rossberger-Kampagne hätte vermutlich die C&A-Kampagne oder die Karstadt-Kampagne nicht (jedenfalls nich so schnell) Erfolg gehabt. Und diese beiden Kampagnen, von z.T. denselben Personenkreisen organisiert, wie die Rossberger-Kampagne, haben ja wohl den Absatz auf dem Pelzmarkt reduziert.

Oder wo ist mein Denkfehler?

Gruß,
V.

Re: Öffentlichkeitswirkung

Autor: Achim Stößer | Datum:
> >Roßberger-Kampagne: nicht aufgrund der (Tierschutz!)Demos,
> sondern
> >aufgrund der Klage wegen des Verstoßes gegen Umweltauflagen
> wurde
> >die Nerzfarm geschlossen. Die Farm ist zwar jetzt
> geschlossen, aber
> >wird dadurch ein Nerz weniger getötet, weil der Absatz an
> >"Pelz"mänteln zurückging? Natürlich nicht.
>
> Die Rossberger-Kampagne hat eine Menge Menschen mit dem
> Problem in Kontakt gebracht. Es ist nicht davon auszugehen,

McDonald's oder der Tierschutzbund hat eine Menge mehr Menschen "mit dem Problem in Kontakt gebracht" (das Problem sind nämlich nicht "Pelzfarmen" oder ausgesetzte "Kuscheltiere", sondern Speziesismus). Entscheidener ist das "wie".

> Die Pelzindustrie ist an sich in den Focus gerückt worden und

Während etwas ganz anderes in den Focus gehört - jedenfalls nicht solche Randthemen, die die Tierrechte nicht voranbringen.

> Ohne die parallele Rossberger-Kampagne hätte vermutlich die
> C&A-Kampagne oder die Karstadt-Kampagne nicht (jedenfalls
> nich so schnell) Erfolg gehabt. Und diese beiden Kampagnen,
> von z.T. denselben Personenkreisen organisiert, wie die
> Rossberger-Kampagne, haben ja wohl den Absatz auf dem
> Pelzmarkt reduziert.

Faszinierend, wie Leute sich selbst etwas vormachen. Im Gegenteil stieg der Absatz an behaarter Haut: siehe Pressebereichte.

Was also haben die "Pelz"tiere davon, wenn sie jetzt anderswo umgebracht werden statt bei Roßberger? Was, wenn sie nicht mehr in diesem oder jenem Kaufhaus verkauft werden, sondern woanders, während eben dieses Kaufhaus dafür - nach eigenen Angaben - "eben mehr Daunenjacken" verkaufen?

> Oder wo ist mein Denkfehler?

Zu Denkfehlern gehört erstmal Denken.

Was die Tierrechte voranbringt, ist klar: nicht argumentative Nonos wie Umweltschutz oder Gesundheit, nicht das (spenden- un mitlatschträchtige) in-den-Focus-Rücken von Randthemen, die fast der gesamten Bevölkerung die Gelegenheit gibt, sich - da sie ehe keine Galle von "chinesischen Gallenbären" konsumieren, Mäntel aus behaarter Hundehaut tragen (jedenfalls wissentlich), nicht jagen usw. ein sanftes Ruhekissen verschafft, nur eben ein Daunenkissen - stumpfsinnig der Diätwerbesloganideologie zu folgen ("ich will so bleiben wie ich bin"). Eine Änderung ihres Verhaltens, also das, was wirklich erforderlich wäre, ist dazu nicht nötig.

Was die Tierrechte voranbringt, ist: endlich zu begreifen, "daß der wichtigste Schritt, den jeder von uns hin zur Abschaffung machen kann, der ist, ein veganes Leben zu führen und andere über Veganismus zu unterrichten." (Francione).

Achim

Re: Öffentlichkeitswirkung

Autor: VolkerK | Datum:

Moin,

>Was die Tierrechte voranbringt, ist: endlich zu begreifen, "daß der
>wichtigste Schritt, den jeder von uns hin zur Abschaffung machen
>kann, der ist, ein veganes Leben zu führen und andere über
>Veganismus zu unterrichten." (Francione).

Das mach ich - selbstverständlich - noch zusätzlich, ohne viele Worte drüber zu verlieren.

Gruß,
Volker.

Re: Öffentlichkeitswirkung

Autor: Achim Stößer | Datum:
> >Was die Tierrechte voranbringt, ist: endlich zu begreifen,
> "daß der
> >wichtigste Schritt, den jeder von uns hin zur Abschaffung
> machen
> >kann, der ist, ein veganes Leben zu führen und andere über
> >Veganismus zu unterrichten." (Francione).
>
> Das mach ich - selbstverständlich - noch zusätzlich, ohne
> viele Worte drüber zu verlieren.

Was ungefähr so ist, als ob Dieter Bohlen sagt, daß er "selbstverständlich" noch nebenher "ohne viele Worte darüber zu verlieren" an einer Romantriologie über den Widerstand im Dritten Reich arbeitet.

Achim

Re: Öffentlichkeitswirkung

Autor: beobachter | Datum:
VolkerK schrieb:

> Das mach ich - selbstverständlich - noch zusätzlich, ohne
> viele Worte drüber zu verlieren.
>
> Gruß,
> Volker.

ja klar - und deswegen hetzt Herr König auf fellbeisser gegen Veganer und Veganismus wo es nur geht ;-)

wie verlogen kann mensch sein *kotz*

mfg
beobachter

Sinnvolle Strafanzeigen

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ein weiteres Beispiel für eine sinnvolle Strafanzeige: Hohmann ver­letzt Men­schen­würde von Athe­isten.

Obwohl es hier ausschließlich um die (Tier-)Rechte von Menschen geht und diese Anzeige in der gegenwärtigen Gesellschaft nutzlos gewesen wäre, hätte Hohmann in seinem christlichen Wahn etwa statt der Atheisten "Schweine" als "Tätervolk" ausgemacht, besteht zumindest die Möglichkeit, daß unsere Anzeige Erfolg haben wird - ohne auf "schonendere Hexenverbrennung" zu pochen.

Achim

Covance, the Sequel

Autor: Achim Stößer | Datum:
> Wie z.B. gegen die, die Strafanzeige stellen, weil Tiere
> nicht hinreichend freundlich umgebracht wurden ("besonders
> qualvoll"), mit "ungeeigneten Mitteln" (welch ein Zynismus)?

Bemerkenswert übrigens, daß in dem gesamten Frontal-Bericht über Covance, der gerade voller Begeisterung durch den gesamten Tierschützersumpf gezogen wird, kein einziger Tierschützer auf die Idee kam, sich gegen Tierversuche auszusprechen, sondern alle offenbar nichts weiter wollen, als "bessere", "schönere" Tierversuche. Der einzig ansatzuweise tierrechtlerische Kommentar kam peinlicherweise vom Moderator, der darauf hinwies, Tierversuch könnten abgeschafft werden ...

So hängen sich natürlich auch Spendensammelvereine wie das DTHW tierschützertypisch mit "Grausame Missstände in deutschen Versuchslaboren" dran, unfähig, zu begreifen, daß die Existenz solcher Labore der "Mißstand" ist ...

Eigentlich könnten wir uns bequem zurücklehnen - die Entlarvung ihrer Gesinnung übernehmen all die Tierschützer bzw. Pseudotierrechtler schon selbst.

Wenn nur nicht Tiere darunter zu leiden hätten und dadurch sterben würden - also werden wir doch die Ärmel hochkrempeln und weiter gegen die Tierschützer und Pseudos vorgehen müssen.

Achim

Re: Strafanzeige gegen Affenfolterstätte

Autor: Birthe | Datum:
Wie sieht es denn jetzt aus in der Angelgenheit? Ist damit zu rechnen, dass dieses Labor nun endgültig geschlossen wird, oder nicht?

Es wurde ja eine einstweilige Verfügung erwirkt. Meint Ihr die kommen damit durch?

Re: wenig überraschend: Entscheidung des VerwG Münster

Autor: nick | Datum:
Wer immer noch daran glaubt, dass man mithilfe geltenden Rechts den von Folter, Ausbeutung und Mord betroffenen Tieren helfen kann, möge sich die aktuellen juristischen Entwicklungen in der "Akte Covance" mal anschauen:


Pressemitteilung Verwaltungsgericht Münster, 19. Januar 2004

Antrag der Firma Covance gegen Videoüberwachung in ihrem Betrieb erfolgreich
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster hat mit Beschluss vom 16. Januar 2004 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einem Antrag der Firma Covance, die in Münster ein Tierversuchslabor betreibt, entsprochen. Das Veterinäramt der Stadt Münster hatte der Firma Covance aufgegeben, in den Arbeitsräumen ihres Betriebes eine Videoüberwachung zu installieren. Dort werden vornehmlich an Affen Versuchsreihen zur Erprobung von Medikamenten durchgeführt, die später bei Menschen angewandt werden sollen. Anlass für die Anordnung war ein am 9. Dezember 2003 im Fernsehmagazin des ZDF "Frontal 21" ausgestrahlter Bericht, der heimlich in dem Betrieb der Firma Covance aufgenommene Filmsequenzen enthielt. In dem Bericht wurde der Vorwurf erhoben, dort werde gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Zur Begründung des Beschlusses hat die 1. Kammer ausgeführt, es sei vorläufig offen, ob die angegriffene Anordnung angesichts der der Firma Covance erteilten Erlaubnisse zur Durchführung von Tierversuchen nach dem Tierschutzgesetz rechtmäßig sei. Das Tierschutzgesetz definiere nicht im Einzelnen, wie Versuchstiere gehalten und gepflegt und in welcher Art sowie Weise die Versuche an ihnen durchzuführen seien. Die entsprechenden Anforderungen folgten aus dem Tierschutzgesetz selbst in Verbindung mit einschlägigen Sachverständigenäußerungen. Die Firma Covance habe Stellungnahmen zweier anerkannter Fachleute vorgelegt, die langjährige Erfahrung im Bereich der tierexperimentellen Medizin hätten. Diese kämen zu dem Ergebnis, dass dem Filmbericht des ZDF keine Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften zu entnehmen seien. Die Stadt Münster habe ihrerseits eine beabsichtigte fachkundige gutachtliche Stellungnahme bisher nicht einholen können. Sie räume auch ein, es gebe auf Grund der Darstellungen in dem Magazinbericht keine Gewissheit, dass die Versuchstiere nicht art- und bedürfnisgerecht gepflegt würden, weil effekthaschende Manipulationen bei der Erstellung des Filmberichts nicht sicher ausgeschlossen werden könnten.

Im Rahmen der vom Gericht danach vorzunehmenden Interessenabwägung sei dem privaten Interesse der Firma Covance der Vorrang einzuräumen. Sie müsse zur Installierung der Videoüberwachung mindestens 300.000 Euro aufwenden. Daneben sei ihr auferlegt, die Videoüberwachung gegenüber ihren Beschäftigten durchzusetzen. Dies führe zu einem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeits- und Arbeitsrechte ihrer Mitarbeiter, so dass Störungen des Arbeitsbetriebes zu befürchten seien, die letztlich die Fortführung laufender Versuchsreihen gefährden könnten.

Das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Tierschutzes sei im vorliegenden Einzelfall geringer zu bewerten. Nach den bisher vorliegenden Sachverständigenäußerungen würden im Betrieb der Firma Covance die zu beachtenden Standards eingehalten. Ferner habe die Stadt Münster nach Ausstrahlung des Filmberichts durch ihre Tierärzte kontinuierlich intensivierte Kontrollen durchgeführt, die ausnahmslos keinerlei Beanstandungen ergeben hätten. Weitere Kontrollen und gegebenenfalls zu erlassende andere Auflagen könnten die Einhaltung des Tierschutzes auch in Zukunft sicherstellen.

Az.: 1 L 1944/03 (nicht rechtskräftig)